�bergang zur Liebhaberei
|
29.06.2010, 11:46
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
�bergang zur Liebhaberei
Hallo,
ich habe einen Einnahme-�berschussrechner, bei dem das FA gerne Liebhaberei annehmen m�chte. Da der Betrieb als Nebengewerbe betrieben wird und jahrelange Verluste erwirtschaftet wurden, ohne dass an der Betriebsstruktur etwas ge�ndert wurde, tue ich mich etwas schwer, dies zu entkr�ften. Bei einem �bergang zur Liebhaberei sind lt. BFH ja die vorhandenen stillen Reserven festzuhalten und bei einem sp�teren gewinnrealisierenden Vorgang aufzul�sen. Soweit so gut - soweit es das Anlageverm�gen betrifft. Mein eigentliches Problem ist, dass ein nicht unerheblicher Warenbestand vorhanden ist. Ich frage mich, was passiert mit diesem Warenbestand, wenn ab dem Jahr X nun ein Liebhabereibetrieb vorliegt? Hat jemand Erfahrungen oder ggf. eine Literaturfundstelle? Gr��e Eisvogel |
|||
29.06.2010, 15:21
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: �bergang zur Liebhaberei
Eisvogel schrieb:Mein eigentliches Problem ist, dass ein nicht unerheblicher Warenbestand vorhanden ist. Ich frage mich, was passiert mit diesem Warenbestand, wenn ab dem Jahr X nun ein Liebhabereibetrieb vorliegt?Wenn die Verluste der letzten Jahre nicht ber�cksichtigt werden - in denen ja der WE steckt - dann w�rde ich den Verkauf des Bestandes als Folge dieser Liebhaberei betrachten und daher steuerfrei belassen. �berlegung: wenn Du f�r 2009 keine E� erstellst, sondern zur Bilanzierung wechselst, kannst Du den Warenbestand gewinnerh�hend buchen und damit vielleicht die Verluste retten - wenn es denn gew�nscht ist. Was ist ein Nebengewerbe? ![]() Heisst das, er hat auch ein "Haupt"gewerbe? Dann kann �ber die n�chsten USt-Erkl�rungen ganz fix festgestellt werden, wie viel Umsatz auf die Liebhaberei entf�llt. Und wenn Du dann schon die Liebhaberei akzepiert hast, ist Streit vorprogrammiert, wenn das FA ein Jahr sp�ter aufgrund gestiegener Ums�tze f�r die Liebhaberei wieder eine Gewinnermittlung haben will. In diesem Fall w�rde ich - sofern Liebhaberei azeptiert wird - den Punkt Warenbestand tats�chlich mit dem FA abstimmen und schriftlich fixieren. Es sei denn, jemand liefert noch die Musterl�sung und dies Problem ist entsch�rft. Gru� tosch |
|||
29.06.2010, 15:53
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: �bergang zur Liebhaberei
Gewerbe abmelden und Waren mit dem Teilwert als �bergang in privat. Kommt eventuell ein Gewinn raus und die Verluste der Vj. bleiben bestehen.
|
|||
29.06.2010, 16:32
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
RE: �bergang zur Liebhaberei
tosch schrieb:Wenn die Verluste der letzten Jahre nicht ber�cksichtigt werden - in denen ja der WE steckt - dann w�rde ich den Verkauf des Bestandes als Folge dieser Liebhaberei betrachten und daher steuerfrei belassen.Der Warenbestand hat sich �ber Jahre aufgebaut und man kann evtl. auch nicht mehr nachvollziehen, wann welche Ware gekauft ist. tosch schrieb:�berlegung: wenn Du f�r 2009 keine E� erstellst, sondern zur Bilanzierung wechselst, kannst Du den Warenbestand gewinnerh�hend buchen und damit vielleicht die Verluste retten - wenn es denn gew�nscht ist. Dadurch ergibt sich hier aber immer noch kein Totalgewinn tosch schrieb:Was ist ein Nebengewerbe?sollte hei�en im Hauptberuf ist er Angestellter und nicht auf den Gewinn des Gewerbes angewiesen tosch schrieb:Und wenn Du dann schon die Liebhaberei akzepiert hast, ist Streit vorprogrammiert, wenn das FA ein Jahr sp�ter aufgrund gestiegener Ums�tze f�r die Liebhaberei wieder eine Gewinnermittlung haben will.sowas hat die Pr�ferin schon angedeutet, aber ich bin der Meinung, das kann dann ja wohl erst zum Tragen kommen, wenn der Totalgewinn positiv ist. Opa schrieb:Gewerbe abmelden und Waren mit dem Teilwert als �bergang in privat. Kommt eventuell ein Gewinn raus und die Verluste der Vj. bleiben bestehendas Gewerbe will der Mdt. ja aber auf jeden Fall gerne weiterf�hren und wie gesagt, ein Totalgewinn ergibt sich nicht. Gru� Eisvogel |
|||
29.06.2010, 17:36
Beitrag: #5
|
|||
|
|||
RE: �bergang zur Liebhaberei
Eisvogel schrieb:Der Warenbestand hat sich �ber Jahre aufgebaut und man kann evtl. auch nicht mehr nachvollziehen, wann welche Ware gekauft ist.Ist doch auch v�llig egal Eisvogel schrieb:sollte hei�en im Hauptberuf ist er Angestellter und nicht auf den Gewinn des Gewerbes angewiesenalso kein weiterer Gewerbebetrieb, keine USt-Abgabe? Eisvogel schrieb:sowas hat die Pr�ferin schon angedeutet, aber ich bin der Meinung, das kann dann ja wohl erst zum Tragen kommen, wenn der Totalgewinn positiv ist.N�, ist nicht so. Wie willst Du den Totalgewinn/-verlust nachweisen, wenn Liebhaberei angesagt ist? Ab Liebhaberei interessiert nicht mehr, was Einnahmen und was Ausgaben waren. Die Bescheide sind dann bestandskr�ftig! Er hat also in diesen Jahren einen Gewinn von � 0,00 erzielt. Von Dir abgenickt. Aber der Mandant mu� jederzeit damit rechnen, dass das F� nachfragt, wie sich denn seine Liebhaberei entwickelt - und ob nun nicht wieder Gewinne erzielt werden. Dein Mandant zahlt bestimmt nicht freiwillig unn�tige E�R`s, Also soll er vorsichtshalber alle Belege aufheben. Gib ihm dann noch ein Raster an die Hand, damit er sich ganz grob ausrechnen kann, wie viel Einnahmen er j�hrlich haben darf, damit er ein Liebhaber bleibt. Und damit d�rften alle zufrieden sein. Gru� tosch |
|||
29.06.2010, 20:02
Beitrag: #6
|
|||
|
|||
RE: �bergang zur Liebhaberei
tosch schrieb:Wie willst Du den Totalgewinn/-verlust nachweisen, wenn Liebhaberei angesagt ist?umsatzsteuerlich bleibt er ja auch bei der Liebhaberei Unternehmer und ich werde genau so wie bisher seine Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen m�ssen um die korrekte USt zu ermitteln. Von daher kann ich doch auch jederzeit den Totalgewinn (einigerma�en genau) ermitteln. Gru� Eisvogel |
|||
07.07.2010, 15:18
Beitrag: #7
|
|||
|
|||
RE: �bergang zur Liebhaberei
Huhu :-)
Also Wenn liebhaberei, dann ist auch der Aufgabegewinn Liebhaberei. Hatte so einen Fall neulich in der Praxis. Unternehmen mit verlusten �ber 7 Jahre betrieben, bescheide waren stets vorl�ufig. NAch 7 Jahren wurde der Betrieb aufgegeben, da nunmehr auch nach �berzeugung des Mandanten kein Besserung mehr eintreten w�rde. Die ersten 4 Jahre wurden daraufhin vom Fa als Anlaufverluste anerkannt, da sich der Mandant auch wirklich bem�ht hatte. die letzten 3 Jahre mit laufendem Verlust von zusammen 4.000,-- wurden als Liebhaberei eingestuft. Der Aufgabegewinn in H�he von 6.000,-- auch ^^ lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste