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Keine Festsetzung
28.02.2011, 15:50
Beitrag: #1
Keine Festsetzung
Mandant ist trant�tig und l�sst sich eine Lohnsteuerkarte ausstellen mit Kirchensteuermerkmal. Arbeitgeber zieht auch flei�ig Kirchensteuer ab, insegsamt im hohen vierstelligen Bereich.

Der Einkommensteuererkl�rung lege ich einen Kirchenaustrittsschein bei. Der besagt, dass der Mandant schon im Jahr zuvor ausgetreten ist.

Es kommt ein Papier vom Finanzamt, auf dem das Wort "Bescheid" steht. Einkommensteuer und Solidarit�tszuschlag werden festgesetzt, soweit alles okay.

In den Erl�uterungen ein Hinweis: Wegen der Kirchensteuer melden Sie sich bitte direkt im Finanzamt in der Kirchensteuerstelle.

Rechtsmittel?

Ist in der Nichtfestsetzung der Kirchensteuer ein erkennbarer Wille zu sehen, keine KiSt festsetzen zu wollen, so dass wir einen VA haben? Wenn keine festgesetzt wird, sollte da nicht eine Abrechnung nach � 6 (1) KiStG-Berlin i.V.m. � 36 (2) EStG erfolgen?

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28.02.2011, 16:04
Beitrag: #2
RE: Keine Festsetzung
Dass keine Kirchensteuer festgesetzt wurde, ist ja rechtlich nicht zu beanstanden.

Es fehlt lediglich die Abrechnung. Ich w�rde hier explizit einen Abrechnungsbescheid verlangen. �ber diesen Antrag m�ssen sie entscheiden und du hast einen anfechtbaren Verwaltungsakt.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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28.02.2011, 16:24
Beitrag: #3
RE: Keine Festsetzung
Stimmt.

Ist mir am Ende sogar noch lieber als eine Festsetzung :-)

Hm... da hab ich wahrscheinlich einen unzul�ssigen Einsp�ruch eingelegt. Na egal. Neue Post ist schon raus. Danke.

Nachtrag:
Soeben in der Post: G�nderter Bescheid f�r 200x �ber Einkommensteuer und Kirchensteuer. "Der VdN wird aufgehoben."

Wahrscheinlich w�rfeln die in Treptow ihre Bescheide.

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