Abschlag auf AHK bei UV
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23.08.2010, 20:39
Beitrag: #1
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Abschlag auf AHK bei UV
Brauche eventuell Argumentationshilfe von Euch!
Sachverhalt: Fa. stellt Kunststoffteile in Großserie her. Die entsprechenden Formen werden von der Fa. gekauft und an den Abnehmer weiterberechnet. Dabei zahlt der Abnehmer erst nach Endabnahme der Formen. Auf Grund der Gegegbenheiten (üblich!) vergeht zwischen Auftrag und Endabnahme schon mal 2-3 Jahre! In dieser Zeit fallen noch Nacharbeiten an, die nur zum Teil dem Abnehmer in Rechnung gestellt werden können. In der gesamten Zeit muss die Fa. die Kosten der Formen vorfinanzieren. Der erzielte Verkaufspreis liegt si deutlich über den AHK, dass man IMMER am Verkauf verdient und NIE unter AHK verkauft. Im Rahmen des Abschlusses werden die Formen wegen 1.) möglicher Nacharbeiten und 2.) wegen für die Vorfinanzierung anfallenden Zinsaufwendungen pauschal mit 5% abgewertet. Ich sehe hier keinerlei Möglichkeit für einen niedrigeren TW! Die Nacharbeiten sind branchenüblich und daher auch für einen gedachten Erwerber "nur" weitere AHK. Auch die Zinsen wären eher aktivierungsfähig (§255 Abs.3 HGB), als das sie zu einem niedrigeren TW führen würden. Selbst wenn einzelne Formen unter AHK verkauft werden würden, wäre das kein Minusgeschäft, da der Umsatz nicht mit den Formen sondern mit der späteren Serienfertigung gemacht wird. Bin ich jetzt als Bpler nur zu verbohrt, oder kann mir jemand ein schlagendes Argument FÜR den Abschlag nennen? taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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23.08.2010, 21:31
Beitrag: #2
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RE: Abschlag auf AHK bei UV
taxpert schrieb:Selbst wenn einzelne Formen unter AHK verkauft werden würden, wäre das kein Minusgeschäft, da der Umsatz nicht mit den Formen sondern mit der späteren Serienfertigung gemacht wird. Einzelbewertungsgrundsatz! Du bewertest die Formen ohne Rücksicht auf den Rohgewinn der damit erstellten Produkte, so die Formen selbst UV sind. Was mir allerdings noch unklar ist: Sind die Formen wirklich sofort UV oder sind sie nicht erst AV und werden erst zum Schluss UV (vgl Vorführeagen?!)... |
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23.08.2010, 21:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.08.2010 21:50 von taxpert.)
Beitrag: #3
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RE: Abschlag auf AHK bei UV
Der Hinweis kam nur im Hinblick auf BFH vom 29.4.1999 zu Verlustprodukten.
Ich sehe hier eigentlich nicht, dass es AV sein könnte. Die Formen werden ausschließlich nach Vorgaben des Kunden gefertigt. Solange die Endabnahme nicht stattgefunden hat, kann nicht mit der Produktion angefangen werden (Ausnahme Probeläufe für Abnahme). Das WG dient also, anders als ein Vorführwagen, dem Betrieb erst nach Verkauf. taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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23.08.2010, 23:29
Beitrag: #4
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RE: Abschlag auf AHK bei UV
Hallo,
wie wäre es die Formen wie halb- bzw. teilfertige Arbeiten zu bewerten? ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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24.08.2010, 05:06
Beitrag: #5
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RE: Abschlag auf AHK bei UV
So sind die Formen grundsäzlich auch erfasst. Ein Teil als teilfertige (ohne Abschlag), der andere als fertige Arbeiten (mit Abschlag).
Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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24.08.2010, 09:19
Beitrag: #6
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RE: Abschlag auf AHK bei UV
Hallo,
also ich hätte jetzt für die unfertigen Erzeugnisse die retrograde Bewertung vorgenommen. Die retrograde Bewertung soll sicherstellen, dass den einzelnen Erzeugnissen am Abschlussstichtag nicht ein Wert beigemessen wird, der im Jahr der Auslieferung oder Leistung zu einem Verlust führt (verlustfreie Bewertung). Der retrograd ermittelte Wert ist immer dann anzusetzen, wenn dieser geringer ist als die ermittelten Herstellungskosten. Fertige Erzeugnisse Der Teilwert der zum Absatz bestimmten Waren hängt nicht nur von ihren Wiederbeschaffungskosten, sondern auch von ihrem voraussichtlichen Veräußerungserlös ab. Deckt dieser Preis nicht mehr die Selbstkosten, so sind die Anschaffungskosten um den Fehlbetrag zu vermindern. Scheint bei Dir ja aber nicht der Fall zu sein. Lg T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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24.08.2010, 09:56
Beitrag: #7
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RE: Abschlag auf AHK bei UV
Sehe ich genauso! Und deshalb sehe ich ja auch keinerlei Raum für einen Abschlag und wundere mich wieso hochdotierte WP aus der Landeshauptstadt den Abschlag machen!
Ich möchte nur nichts übersehen haben, was den Abschlag eventuell doch rechtfertigen würde. Bisher geht aber alles was ihr antwortet in meine Richtung! taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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