Übergang zur Liebhaberei
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29.06.2010, 11:46
Beitrag: #1
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Übergang zur Liebhaberei
Hallo,
ich habe einen Einnahme-Überschussrechner, bei dem das FA gerne Liebhaberei annehmen möchte. Da der Betrieb als Nebengewerbe betrieben wird und jahrelange Verluste erwirtschaftet wurden, ohne dass an der Betriebsstruktur etwas geändert wurde, tue ich mich etwas schwer, dies zu entkräften. Bei einem Übergang zur Liebhaberei sind lt. BFH ja die vorhandenen stillen Reserven festzuhalten und bei einem späteren gewinnrealisierenden Vorgang aufzulösen. Soweit so gut - soweit es das Anlagevermögen betrifft. Mein eigentliches Problem ist, dass ein nicht unerheblicher Warenbestand vorhanden ist. Ich frage mich, was passiert mit diesem Warenbestand, wenn ab dem Jahr X nun ein Liebhabereibetrieb vorliegt? Hat jemand Erfahrungen oder ggf. eine Literaturfundstelle? Grüße Eisvogel |
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29.06.2010, 15:21
Beitrag: #2
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RE: Übergang zur Liebhaberei
Eisvogel schrieb:Mein eigentliches Problem ist, dass ein nicht unerheblicher Warenbestand vorhanden ist. Ich frage mich, was passiert mit diesem Warenbestand, wenn ab dem Jahr X nun ein Liebhabereibetrieb vorliegt?Wenn die Verluste der letzten Jahre nicht berücksichtigt werden - in denen ja der WE steckt - dann würde ich den Verkauf des Bestandes als Folge dieser Liebhaberei betrachten und daher steuerfrei belassen. Überlegung: wenn Du für 2009 keine EÜ erstellst, sondern zur Bilanzierung wechselst, kannst Du den Warenbestand gewinnerhöhend buchen und damit vielleicht die Verluste retten - wenn es denn gewünscht ist. Was ist ein Nebengewerbe? ![]() Heisst das, er hat auch ein "Haupt"gewerbe? Dann kann über die nächsten USt-Erklärungen ganz fix festgestellt werden, wie viel Umsatz auf die Liebhaberei entfällt. Und wenn Du dann schon die Liebhaberei akzepiert hast, ist Streit vorprogrammiert, wenn das FA ein Jahr später aufgrund gestiegener Umsätze für die Liebhaberei wieder eine Gewinnermittlung haben will. In diesem Fall würde ich - sofern Liebhaberei azeptiert wird - den Punkt Warenbestand tatsächlich mit dem FA abstimmen und schriftlich fixieren. Es sei denn, jemand liefert noch die Musterlösung und dies Problem ist entschärft. Gruß tosch |
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29.06.2010, 15:53
Beitrag: #3
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RE: Übergang zur Liebhaberei
Gewerbe abmelden und Waren mit dem Teilwert als Übergang in privat. Kommt eventuell ein Gewinn raus und die Verluste der Vj. bleiben bestehen.
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29.06.2010, 16:32
Beitrag: #4
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RE: Übergang zur Liebhaberei
tosch schrieb:Wenn die Verluste der letzten Jahre nicht berücksichtigt werden - in denen ja der WE steckt - dann würde ich den Verkauf des Bestandes als Folge dieser Liebhaberei betrachten und daher steuerfrei belassen.Der Warenbestand hat sich über Jahre aufgebaut und man kann evtl. auch nicht mehr nachvollziehen, wann welche Ware gekauft ist. tosch schrieb:Überlegung: wenn Du für 2009 keine EÜ erstellst, sondern zur Bilanzierung wechselst, kannst Du den Warenbestand gewinnerhöhend buchen und damit vielleicht die Verluste retten - wenn es denn gewünscht ist. Dadurch ergibt sich hier aber immer noch kein Totalgewinn tosch schrieb:Was ist ein Nebengewerbe?sollte heißen im Hauptberuf ist er Angestellter und nicht auf den Gewinn des Gewerbes angewiesen tosch schrieb:Und wenn Du dann schon die Liebhaberei akzepiert hast, ist Streit vorprogrammiert, wenn das FA ein Jahr später aufgrund gestiegener Umsätze für die Liebhaberei wieder eine Gewinnermittlung haben will.sowas hat die Prüferin schon angedeutet, aber ich bin der Meinung, das kann dann ja wohl erst zum Tragen kommen, wenn der Totalgewinn positiv ist. Opa schrieb:Gewerbe abmelden und Waren mit dem Teilwert als Übergang in privat. Kommt eventuell ein Gewinn raus und die Verluste der Vj. bleiben bestehendas Gewerbe will der Mdt. ja aber auf jeden Fall gerne weiterführen und wie gesagt, ein Totalgewinn ergibt sich nicht. Gruß Eisvogel |
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29.06.2010, 17:36
Beitrag: #5
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RE: Übergang zur Liebhaberei
Eisvogel schrieb:Der Warenbestand hat sich über Jahre aufgebaut und man kann evtl. auch nicht mehr nachvollziehen, wann welche Ware gekauft ist.Ist doch auch völlig egal Eisvogel schrieb:sollte heißen im Hauptberuf ist er Angestellter und nicht auf den Gewinn des Gewerbes angewiesenalso kein weiterer Gewerbebetrieb, keine USt-Abgabe? Eisvogel schrieb:sowas hat die Prüferin schon angedeutet, aber ich bin der Meinung, das kann dann ja wohl erst zum Tragen kommen, wenn der Totalgewinn positiv ist.Nö, ist nicht so. Wie willst Du den Totalgewinn/-verlust nachweisen, wenn Liebhaberei angesagt ist? Ab Liebhaberei interessiert nicht mehr, was Einnahmen und was Ausgaben waren. Die Bescheide sind dann bestandskräftig! Er hat also in diesen Jahren einen Gewinn von ¤ 0,00 erzielt. Von Dir abgenickt. Aber der Mandant muß jederzeit damit rechnen, dass das FÀ nachfragt, wie sich denn seine Liebhaberei entwickelt - und ob nun nicht wieder Gewinne erzielt werden. Dein Mandant zahlt bestimmt nicht freiwillig unnötige EÜR`s, Also soll er vorsichtshalber alle Belege aufheben. Gib ihm dann noch ein Raster an die Hand, damit er sich ganz grob ausrechnen kann, wie viel Einnahmen er jährlich haben darf, damit er ein Liebhaber bleibt. Und damit dürften alle zufrieden sein. Gruß tosch |
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29.06.2010, 20:02
Beitrag: #6
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RE: Übergang zur Liebhaberei
tosch schrieb:Wie willst Du den Totalgewinn/-verlust nachweisen, wenn Liebhaberei angesagt ist?umsatzsteuerlich bleibt er ja auch bei der Liebhaberei Unternehmer und ich werde genau so wie bisher seine Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen müssen um die korrekte USt zu ermitteln. Von daher kann ich doch auch jederzeit den Totalgewinn (einigermaßen genau) ermitteln. Gruß Eisvogel |
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07.07.2010, 15:18
Beitrag: #7
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RE: Übergang zur Liebhaberei
Huhu :-)
Also Wenn liebhaberei, dann ist auch der Aufgabegewinn Liebhaberei. Hatte so einen Fall neulich in der Praxis. Unternehmen mit verlusten über 7 Jahre betrieben, bescheide waren stets vorläufig. NAch 7 Jahren wurde der Betrieb aufgegeben, da nunmehr auch nach Überzeugung des Mandanten kein Besserung mehr eintreten würde. Die ersten 4 Jahre wurden daraufhin vom Fa als Anlaufverluste anerkannt, da sich der Mandant auch wirklich bemüht hatte. die letzten 3 Jahre mit laufendem Verlust von zusammen 4.000,-- wurden als Liebhaberei eingestuft. Der Aufgabegewinn in Höhe von 6.000,-- auch ^^ lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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