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�bergang zur Liebhaberei
29.06.2010, 11:46
Beitrag: #1
�bergang zur Liebhaberei
Hallo,
ich habe einen Einnahme-�berschussrechner, bei dem das FA gerne Liebhaberei annehmen m�chte. Da der Betrieb als Nebengewerbe betrieben wird und jahrelange Verluste erwirtschaftet wurden, ohne dass an der Betriebsstruktur etwas ge�ndert wurde, tue ich mich etwas schwer, dies zu entkr�ften.
Bei einem �bergang zur Liebhaberei sind lt. BFH ja die vorhandenen stillen Reserven festzuhalten und bei einem sp�teren gewinnrealisierenden Vorgang aufzul�sen. Soweit so gut - soweit es das Anlageverm�gen betrifft.
Mein eigentliches Problem ist, dass ein nicht unerheblicher Warenbestand vorhanden ist. Ich frage mich, was passiert mit diesem Warenbestand, wenn ab dem Jahr X nun ein Liebhabereibetrieb vorliegt?
Hat jemand Erfahrungen oder ggf. eine Literaturfundstelle?
Gr��e
Eisvogel
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29.06.2010, 15:21
Beitrag: #2
RE: �bergang zur Liebhaberei
Eisvogel schrieb:Mein eigentliches Problem ist, dass ein nicht unerheblicher Warenbestand vorhanden ist. Ich frage mich, was passiert mit diesem Warenbestand, wenn ab dem Jahr X nun ein Liebhabereibetrieb vorliegt?
Wenn die Verluste der letzten Jahre nicht ber�cksichtigt werden - in denen ja der WE steckt - dann w�rde ich den Verkauf des Bestandes als Folge dieser Liebhaberei betrachten und daher steuerfrei belassen.

�berlegung: wenn Du f�r 2009 keine E� erstellst, sondern zur Bilanzierung wechselst, kannst Du den Warenbestand gewinnerh�hend buchen und damit vielleicht die Verluste retten - wenn es denn gew�nscht ist.

Was ist ein Nebengewerbe? Rolleyes
Heisst das, er hat auch ein "Haupt"gewerbe? Dann kann �ber die n�chsten USt-Erkl�rungen ganz fix festgestellt werden, wie viel Umsatz auf die Liebhaberei entf�llt. Und wenn Du dann schon die Liebhaberei akzepiert hast, ist Streit vorprogrammiert, wenn das FA ein Jahr sp�ter aufgrund gestiegener Ums�tze f�r die Liebhaberei wieder eine Gewinnermittlung haben will. In diesem Fall w�rde ich - sofern Liebhaberei azeptiert wird - den Punkt Warenbestand tats�chlich mit dem FA abstimmen und schriftlich fixieren.

Es sei denn, jemand liefert noch die Musterl�sung und dies Problem ist entsch�rft.


Gru�

tosch
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29.06.2010, 15:53
Beitrag: #3
RE: �bergang zur Liebhaberei
Gewerbe abmelden und Waren mit dem Teilwert als �bergang in privat. Kommt eventuell ein Gewinn raus und die Verluste der Vj. bleiben bestehen.
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29.06.2010, 16:32
Beitrag: #4
RE: �bergang zur Liebhaberei
tosch schrieb:Wenn die Verluste der letzten Jahre nicht ber�cksichtigt werden - in denen ja der WE steckt - dann w�rde ich den Verkauf des Bestandes als Folge dieser Liebhaberei betrachten und daher steuerfrei belassen.
Der Warenbestand hat sich �ber Jahre aufgebaut und man kann evtl. auch nicht mehr nachvollziehen, wann welche Ware gekauft ist.
tosch schrieb:�berlegung: wenn Du f�r 2009 keine E� erstellst, sondern zur Bilanzierung wechselst, kannst Du den Warenbestand gewinnerh�hend buchen und damit vielleicht die Verluste retten - wenn es denn gew�nscht ist.

Dadurch ergibt sich hier aber immer noch kein Totalgewinn
tosch schrieb:Was ist ein Nebengewerbe? Rolleyes
sollte hei�en im Hauptberuf ist er Angestellter und nicht auf den Gewinn des Gewerbes angewiesen
tosch schrieb:Und wenn Du dann schon die Liebhaberei akzepiert hast, ist Streit vorprogrammiert, wenn das FA ein Jahr sp�ter aufgrund gestiegener Ums�tze f�r die Liebhaberei wieder eine Gewinnermittlung haben will.
sowas hat die Pr�ferin schon angedeutet, aber ich bin der Meinung, das kann dann ja wohl erst zum Tragen kommen, wenn der Totalgewinn positiv ist.
Opa schrieb:Gewerbe abmelden und Waren mit dem Teilwert als �bergang in privat. Kommt eventuell ein Gewinn raus und die Verluste der Vj. bleiben bestehen
das Gewerbe will der Mdt. ja aber auf jeden Fall gerne weiterf�hren und wie gesagt, ein Totalgewinn ergibt sich nicht.
Gru�
Eisvogel
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29.06.2010, 17:36
Beitrag: #5
RE: �bergang zur Liebhaberei
Eisvogel schrieb:Der Warenbestand hat sich �ber Jahre aufgebaut und man kann evtl. auch nicht mehr nachvollziehen, wann welche Ware gekauft ist.
Ist doch auch v�llig egal

Eisvogel schrieb:sollte hei�en im Hauptberuf ist er Angestellter und nicht auf den Gewinn des Gewerbes angewiesen
also kein weiterer Gewerbebetrieb, keine USt-Abgabe?

Eisvogel schrieb:sowas hat die Pr�ferin schon angedeutet, aber ich bin der Meinung, das kann dann ja wohl erst zum Tragen kommen, wenn der Totalgewinn positiv ist.
N�, ist nicht so. Wie willst Du den Totalgewinn/-verlust nachweisen, wenn Liebhaberei angesagt ist?
Ab Liebhaberei interessiert nicht mehr, was Einnahmen und was Ausgaben waren. Die Bescheide sind dann bestandskr�ftig! Er hat also in diesen Jahren einen Gewinn von � 0,00 erzielt. Von Dir abgenickt.
Aber der Mandant mu� jederzeit damit rechnen, dass das F� nachfragt, wie sich denn seine Liebhaberei entwickelt - und ob nun nicht wieder Gewinne erzielt werden.

Dein Mandant zahlt bestimmt nicht freiwillig unn�tige E�R`s, Also soll er vorsichtshalber alle Belege aufheben. Gib ihm dann noch ein Raster an die Hand, damit er sich ganz grob ausrechnen kann, wie viel Einnahmen er j�hrlich haben darf, damit er ein Liebhaber bleibt.
Und damit d�rften alle zufrieden sein.

Gru�

tosch
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29.06.2010, 20:02
Beitrag: #6
RE: �bergang zur Liebhaberei
tosch schrieb:Wie willst Du den Totalgewinn/-verlust nachweisen, wenn Liebhaberei angesagt ist?
umsatzsteuerlich bleibt er ja auch bei der Liebhaberei Unternehmer und ich werde genau so wie bisher seine Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen m�ssen um die korrekte USt zu ermitteln. Von daher kann ich doch auch jederzeit den Totalgewinn (einigerma�en genau) ermitteln.
Gru�
Eisvogel
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07.07.2010, 15:18
Beitrag: #7
RE: �bergang zur Liebhaberei
Huhu :-)

Also Wenn liebhaberei, dann ist auch der Aufgabegewinn Liebhaberei.

Hatte so einen Fall neulich in der Praxis.

Unternehmen mit verlusten �ber 7 Jahre betrieben, bescheide waren stets vorl�ufig. NAch 7 Jahren wurde der Betrieb aufgegeben, da nunmehr auch nach �berzeugung des Mandanten kein Besserung mehr eintreten w�rde.

Die ersten 4 Jahre wurden daraufhin vom Fa als Anlaufverluste anerkannt, da sich der Mandant auch wirklich bem�ht hatte.

die letzten 3 Jahre mit laufendem Verlust von zusammen 4.000,-- wurden als Liebhaberei eingestuft.

Der Aufgabegewinn in H�he von 6.000,-- auch ^^

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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