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Voranmeldungszeitraum
17.12.2010, 11:41
Beitrag: #1
Voranmeldungszeitraum
Unternehmer hatte früher Millionenumsätze, in den letzten Jahren ist das Geschäft eingeschlafen. Seit 2008 nur noch USt-Jahreserklärung, keine Voranmeldungen mehr. 11/2010 hohe Umsätze von 500.000 Euro, da Geschäftschance genutzt.

Wie ist denn jetzt der Voranmeldungszeitraum der Umsätze von 11/2010?

Bleibt es bei der Jahreserklärung oder gibt es für solche Fälle eine Sonderregelung (habe dazu nichts gefunden)?

schönen Tag noch

phönix
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17.12.2010, 12:27
Beitrag: #2
RE: Voranmeldungszeitraum
Hi,

nein, es bleibt bei der Befreiung von der qtw. UStVA. Du landest denklogisch nur dann in der mtl. UStVA, wenn man von einer Neugründung ausgehen würde. Ob Einstellung und Neugründung vorlagen, wirst aber nur du beurteilen können.

Gruß,
showbee
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17.12.2010, 12:28
Beitrag: #3
RE: Voranmeldungszeitraum
Danke!

schönen Tag noch

phönix
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17.12.2010, 13:51
Beitrag: #4
RE: Voranmeldungszeitraum
Hallo,

kleiner Hinweis

Weise den Mandanten schriftlich darauf hin dass im nächsten Jahr die entsprechende Steuerzahlung fällig wird und er das notwendige Geld zurücklegen soll.

Darauf achten, dass die gesetzliche Abgabefrist bis zum 31.05. eingehalten wird. Alles andere könnte!! mit Ärger verbunden sein. Vor allem, wenn das Geld dann nicht da ist.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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