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vGA durch Ankauf Anteil Immo-Fonds
10.01.2011, 17:29
Beitrag: #1
vGA durch Ankauf Anteil Immo-Fonds
Geser-Gef� verkauft "seienr" GmbH Anteile an zwei geschlossenen Immo-Fonds zu 80% des Nominalwertes. Nach eigen Aussagen wurden KEINE Ermittlungen zum tats�chlichen Wert der Anteile durchgef�hrt. Man vertraute einfach darauf, dass der Fondaufleger seri�s sei (Man hat bis 1999 dort gearbeitet!). Tats�chlich kann nachgewiesen werden, dass der Kaufpreis aus privaten Interessen eben genau in dieser H�he gezahlt wurde. Nat�rlich gibt es keine echten Verk�ufe von Fondsanteilen in Verkaufsjahr, die als Vergleichswert herangezogen werden k�nnen. Internet-Recherchen ergeben, dass es bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs einige Seiten mit "erregten" Fondbesitzern gibt. Kurze Zeit nach dem Verkauf gibt es Bewertungen �ber den Zweitmarkt mit <5% (Fonds 1) bzw. 30-40% (Fonds 2).

Wer tr�gt hier die Beweislast f�r den "Wert" der Anteile? Wie �blich ist auch hier nat�rlich eine "g�tliche" Einigung im Rahmen der SB wahrscheinlich nicht m�glich!

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

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10.01.2011, 18:06
Beitrag: #2
RE: vGA durch Ankauf Anteil Immo-Fonds
Hallo,

im Zweifel tr�gt die Beweislast der Gesellschafter.

Mit den geschlossenen Fonds ist das etwas schwierig. Zwar gibt es einen Zweitmarkt, aber viele Fondsanteile werden auch da nicht gehandelt.
Der Wert der Anteile ist eher ein innerer Wert, weil eben nicht veritabel.


Zu jedem Fonds, ob geschlossen oder offen, gibt es allerdings auch j�hrlich einen Gesch�ftsbericht. Den Anteilen m�ssten ja entsprechende Verm�genswerte gegen�berstehen.


W�re bei den Fonds gegebenenfalls noch zwischen echt und unecht zu unterscheiden. Bei vielen geschlossenen Fonds handelt es sich nicht um eine Kapitalbeteiligung sondern um eine Mitunternehmerschaft.


Unter http://www.zweitmarkt.de lassen sich alle geschlossenen Fonds wiederfinden. Da m�sste es auch eine Rubrik "Charts" geben, wo die Wertentwicklung dargestellt ist, soweit Anteile �berhaupt am Markt angeboten wurden.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
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11.01.2011, 10:25
Beitrag: #3
RE: vGA durch Ankauf Anteil Immo-Fonds
�ber zweitmarkt.de bekommt man leider nichts raus (betrifft ja auch 2007!). Hier hat der Geser-Gef� ein Jahr sp�ter wegen noch im PV befindlichen Anteilen angefragt und auch die von mir ermittelten Werte erhalten.

Der Gesch�ftsbericht wurde von der Fondsverwaltung lange zur�ckgehalten und erst knapp einen Monat nach Verkauf offengelegt. Der Bericht davor wies grunds�tzlich "normale" Zahlen auf. Im Internet war aber schon deutlich zu erkennen, dass auch die anderen Fonds der Fondsgesellschft in Schiege geraten waren. Ein ordentlicher Gef� h�tte wohl die Finger davon gelassen (�43 GmbHG)!

taxpert

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11.01.2011, 10:45
Beitrag: #4
RE: vGA durch Ankauf Anteil Immo-Fonds
Das ist ja eine Frage der Bewertung. Das geht mE in die Richtung des subjektiven Fehlerbegriffs bei der Bilanzierung. "Nach st�ndiger BFH-Rechtsprechung ist ein Bilanzansatz nur dann in diesem Sinne fehlerhaft, wenn der Steuerpflichtige den objektiv gegebenen Rechtsversto� (hier fehlerhafte Tatsachenbewertung) nach den Erkenntnism�glichkeiten eines ordentlichen Kaufmanns im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung - bezogen auf die am Bilanzstichtag objektiv bestehenden Verh�ltnisse - erkennen konnte (sog. subjektive Fehlerbegriff)."

Das und die Frage Vertrauensschutz k�nnte hier fruchtbar gemacht werden. Also wenn hier Werte "ins Blaue" gesetzt wurden ist das wider dem ordentlichen Kaufmann und somit ist der Ansatz auch nicht schutzw�rdig, weshalb ich iE zur Meinung von Zaunk�nig tendiere.
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