Keine Festsetzung
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28.02.2011, 15:50
Beitrag: #1
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Keine Festsetzung
Mandant ist trantütig und lässt sich eine Lohnsteuerkarte ausstellen mit Kirchensteuermerkmal. Arbeitgeber zieht auch fleißig Kirchensteuer ab, insegsamt im hohen vierstelligen Bereich.
Der Einkommensteuererklärung lege ich einen Kirchenaustrittsschein bei. Der besagt, dass der Mandant schon im Jahr zuvor ausgetreten ist. Es kommt ein Papier vom Finanzamt, auf dem das Wort "Bescheid" steht. Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag werden festgesetzt, soweit alles okay. In den Erläuterungen ein Hinweis: Wegen der Kirchensteuer melden Sie sich bitte direkt im Finanzamt in der Kirchensteuerstelle. Rechtsmittel? Ist in der Nichtfestsetzung der Kirchensteuer ein erkennbarer Wille zu sehen, keine KiSt festsetzen zu wollen, so dass wir einen VA haben? Wenn keine festgesetzt wird, sollte da nicht eine Abrechnung nach § 6 (1) KiStG-Berlin i.V.m. § 36 (2) EStG erfolgen? ® |
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28.02.2011, 16:04
Beitrag: #2
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RE: Keine Festsetzung
Dass keine Kirchensteuer festgesetzt wurde, ist ja rechtlich nicht zu beanstanden.
Es fehlt lediglich die Abrechnung. Ich würde hier explizit einen Abrechnungsbescheid verlangen. Über diesen Antrag müssen sie entscheiden und du hast einen anfechtbaren Verwaltungsakt. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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28.02.2011, 16:24
Beitrag: #3
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RE: Keine Festsetzung
Stimmt.
Ist mir am Ende sogar noch lieber als eine Festsetzung :-) Hm... da hab ich wahrscheinlich einen unzulässigen Einspüruch eingelegt. Na egal. Neue Post ist schon raus. Danke. Nachtrag: Soeben in der Post: Gänderter Bescheid für 200x über Einkommensteuer und Kirchensteuer. "Der VdN wird aufgehoben." Wahrscheinlich würfeln die in Treptow ihre Bescheide. ® |
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