Der schlafende Richter
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05.05.2011, 18:23
Beitrag: #1
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Der schlafende Richter
Der BFH hat durch ein aktuelles Urteil festgestellt, dass ein Richter dem Vortrag w�hrend der m�ndlichen Verhandlung auch mit (vor�bergehend) geschlossenen Augen und geneigtem Kopf folgen kann (BFH, Beschluss v. 17.2.2011 – IV B 108/09, NV; ver�ffentlicht am 13.4.2011).
Grunds�tzlich ist ein Gericht dann nicht vorschriftsm��ig besetzt, wenn ein Richter w�hrend der m�ndlichen Verhandlung schl�ft und deshalb wesentlichen Vorg�ngen nicht folgt (vgl. z.B. BFH, Urteil v. 4.8.1967 – VI R 198/66). Aber Schalfen ist nicht gleich Schlafen. Das hat der BFh im jetzigen Fall entschieden: Hierzu f�hrt der BFH weiter aus: Dass der Richter schl�ft und demnach der Verhandlung nicht folgen kann, „kann im Allgemeinen erst dann angenommen werden, wenn sichere Anzeichen f�r das Schlafen wie beispielsweise tiefes, h�rbares und gleichm��iges Atmen oder gar Schnarchen oder eindeutige Anzeichen von fehlender Orientierung ger�gt werden. Denn ein Richter kann dem Vortrag w�hrend der m�ndlichen Verhandlung auch mit (vor�bergehend) geschlossenen Augen und geneigtem Kopf folgen. Deshalb muss derjenige, der sich darauf beruft, ein Gericht sei wegen eines in der m�ndlichen Verhandlung eingeschlafenen Richters nicht ordnungsgem�� besetzt gewesen, konkrete Tatsachen vortragen, welche eine Konzentration des Richters auf wesentliche Vorg�nge in der m�ndlichen Verhandlung ausschlie�en. Derartige sichere Anzeichen ergeben sich im Streitfall aus dem Vorbringen der Kl�ger nicht. Ihr Vorbringen beschr�nkt sich im Wesentlichen darauf, der ehrenamtliche Richter habe w�hrend der m�ndlichen Verhandlung von 13:00 Uhr bis 13:04 Uhr die Augen bei zur Seite geneigtem Kopf geschlossen gehalten und teilnahmslos gewirkt; er sei dann pl�tzlich wieder erwacht. Der betroffene ehrenamtliche Richter hat dazu in seiner dienstlichen �u�erung erkl�rt, mit Sicherheit behaupten zu k�nnen, nicht geschlafen zu haben, allerdings schlie�e er manchmal kurz die Augen, wenn er eine Sache �berdenke; der Prozessbevollm�chtigte habe so viele Argumente gegen den Sachverst�ndigen abgeschossen, dass er einmal gr�ndlich �ber die Sache habe nachdenken m�ssen. Diese Darstellung l�sst sich mit den von den Kl�gern angef�hrten Beobachtungen vereinbaren. Dem entspricht es, dass w�hrend der m�ndlichen Verhandlung weder der Prozessbevollm�chtigte der Kl�ger noch der Vertreter des Finanzamts einen Anlass gesehen haben, den Vorsitzenden auf den (angeblich) schlafenden ehrenamtlichen Richter hinzuweisen. Die Kl�ger haben ihre Einw�nde vielmehr erst zwei Tage nach der m�ndlichen Verhandlung (und der Urteilsverk�ndung) erhoben.“ |
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05.05.2011, 20:01
Beitrag: #2
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RE: Der schlafende Richter
Wichtig: es war kein Berufsrichter sondern ein Ehrenamtlicher!
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06.05.2011, 06:42
Beitrag: #3
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RE: Der schlafende Richter
Hallo,
ist nicht der erste Fall mit gleichem Urteilsausgang. Vor ca. 15 Jahren gab es einen ersten Fall, wo ein Richter eines Senats eingeschlafen war. Die Urteilsanfechtung ist in etwa mit der Begr�ndung: "Nicht geschlafen, sondern in innerer Konzentration �ber den Fall" abgewiesen worden. Vor ein paar Jahren gab es sogar den Fall, dass der Richter zun�chst laut vernehmlich geschnarcht und irgendwann nach vorne gefallen war. Auch hier ist nichts weiter passiert. "Schlafes Bruder" ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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09.05.2011, 15:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.05.2011 15:10 von tinka1601.)
Beitrag: #4
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RE: Der schlafende Richter
Wir hatten bislang nur den Fall, dass die Staatsanw�ltin eingeschlafen ist... allerdings ist die auch mit dem Kopf auf das Mikro gefallen... soviel zum Thema "sicheres Anzeichen"
![]() In dem Fall wurde jedoch die Beweisaufnahme komplett wiederholt |
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