elster und/oder Papier?
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26.02.2011, 07:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.02.2011 07:29 von Catja.)
Beitrag: #1
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elster und/oder Papier?
Hallo Kollegen,
wie handhabt Ihr beim "elstern" der Steuererklärungen das Papier, das dann im Nachgang der Mandant bekommt: Will fragen: Kriegt der Mandant nur den Ausdruck von elster, oder legt Ihr dem auch einen ausgedruckten Formularsatz mit den excel-tabellen und sonstigen hübschen erläuterungen und Berechnungen dazu? Hintergrund meiner Frage ist die Tatsache, dass ich gerne mal scheel angekuckt werden würde, wenn ich nur die paar elster-Siten aushändige und dafür dann genauso viel Honorar haben will (oder noch mehr?), wie im Vorjahr, als die dem Mandanten ausgehändigte Mappe doch mindestens doppelt so dick war... (Bringt den Schein eher der Schein als das Sein?) Es grüßt. die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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26.02.2011, 13:14
Beitrag: #2
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RE: elster und/oder Papier?
Naja, bei mir ist es zwar etwas anders, aber ich übermittle seit 4/5 Jahren ausschließlich in authentifizierter Form, so daß es nichtmal die komprimierte Erklärung gibt. Von mir bekommen die Mandanten nur eine Berechnung mit dem voraussichtl. Ergebnis, daß ich ihnen erläutere, mehr nicht. Es wollte auch kaum einer mehr, wenn ich ihnen erläutere, daß alles voll elektronisch zum FA geht. Die Meisten sehen das eher als fortschrittlich an, als daß sie einen großen Papierberg bekommen. Da stöhnen sie eher: "Wie lange muss ich das aufheben?"
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26.02.2011, 13:17
Beitrag: #3
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RE: elster und/oder Papier?
Bei mir gibt es keine Elster Ausdrucke mehr.
Das habe ich mal eine Zeitlang gemacht, beim Nachprüfen aber festgestellt, dass ich die, wenn ich was nachsehen will, unglaublich mühsam zu lesen finde. Und deshalb habe ich die wieder abgestellt. Ich drucke 2 x den Formularsatz -einer bleibt bei mir, einer geht an den Mandanten - mit den zusätzlichen Info-Tabellen, die auch das FA bekommt. Hat auch den Vorteil, dass, wenn einer im Folgejahr nicht mehr kommt, aber nach Erläuterungen zur Vorjahreserklärung für seinen neuen Berater fragt, ich sagen kann: liegt alles der Erklärung bei. Und spart mir weitere Arbeit. Der Aufwand für die Formulare ist nur unwesentlich mehr, dafür finde ich es wesentlich übersichtlicher. Und honorarmäßig sehe ich das neutral. Gruß tosch |
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26.02.2011, 14:22
Beitrag: #4
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RE: elster und/oder Papier?
@Opa: das kann man, - so wie Du das ja auch beschreibst, nicht vergleichen, weil die Leute unabhängig vom Aufwand ja Ihren Vereins-Obulus blechen.
Bei uns ist das anders. Da muss ich für meine Leistung immer Rede und Anwort stehen. Danke an @tosch für die Angaben. Outet sich noch wer? ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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26.02.2011, 14:23
Beitrag: #5
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RE: elster und/oder Papier?
Wenn ich mal eine Bitte als Praktiker äußern darf:
Normale Steuererklärungen bitte per Elster übertragen. Passt es dem Mandanten nicht, kann er ja einen Formularausdruck bekommen, er muss ja nicht alles wissen.... Und EÜR bitte immer mit Elster. Das erspart dem FA jede Menge Arbeit und hat einen erhleblichen Vorteil aus Beratersicht: Beim Einklimpern fallen einem schon mal Ungereimtheiten auf, beim Aufruf aus Elster werden in der Regel nur die vom Programm vorgegebenen Prüfhinweise bearbeitet...... |
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26.02.2011, 14:28
Beitrag: #6
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RE: elster und/oder Papier?
Wie geht Ihr denn im Amt damit um, wenn in der Steuererklärung (Beispiel: Anlage V) nur die Eckwerte stehen, weil das Formular eine differnzierte Betrachtung einfach nicht hergibt (z.b. wegen heftigeren Entwicklungen in der Instandhaltunsgrücklage einer WEG) und ich 15 Seiten Excel hinterherjage?
Ist es da nicht einfacher (Plausibilitäts-Abweichungen mal unterstellt), ich schicke das Teil (incl. 350 g Papier) direkt per Post? Fragt: die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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26.02.2011, 14:33
Beitrag: #7
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RE: elster und/oder Papier?
In den allermeisten Ämtern ist mittlerweile Risikomanagement eingeführt worden, so dass Anlage V eh nur bei extremen Auffälligkeiten (ungewöhnlich hohe Aufwendungen, AfA-Abweichung gegenüber Vorjahr) geprüft wird.
Die Entwicklung der Instandhaltungsrücklage interessiert doch meist nicht mehr. Und wenn, kann der Bearbeiter nachfragen... 15-seitige Erläuterungen nur zur Instandhaltungsrücklage machen den Bearbeiter aggressiv.... |
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27.02.2011, 09:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.02.2011 09:25 von frankts.)
Beitrag: #8
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RE: elster und/oder Papier?
Was ich ausdrucke kann doch kein Problem sein, da wähle ich doch zwischen zwei Buttons. Der Mandant bekommt zur Unterschrift das elsterprotokoll und für seine und evtl. unsere Unterlagen gibt's den normalen Papierausdruck. Der Mandant freut sich, dass wir so modern sind (Elster) und weil er ein lesbares Exemplar (Erklärungsausdruck) bekommt.
In meiner Einzelkämpferzeit haben wir möglichst immer Elster bzw. zumindest die elsterplausi benutzt. In der jetzigen Kanzlei bestehen von einem Kollegen bedenken, dass das Finanzamt erkennen kann, wenn zwischen Erklaärunserstellung =Datenübermittlung ans FA und Erklärungsabgabe ein zu großer Zeitraum liegt. Stutzig hat mich persönlich die Aussage eines höherwertigen Datevmitarbeiters gemacht, er würde von der Übermittlung eher abraten, da dort mehr Daten als die auf Papier sichtbaren übertragen würden. Aber eigentlich halte ich das für eine Stammtischparole. Frankts |
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27.02.2011, 09:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.02.2011 09:35 von frankts.)
Beitrag: #9
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RE: elster und/oder Papier?
Elster und EÜR:
Das ist ein Kampf gegen Windmühlen. Jeder zweite Bearbeiter hat zusätzlich die gute alte Überschussrechnung angefordert. Unser dezenter Hinweis, dass Gesetz die EÜR und nicht die Überschussermittlung sei, stiess meist auf Unverständnis und unnötige Rückfragen. Jetzt kommt ein halt ein speziellen Kontennachweis zur EÜR dazu und seitdem gibt es kaum mehr Rückfragen. frankts |
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28.02.2011, 15:26
Beitrag: #10
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RE: elster und/oder Papier?
Mdt. bekommt nur die Berechnungsliste kurz.
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