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Zustellvollmacht einseitig zur�ckgeben?
08.06.2011, 22:18
Beitrag: #11
RE: Zustellvollmacht einseitig zur�ckgeben?
Sorry, da hatte ich mich im Treadtitel und der Schlussfolgerung nicht klar genug ausgedr�ckt: kann ich die Vollmacht bzgl. Postzustellung einseitig auch wieder aufleben lassen, wenn der Mandant selber zwischendrin zu dem Thema keine Stellung bezieht?

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09.06.2011, 00:54
Beitrag: #12
RE: Zustellvollmacht einseitig zur�ckgeben?
Glaub ich nicht, ich denke, da brauchst Du eine neue Vollmacht.
Du hast schlie�lich die urspr�ngliche gegen�ber dem FA "gek�ndigt" und sie f�r nicht mehr anzuwendend erkl�rt. M.E. kannst Du sie nicht wiederaufleben lassen, das kann nur der Mandant.
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09.06.2011, 08:38
Beitrag: #13
RE: Zustellvollmacht einseitig zur�ckgeben?
Naja, - so richtig gek�ndigt habe ich die Zustellung ja nicht, sondern quasi nur vor�bergehend (bis zu einer gegenteiligen Mitteilung an das FA) "ausgesetzt".

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09.06.2011, 11:52
Beitrag: #14
RE: Zustellvollmacht einseitig zur�ckgeben?
Wie gesagt, ich w�rde in so einem Fall die Zustellvollmacht einfach einschr�nken. Dann kommen die Bescheide und sonst nichts mehr.

Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know!
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09.06.2011, 14:31
Beitrag: #15
RE: Zustellvollmacht einseitig zur�ckgeben?
Das habe ich auch so avisiert, - mal sehen, was das FA macht, wenn ich nachher sage, dass ich die Post wieder haben m�chte.

Auf Mahnungen etc. im Erhebungsverfahren habe ich aktuell einfach keine Lust mehr, - zumindest nicht bei notorisch kopf-in-den-Sand-steckenden Mandanten.

Was mir noch fehlt, ist die zivilrechtliche Stellungnahme, ob man als Vollmachtnehmer die Vollmacht einseitig zeitweise einschr�nken und dann eben wieder ebenso einseitig auf den Ursprungszustand erweitern kann.

@showbee? *duck-und-weg*

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