Unterhaltsaufwendungen � 33a Abs. 1 EStG bei Verstorbenem?
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21.10.2010, 21:30
Beitrag: #1
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Unterhaltsaufwendungen � 33a Abs. 1 EStG bei Verstorbenem?
Ich will mal folgenden Fall zur Diskussion stellen:
Sozialamt �bermimmt f�r inzwischen mittellose Mutter einer Stpfl. alle nicht gedeckten Kosten der Lebensf�hrung (in einem Altenheim). Sozialamt tritt an Stpfl. heran und verlangt Elternunterhalt. Stpfl. hat einiges an Grundverm�gen aber wenig Liquidit�t. Es gibt eine Verst�ndigung wonach sich Amt und Stpfl. auf einen bestimmten Betrag und monatliche Raten einigen. Eine Weile darauf verstirbt die Mutter. Die Ratenzahlungen an das Amt m�ssen aber noch geraume Zeit weiterbedient werden. Dem Grunde nach handelt es sich m. E. eindeutig um Unterhaltsaufwendungen, die nach � 33a Abs. 1 EStG abzuziehen sind und zwar im Zeitpunkt des Abflusses. So richtig im Klaren bin ich mir im Moment aber nicht dar�ber, ob dem ein zwischenzeitliches Versterben des Unterhaltsberechtigten entgegen steht (nat�rlich setze ich es erstmal an, ist auch ein eher niedriger Betrag). Gibt es dazu Meinungen? Auf die Schnelle gab die Literatur dazu nicht viel her. |
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22.10.2010, 07:55
Beitrag: #2
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RE: Unterhaltsaufwendungen � 33a Abs. 1 EStG bei Verstorbenem?
Das Geld wurde ja F�R Zeitr�ume gezahlt, f�r die Unterhaltspflicht bestand. Es handelt sich daher glasklar um Unterhaltsleistungen. Das Geld wird ja nicht f�r Leistungen gezahlt, welche nach dem Tod der Mutter erbracht wurden.
Hier kollidiert nur das Abflussprinzip mit dem Tod der Mutter, jedoch schl�gt der Veranlassungszusammenhang weiter durch. Analog zu nachtr�glichen Betriebsausgaben oder WK. Ich sehe da keinerlei Probleme. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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22.10.2010, 08:46
Beitrag: #3
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RE: Unterhaltsaufwendungen � 33a Abs. 1 EStG bei Verstorbenem?
Ich auch nicht .... habe selbst einen �hnlichen Fall gehabt....
habe alles ganz normal erkl�rt und alles kam durch. lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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22.10.2010, 11:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.10.2010 12:00 von meyer.)
Beitrag: #4
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RE: Unterhaltsaufwendungen � 33a Abs. 1 EStG bei Verstorbenem?
Jive schrieb:Ich auch nicht .... habe selbst einen �hnlichen Fall gehabt.... Dann wohl eher ein Fall von "Versuch macht kluch". Weitere Gedanken lohnen sich erst, wenn das FA Probleme machen sollte. Danke f�r die Einsch�tzungen. |
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