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Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
05.09.2007, 16:05
Beitrag: #1
Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Zitat:Ich lebe in Trennung und meine neue Lebensgefährtin ca. 300km entfernt. Bekomme ich die Fahrten zu ihr als Familienheimfahrten anerkannt? Fahre ca. 2-3 mal im Monat diese Strecke. Also liegt mein Lebensmittelpunkt doch wohl jetzt dort.

Dies war eine Frage aus einem anderen Forum.

Was meint Ihr dazu?

Meine Antwort lautete:

Ja, wenn keine Zusammenveranlagung mehr möglich ist.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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05.09.2007, 17:24
Beitrag: #2
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
So.. wir hatten diese Diskussion ja heute schon mehr als ausführlich per PN ..

Also nochmal:
Zitat:Ja, wenn keine Zusammenveranlagung mehr möglich ist.
Wie kommst du zu der Aussage.. Da fehlen viel zu viele Angaben...
Der Regelfall ist mal auf jeden Fall mal folgender..
AN wohnt in A.. Freundin wohnt in B...
Arbeitsstätte ist in C...
So.. AN fährt Sonntag abend von B nach A.. Montag morgen von A nach C...
so gehts die ganze Woche... Freitag fährt er von C nach A...
er packt und fährt dann nach B...!
Somit ist steuerlich keine Fahrt von oder nach B abzugsfähig...!
Woher weißt du, dass das in dem Fall nicht so ist ?????
Schon wäre deine Aussage falsch !
Und so ist es in 99 % der Fälle..

Aber mal angenommen es ist aber nicht so...
Welche sonstigen Bindungen in A oder B bestehen weiß kein Mensch...
Und nur weil er da ne neue "Lebensgefährtin" hat.. evtl ist es auch nur ein Flirt oder sonst was.. weiß noch kein Mensch ob sich dort der Lebensmittelpunkt befindet...
Und sich einfach nur darauf zu berufen, dass im R 42 was von 2 Fahrten im Monat steht ist einfach zu wenig..!

Wenn zB Playboy P alle 14 Tage ne neue Liebschaft irgendwo hat.. und jeweils bei der Liebschaft 2 Wochenenden verbringt.. usw usw...
Dann kann der von dort nunmal keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend machen...

Sorry H-C.. Aber ohne weitere Angaben des ursprünglichen TE ist die Diskussion echt nicht abschließend zu beurteilen...

Zitat:Ja, wenn keine Zusammenveranlagung mehr möglich ist.
Und diese pauschale Antwort auf diesen schwammigen Thread ist einfach falsch.. Sorry..!

Dennoch...

Beste Grüße

Jigsaw
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05.09.2007, 17:29
Beitrag: #3
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Ach so.. nur zur Klarstellung.. Familienheinfahrten könnens definitv nicht sein...

Meine Antwort bezog sich auf Fahrten zwischen weiter entfernt liegenden Wohnung und Arbeitsstätte..!
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05.09.2007, 17:39 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.09.2007 17:41 von Hans-Christian.)
Beitrag: #4
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Jigsaw schrieb:Ach so.. nur zur Klarstellung.. Familienheinfahrten könnens definitv nicht sein...

Meine Antwort bezog sich auf Fahrten zwischen weiter entfernt liegenden Wohnung und Arbeitsstätte..!
Nur darum geht es.

In R42 LStR 2005 heißt es:

"Bei anderen Arbeitnehmern befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen. 7 Die persönlichen Beziehungen können ihren Ausdruck besonders in Bindungen an Personen, z. B. Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis, finden, aber auch in Vereinszugehörigkeiten und anderen Aktivitäten. 8 Sucht der Arbeitnehmer diese Wohnung im Durchschnitt mindestens 2-mal monatlich auf, ist davon auszugehen, dass sich dort der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen befindet"

Da wird also noch nicht einmal von einem "Ledigen" gesprochen, sondern von einem anderen als Verheirateten.

Und wenn er steuerlich als getrennt lebend gilt, dann habe ich diese Auffassung.
Was ist also noch unklar?

Wer will im die neuen engeren Beziehungen absprechen? Das FA?
Wie soll er die beweisen? Außer den regelmäßigen Fahrten, den die R42 als Kriterium vorgegeben hat?

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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05.09.2007, 17:45
Beitrag: #5
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Also.. Nochmal von vorne.. Wieso verstehst du das nicht !?
Du schreibst dem TE "JA, es geht"....
Und du weißt einfach nicht , ob er von B nach C direkt durchfährt...
Das ist unklar.. Wieso gibst du ihm dann solch eine Antwort...??Zum einen !
Fahrten Wohnung - Wohnung gehen einfach nicht...
Und du kannst nicht einfach mal pauschal dazureimen, dass er natürlich von B nach C durchfährt... Woher willst du das wissen..?
Und bitte keine Fallabwandlungen jetzt.. Es geht nur im den Ausgangthread des ursprünglichen TE ...
Und der gibt nichts her was deine pauschale antwort bestärkt..

Zum anderen...
Wenn der TE an seinem bisherigen Wohnort 3 Vereine, seinen Freundeskreis, die Eltern, Verwandtschaft etc hat, wird aus B noch lange kein neuer Lebensmittelpunkt, nur weil er ne Liebschaft mal 1-2 Monate 2 mal im Monat besucht !
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05.09.2007, 18:02
Beitrag: #6
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Jigsaw schrieb:Also.. Nochmal von vorne.. Wieso verstehst du das nicht !?
Du schreibst dem TE "JA, es geht"....
Und du weißt einfach nicht , ob er von B nach C direkt durchfährt...
Das ist unklar.. Wieso gibst du ihm dann solch eine Antwort...??Zum einen !
Fahrten Wohnung - Wohnung gehen einfach nicht...
Und du kannst nicht einfach mal pauschal dazureimen, dass er natürlich von B nach C durchfährt... Woher willst du das wissen..?
Und bitte keine Fallabwandlungen jetzt.. Es geht nur im den Ausgangthread des ursprünglichen TE ...
Und der gibt nichts her was deine pauschale antwort bestärkt..

Zum anderen...
Wenn der TE an seinem bisherigen Wohnort 3 Vereine, seinen Freundeskreis, die Eltern, Verwandtschaft etc hat, wird aus B noch lange kein neuer Lebensmittelpunkt, nur weil er ne Liebschaft mal 1-2 Monate 2 mal im Monat besucht !

Also dann mußt du den R42 streichen lassen, der läßt eben zu, das zu verschiedenen Wohnungen gefahren werden kann, also auch eine weiter entfernte, wenn dies sein Lebensmittelpunkt ist.

Eine moralische Unterstellung ist hier Fehl am Platze.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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05.09.2007, 18:08
Beitrag: #7
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Sorry... Was hast du denn dauernd mit deiner Moral..?

Gib mir jetzt mal bitte nacheinander Antworten auf folgende Fragen und antworte bitte nicht nur mit Verallgemeinerungen :

1. Weißt du 100%, dass der TE von B nach C durchfährt ?

2. Weißt du 100%, dass der TE automatisch am Wohnort der Geliebten seinen Lebensmittelpunkt hat, obwohl du die konkreten Umstände nicht kennst ?

Bitte antworte jetzt mal auf beide meiner Fragen...
Beantwortest du mindestens eine der beiden Fragen mit "Nein", dann ist deine pauschale Aussage "Ja, die Fahrten gehen" schon falsch!
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05.09.2007, 18:18 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.09.2007 18:23 von Hans-Christian.)
Beitrag: #8
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Jigsaw schrieb:Sorry... Was hast du denn dauernd mit deiner Moral..?

Gib mir jetzt mal bitte nacheinander Antworten auf folgende Fragen und antworte bitte nicht nur mit Verallgemeinerungen :

1. Weißt du 100%, dass der TE von B nach C durchfährt ?

2. Weißt du 100%, dass der TE automatisch am Wohnort der Geliebten seinen Lebensmittelpunkt hat, obwohl du die konkreten Umstände nicht kennst ?

Bitte antworte jetzt mal auf beide meiner Fragen...
Beantwortest du mindestens eine der beiden Fragen mit "Nein", dann ist deine pauschale Aussage "Ja, die Fahrten gehen" schon falsch!

Zu 1. der TE beantragt diese , so wie z.B. jeder andere auch, der den R42 zur Anwendung bringt. Er hat eben mehrere Wohnungen.Siehe R42.

zu 2. Der TE behauptet dies und das FA steht nicht auf der Matte um zu gucken, ob die sich auch so wie neue Lebenspartner benehmen.

Warum soll ich dem TE Lügen unterstellen?

Wenn das FA anderer Auffassung ist, muß das FA um Aufklärung bitten. Dieses Schreiben möchte ich mal vom FA lesen und dann die Antwort des TE dazu.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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05.09.2007, 18:28
Beitrag: #9
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Du machst mich grad wahnsinnig...


Du solltest mir nicht beschreiben was der TE beim FA behauptet,
sondern ob DU das weißt...
Was der TE behauptet steht auf einem ganz anderen Blatt...

Das mit den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist von dir zusammengereimt...
Zu 1) das kannst du definitiv nicht mit "ja" beantworten..
sondern 100% mit "nein"...

Alle weiteren Angaben stehen nicht im Thread... sondern die denkst du dir alle grad aus und biegst dir den Fall zurecht so wie ihn du gerade brauchst !
Also sieh jetzt mal bitte ein:
Deine Aussage auf diesen schwammigen Thread war einfach falsch !
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05.09.2007, 18:45
Beitrag: #10
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Jigsaw schrieb:Du machst mich grad wahnsinnig...


Du solltest mir nicht beschreiben was der TE beim FA behauptet,
sondern ob DU das weißt...
Was der TE behauptet steht auf einem ganz anderen Blatt...

Das mit den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist von dir zusammengereimt...
Zu 1) das kannst du definitiv nicht mit "ja" beantworten..
sondern 100% mit "nein"...

Alle weiteren Angaben stehen nicht im Thread... sondern die denkst du dir alle grad aus und biegst dir den Fall zurecht so wie ihn du gerade brauchst !
Also sieh jetzt mal bitte ein:
Deine Aussage auf diesen schwammigen Thread war einfach falsch !

Na dann les mal die R42 genau und du mußt erkennen:

Der TE hat zwei Wohnungen.
Die weiterentfernte wird anerkannt als Fahrt, wenn dort sein Lebensmittelpunkt ist. Dies behauptet er.

Er behauptet, das er dort hinfährt.

Mehr sagt er nicht. Woher soll ich denn wissen, das dies nicht stimmt?

Also ist möglich (falls er jede Woche seine Lebensgefährtin aufsucht):
er fährt 4mal inder Woche von seiner Wohnung zur Arbeit und einmal von der seiner Lebensgefährtin.

Er könnte sogar zweimal in der Woche fahren, alles möglich.

Genauso muß anerkannt werden, das er nur 2 bis 3 mal im Monat fährt.

Nur zweimal muß sein, damit dies anerkannt wird.

Wie willst du diese Erklärungvon ihm wiederlegen?

Welche Fragen willst du ihm stellen? Das Schreiben und die Antwort des TE würd ich gerne lesen.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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