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Hochwasserschäden Sachsen
11.08.2010, 12:35
Beitrag: #1
Hochwasserschäden Sachsen
Hallo,

Zur Info die heute veröffentlichten steuerlichen Maßnahmen für die Flutopfer. Denke Brandenburg wird in den nächsten Tagen etwas ähnliches Veröffentlichen.

Zitat:Sächsisches Staatsministerium der Finanzen 9.8.2010, Medieninformation

Durch das Hochwasser Anfang August 2010 sind in weiten Teilen des Freistaates Sachsen Schäden entstanden, die bisher noch nicht exakt zu beziffern sind. Den Geschädigten soll durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegen gekommen werden. Entsprechend wurde durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen mit sofortiger Wirkung eine Billigkeitsrichtlinie erlassen, die Verfahrenserleichterungen für nicht unerheblich und unmittelbar von den Folgen der Katastrophe betroffene Steuerpflichtige vorsieht:

* Bis zum 31. Dezember 2010 können Stundungen der bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Steuern des Bundes und des Landes sowie Anpassungen der Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) unter Darlegung der Verhältnisse ohne größere Nachweise beantragt werden. Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann in der Regel verzichtet werden. Anträge auf Stundungen der nach dem 31. Dezember 2010 fälligen Steuern sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen nach diesem Zeitpunkt sind besonders zu begründen. Eine Stundung von Lohnsteuern und sonstigen Abzugssteuern kann in der Regel allerdings nicht gewährt werden.

* Von Vollstreckungsmaßnahmen wird gegenüber dem genannten Personenkreis bis 31. Dezember 2010 bei allen rückständigen oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Steuern abgesehen. In den Fällen eines solchen Vollstreckungsaufschubs werden die zwischen dem 7. August 2010 und dem 31. Dezember 2010 entstehenden Säumniszuschläge erlassen.

* Beim Wiederaufbau ganz oder teilweise zerstörter Gebäude können auf Antrag im Wirtschaftsjahr der Fertigstellung und in den beiden folgenden Wirtschaftsjahren zusätzlich zur normalen Abschreibung insgesamt bis zu 30 Prozent der Herstellungs- oder Wiederherstellungskosten abgeschrieben werden.

* Bei beweglichen Anlagegütern, die als Ersatz für vernichtete oder verloren gegangene bewegliche Anlagegüter angeschafft oder hergestellt worden sind, können auf Antrag im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung und in den beiden folgenden Wirtschaftsjahren neben der normalen Abschreibung bis zu insgesamt 50 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgeschrieben werden.

Die Sonderabschreibungen können nur für Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden, die vor dem 1. Januar 2014 angeschafft oder hergestellt werden.

* Wo außergewöhnlich hohe, nicht sofort finanzierbare Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten entstehen, kann in begründeten Ausnahmefällen für die Ersatzherstellung bzw. Ersatzbeschaffung in Wirtschaftsjahren, die vor dem 1. Januar 2014 enden, die Bildung einer steuerfreien Rücklage bis zu 30 Prozent bzw. 50 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten zugelassen werden.

Die Gewinnminderung durch Sonderabschreibungen und Bildung von steuerfreien Rücklagen ist grundsätzlich auf insgesamt 600.000 Euro und jährlich auf 200.000 Euro begrenzt.

* Aufwendungen für die Wiederherstellung beschädigter Betriebsgebäude und beschädigter beweglicher Anlagegüter sowie Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden am Grund und Boden werden ohne nähere Prüfung in den Jahren 2010 bis 2013 als Erhaltungsaufwand anerkannt. Das gilt bei Gebäuden nur, wenn die Aufwendungen 45.000 ¤ nicht übersteigen. Gleiches gilt für Wohngebäude.

* Bei Landwirten, deren Gewinn nach Durchschnittssätzen ermittelt wird, kann die Einkommensteuer ganz oder zum Teil erlassen werden, soweit durch die Hochwasserschäden Ertragsausfälle eingetreten sind.

* Bei eigengenutzten Wohnungen können die, um eine eventuelle Wertsteigerung geminderten, nicht durch Entschädigungszahlungen abgedeckten Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden.

* Wurden Hausrat und andere existenziell notwendige Gegenstände (Wohnung, Hausrat, Kleidung) beschädigt oder vernichtet, können Aufwendungen für die Wiederbeschaffung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Für den Nachweis von Spenden, die bis zum 31. Dezember 2010 zur Hilfe der Katastrophenfolgen auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto eingezahlt werden, genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z.B. Kontoauszug oder Lastschrifteinzugsbeleg).

Allen Betroffenen wird empfohlen, sich wegen möglicher steuerlicher Hilfsmaßnahmen mit ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen. Wegen des Erlasses der Grundsteuer aufgrund wesentlicher Ertragsminderung gemäß § 33 GrStG sollten sich die Betroffenen rechtzeitig an die Gemeinden wenden.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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11.08.2010, 18:36
Beitrag: #2
RE: Hochwasserschäden Sachsen
Und wie wird denen geholfen, die keine Steuern zahlen?
Rentner, Harzer, ... , Geringverdiener?Sad

Gibt es darüber Infos?

Dieser Beitrag hat hier nichts zu suchen.Sad

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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11.08.2010, 20:19
Beitrag: #3
RE: Hochwasserschäden Sachsen
Hans-Christian schrieb:Dieser Beitrag hat hier nichts zu suchen.Sad

Doch, die Information ist wichtig.
Die Zusatzfrage ist aber auch wichtig, da hast Du recht.

schönen Tag noch

phönix
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12.08.2010, 13:37
Beitrag: #4
RE: Hochwasserschäden Sachsen
Hallo,

sag mal Hans-Christian welche Laus ist Dir denn über die Leber gelaufen?


Das ist eine rein steuerliche Information und die gehört durchaus hierher, weil beratungsrelevant.

Und es ist eine rein steuerliche Information. Die von Dir vermeintlich nicht berücksichtigten Renter und Sozialschwachen können, im Rahmen ihrer steuerlichen Möglichkeit, den Abzug als agB beantragen. Und selbstverständlich haben auch sie die Möglichkeit Vollstreckungsaufschub in steuerlicher Hinsicht zu bekommen.

Welche Landes- bzw. Gemeindemittel zur Verfügung gestellt werden, da muss man vor Ort initiativ werden. Hat mit der steuerlichen Seite auch erst einmal nichts zu tun.
Soweit ich weiß, steht ein Fonds in Sachsen bereit, der denjenigen helfen soll, die ansonsten versorgungstechnisch (z.B. mangels Versicherung) durch die Hilfe fallen.

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12.08.2010, 13:57
Beitrag: #5
RE: Hochwasserschäden Sachsen
zaunkönig schrieb:sag mal Hans-Christian welche Laus ist Dir denn über die Leber gelaufen?

Das hab ich mich auch gefragt... aber ich sag dazu nix mehr. H-C hat mich ja oft schon "steuerpolitisch" herausgefordert und leider nicht verstehen wollen, das es auch politisch andere Ansichten vom "richtigen" SteuerRECHT gibt.
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12.08.2010, 15:26
Beitrag: #6
RE: Hochwasserschäden Sachsen
Hans-Christian schrieb:Und wie wird denen geholfen, die keine Steuern zahlen?
Rentner, Harzer, ... , Geringverdiener?Sad

Gibt es darüber Infos?

Dieser Beitrag hat hier nichts zu suchen.Sad
Damit habe ich meinen Beitrag gemeint, da ich diese Reaktion voraussah.Sad

zaunkönig schrieb:Die von Dir vermeintlich nicht berücksichtigten Renter und Sozialschwachen können, im Rahmen ihrer steuerlichen Möglichkeit, den Abzug als agB beantragen

Die allermeisten Rentnern, Harzer und Sozial Schwachen können dies nicht.

Die allermeisten Betroffenen haben auch nach dem letzten Hochwasser keine Versicherung mehr, da diese gekündigt wurde.

Ich weiß, auch dieser mein Beitrag gehört hier nicht her, da nicht erwünscht, wie geschehen.Sad

Ich frag mich wem hier die Läuse über die Leber gelaufen sind.Wink

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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12.08.2010, 15:36
Beitrag: #7
RE: Hochwasserschäden Sachsen
showbee schrieb:.... H-C hat mich ja oft schon "steuerpolitisch" herausgefordert und leider nicht verstehen wollen, das es auch politisch andere Ansichten vom "richtigen" SteuerRECHT gibt.
Richtig erkannt, es gibt zu den "SteuerRECHT" politisch unterschiedliche Ansichten.
Unsere beiden politischenAnsichten unterscheiden sich da eben. Du vertrittst die liberalen Interessen und ich die linken Interessen. Und es ist ganz normal, dass jeder von sich glaubt die "richtigen" Ansichten zu vertreten.
Da wird es wohl nicht ausbleiben, das man sich gegenseitig herausfordert. Es sei denn, du hast dazu eine andere Auffassung von Demokratie.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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12.08.2010, 20:44
Beitrag: #8
RE: Hochwasserschäden Sachsen
Nein, nein. Demokratischer Wettstreit der Ideen führt mE meist zu den besten Ergebnissen, weil sich die Mehrheit darin wiederfindet... Wichtig ist ja bei Sachdiskussionen nur, das man erkennt, das es bei bestimmten Fragen kein "Recht so" bzw Falsch gibt, sondern das eine politische Entscheidung vorliegt.
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12.08.2010, 20:57
Beitrag: #9
RE: Hochwasserschäden Sachsen
showbee schrieb:Nein, nein. Demokratischer Wettstreit der Ideen führt mE meist zu den besten Ergebnissen, weil sich die Mehrheit darin wiederfindet... Wichtig ist ja bei Sachdiskussionen nur, das man erkennt, das es bei bestimmten Fragen kein "Recht so" bzw Falsch gibt, sondern das eine politische Entscheidung vorliegt.
Genau, und deshalb sollte man die Meinung eines anderen nicht auf der Basis der persönlichen Ebene (rote Socke) diskriminieren, sondern dessen Anschauung im Wettstreit der Ideen mindestens zur Kenntnis nehmen und "sachlich" diskutieren obwohl sie mit der eigenen politischen Anschauung nicht übereinstimmt.

Würden wir so verfahren, kämen wir manchmal schon viel weiter.

Und was die Mehrheit betrifft, na da frag ich mich aber warum Volksentscheide auf Bundesebene von der FDP nicht unterstützt werden. Oder unterliege ich hier einem Irrtum?

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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12.08.2010, 21:41
Beitrag: #10
RE: Hochwasserschäden Sachsen
Keine Ahnung, bin nicht in der FDP und auch kein Freund der Partei.
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