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Getrennte Veranlagung von Verstorbenen
06.07.2010, 16:51
Beitrag: #1
Getrennte Veranlagung von Verstorbenen
Vielleicht hat ja jemand sowas schon mal gehabt.

Testamentsvollstrecker TV kommt mit einem Stapel Belege: ich soll die Einkommensteuererkl�rung der im Jahr 2009 verstorbenen Frau Z anfertigen.

Ich pr�fe und komme zu dem Schluss, dass m�glicherweise auch eine Steuererkl�rungspflicht besteht und schon l�nger bestanden hat. Abgegeben wurde aber nichts.

Der Ehemann, Herr Z, ist im Jahr 2006 verstorben.

F�r 2003 sehen die Werte so aus:

Ehemann GdE=9.000
Ehefrau GdE = 3.000 (Zusammen also 12.000)

Logischer Schluss: Wir beantragen getrennte Veranlagung.

Als TV kann er f�r die Ehefrau Z einen Antrag auf getrennte Veranlagung stellen. Aber wer unterschreibt auf der Steuererkl�rung des Herrn Z?

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06.07.2010, 17:31
Beitrag: #2
RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen
W�sste ich jetzt auch nicht.

Aber wenn bei einer Person getrennte Veranlagung durchgef�hrt wird, wird f�r die andere Person zwangsweise getrennte Veranlagung durchgef�hrt.
Egal, ob mit oder ohne Unterschrift.

Nebenbei bezweifle ich, dass der TV die getrennte Veranlagung beantragen darf, er darf n�mlich auch keine Bescheide empfangen.
Das ergibt sich aus dem Bekanntgabeerlass, den ich hier jetzt aber nicht zur Hand habe.
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06.07.2010, 17:41
Beitrag: #3
RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen
ergibt sich nicht auch 2003 ohne getr. Veranlagung ESt 0,--?

Ulrike
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06.07.2010, 19:04
Beitrag: #4
RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen
Die Erben sind wohl unbekannt ?

Ansonsten liegt doch das zvE vermutlich immer unter dem GFB? Da wird im Zweifel doch kaum einen eine etwaige Steuererkl�rungspflicht interessieren, oder sind Erstattungen zu erwarten ?

Was w�re denn, wenn eine gemeinsame Erkl�rung abgegeben, jedoch nur von einem unterschrieben wird, wobei der andere keine getrennte Veranlagung beantragt hat ?

Da m�sste doch f�r den Nichunterzeichner eine Sch�tzung durch das FA erfolgen, die auch im Rahmen einer Zusammenveranlagung sein kann ? Und da w�rde das FA vermutlich die vom anderen Ehegatten angegeben Zahlen nehmen, sofern nichts gegen die spricht.

Insofern sollte es ohne weiteres m�glich sein, auch eine Erkl�rung zur Zusammenveranlagung abzugeben.

Ob der TV �berhaupt zur Unterschrift befugt ist, w�re aber ohnehin zu kl�ren.
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07.07.2010, 10:29
Beitrag: #5
RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen
ulrike schrieb:ergibt sich nicht auch 2003 ohne getr. Veranlagung ESt 0,--?

Ulrike

Das schon, aber es gibt erhebliche KapSteuer zu erstatten.

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07.07.2010, 10:33
Beitrag: #6
RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen
meyer schrieb:Die Erben sind wohl unbekannt ?

Das nicht, aber da gibt es andere Schwierigkeiten, die ich hier aber mangels Relevanz nicht breittreten wollte.

Der TV hat ja im Interesse der Erben zu handeln.


meyer schrieb:oder sind Erstattungen zu erwarten ?

Ja. Und der TV muss diese ja zu erlangen suchen. Deswegen f�llt eine Zusammenveranlagung aus.


meyer schrieb:Ob der TV �berhaupt zur Unterschrift befugt ist, w�re aber ohnehin zu kl�ren.

Ich kann es rechtlich nicht herleiten, halte es aber f�r richtig, soweit es die Ehefrau betrifft.

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07.07.2010, 10:41
Beitrag: #7
RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen
Petz schrieb:Nebenbei bezweifle ich, dass der TV die getrennte Veranlagung beantragen darf, er darf n�mlich auch keine Bescheide empfangen.
Das ergibt sich aus dem Bekanntgabeerlass, den ich hier jetzt aber nicht zur Hand habe.

AEAO zu 122. Tz. 2.13.1.1.

Ist der Testamentsvollstrecker im Rahmen seiner Verwaltung des gesamten Nachlassverm�gens nach � 2213 (1) BGB zur Erf�llung von Nachlassverbindlichkeiten verpflichtet und soll er zur Erf�llung der Steuerschuld aus dem von ihm verwalteten Nachlass herangezogen werden, kann der Steuerbescheid – auch – an ihn gerichtet werden (BFH-Urteil vom 30.9.1987 - II R 42/84 - BStBl 1988 II S. 120).

Ich denke, hiervon kann man ausgehen.

Nur - er ist ja nicht TV f�r den Nachlass des Ehemannes, und das ist das Problem.

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07.07.2010, 12:37
Beitrag: #8
RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen
Hallo,

Die getrennte Veranlagung ist doch eine Willenserkl�rung, die von jedem der steuerpflichtigen Ehegatten beantragt werden kann.

Wenn der TV hier die Ehefrau vertritt und f�r diese eine getrennte Veranlagung beantragt, dann wird auch eine getrennte Veranlagung durchgef�hrt, weil die Finanzverwaltung zwingend an die Antragstellung gebunden ist.
Sie, die Finanzverwaltung, hat keine rechtliche M�glichkeit gegen den Willen der Beteiligten eine Zusammenveranlagung durchzuf�hren.
Will der andere Ehegatte die Zusammenveranlagung, muss er sich auf zivilrechtlichem Weg seinen Anspruch einklagen.

Hinsichtlich der zwingenden Veranlagung bei Antragstellung eines Ehegatten siehe BFH vom 21.9.06 VI R 80/04 (BStBl, 2007 II S. 11)



Wie geht das Ganze dann im Verfahren weiter?

Ehefrau beantragt getrennte Veranlagung und wird veranlagt. Der Ehemann wird nun aufgefordert ebenfalls eine Veranlagung abzugeben.Da er dazu nicht mehr in der Lage ist, f�llt diese Verpflichtung auf die Erben. Dies d�rfte wohl die Ehefrau gewesen sein. Nun ist diese ebenfalls tot, was deren Nachfolger in die Pflicht nimmt.

F�r die Ehefrau ist ein TV bestellt, dem nun auch die Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererkl�rung des Ehemanns �bertragen wird, da dies zu den Erbschaftsverpflichtungen der verstorbenen Ehefrau geh�rt.
Im Zweifel wird das Nachlassgericht eingeschaltet und der Nachlassrichter bestellt den TV zum Beauftragten.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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07.07.2010, 14:02
Beitrag: #9
RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen
zaunk�nig schrieb:Hinsichtlich der zwingenden Veranlagung bei Antragstellung eines Ehegatten siehe BFH vom 21.9.06 VI R 80/04 (BStBl, 2007 II S. 11)

Echt? Sowas wurde geklagt? Ich muss doch nur in den � 26 (3) EStG gucken.



zaunk�nig schrieb:F�r die Ehefrau ist ein TV bestellt, dem nun auch die Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererkl�rung des Ehemanns �bertragen wird, da dies zu den Erbschaftsverpflichtungen der verstorbenen Ehefrau geh�rt.

Hierauf wird das Ganze hinauslaufen. Rechtlich ganz klar ist es aber m.M.n. nicht, wenn nicht der TV auch noch f�r den Nachlass des Ehemannes bestellt wird.

Aber ich gehe mal davon aus, dass das Finanzamt ohne soviel Hirnaktivit�t einfach veranlagen wird und sich damit diese Sache vom Tisch schafft :-)

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07.07.2010, 17:36
Beitrag: #10
RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen
ecro schrieb:kann der Steuerbescheid – auch – an ihn gerichtet werden (BFH-Urteil vom 30.9.1987 - II R 42/84 - BStBl 1988 II S. 120).

Genau die Stelle meinte ich.

Die Betonung liegt eindeutig auf dem W�rtchen "auch".

Dieses Wort hei�t nicht, dass er der Stpfl. ist, mithin darf er auch keine Steuererkl�rungen erstellen und auch nicht unterschreiben.

Er ist auch nicht Zustellempf�nger oder �hnliches, der Bescheid kann eben auch an ihn gerichtet werden.
Aber eben nicht nur.
Und das ist entscheidend.
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