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� 7g Unterlagen
04.06.2010, 16:37
Beitrag: #11
RE: � 7g Unterlagen
Showbee schrieb:Bl�mich zu � 7g EStG sagt:

Die entspr. Angaben (veranlagungszeitraumbezogene Listen) m�ssen i. R. der Steuererkl�rung (den beim FA einzureichenden Unterlagen, � 60 EStDV) dem FA zug�ngl. gemacht werden (s. Abs. 1 Satz 2 Nr. 3). Fehlen sie, ist eine Tatbestandsvoraussetzung der Beg�nstigung nicht erf�llt; werden die Angaben nachtr�glich eingereicht, ist der Investitionsabzugsbetrag (AO-�nderbarkeit der Festsetzung/Feststellung vorausgesetzt) nachtr�gl. zu gew�hren (zutr. Korn/Strahl S. 32).

dem setze ich den Frotscher entgegen

Zitat:Die Angaben sollen nach der Gesetzesbegr�ndung zu ��7g EStG dem FA gegen�ber in den gem. � 60 EStDV einzureichenden Unterlagen mitgeteilt werden. Hierdurch sollen R�ckfragen des FA vermieden werden[8]. Allerdings werden in ��60 EStDV, der die dem FA einzureichenden Unterlagen auff�hrt, keine Unterlagen genannt, nach denen Wirtschaftsg�ter f�r den Investitionsabzugsbetrag aufzuf�hren sind. Aus � 60 EStDV ergibt sich nach der gegenw�rtigen Gesetzesfassung daher keine Pflicht dazu, die Angaben als Bestandteil der Gewinnermittlung zu machen, zumal der Investitionsabzug wie die gewinnerh�hende Zurechnung im Investitionsjahr[9] au�erbilanziell vorzunehmen sind[10].
Schon nach dem Wortlaut von ��7g EStG sind indes die Angaben dem FA gegen�ber zu machen, sodass es auf den Anwendungsbereich des ��60 EStDV regelm��ig nicht ankommen wird. Es ist aber aus Sicht des Gesetzgebers ratsam, ��60 EStDV - �hnlich wie durch Abs.�4 f�r die Anlage zur Einnahme-�berschussrechnung - durch einen weiteren Absatz f�r Zwecke des Investitionsabzugsbetrags zu erg�nzen, soweit sichergestellt werden soll, dass die nach ��7g EStG erforderlichen Angaben zwingend als Anlage zur Gewinnermittlung gemacht werden.
M. E. schlie�t das Erfordernis der Bezeichnung nicht aus, dass die entsprechenden Angaben erst nachtr�glich, also nach Abgabe der Steuererkl�rung bzw. Gewinnermittlung gemacht werden. Werden die Angaben nachtr�glich eingereicht, ist der Investitionsabzugsbetrag - vorausgesetzt, eine verfahrensrechtliche �nderbarkeit der Festsetzung/Feststellung ist noch m�glich - daher nachtr�glich zu gew�hren[11], wobei diese M�glichkeit (aller Voraussicht nach) durch das Erfordernis des Finanzierungszusammenhangs (vgl. Rz.�35ff.) eingeschr�nkt wird.

Obwohl der ja auch nicht soviel anderes sagt nur l�nger!!!

Ciao Dragon
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04.06.2010, 17:57
Beitrag: #12
RE: � 7g Unterlagen
Zitat:seit wann ist der IAB in der Gewinnermittlung? Die Bildung des IAB erfolgt ja gerade au�erhalb der Bilanz/Gewinnermittlung.

@tolle
Meine G�te bist du kleinlich...Big Grin Big Grin Big Grin
Ich wollte eigentlich gesagt haben, dass der IAB in dem gebundenen St�ck Papier mit der �berschrift "Gewinnermittlung" auftauscht. Ob nun �ber oder unter dem Strich, ist mir doch egal....Tongue

Vielen Dank f�r die Zitate aus den Kommentaren.

Und was meine neue Kollegin angeht: Es ist ja nicht so, dass nur SIE von dieser Ansicht �berzeugt ist (man h�tte es ihr so auf der FH beigebracht). Es gab da ja noch die Dame aus dem Veranlagungsbezirk, die f�r diesen Fall noch nicht einmal AdV gew�hrt hatte und der entsprechende SGL. Allesamt der Meinung, nachgereichte Erl�uterungen sind nicht zul�ssig.

Den SGL konnte ich recht z�gig �berzeugen (wahrscheinlich wollte er nur keine Endlosdiskussionen mit mir) und hab dann ja stattgegeben. Hellh�rig wurde ich erst gestern als mir meine eigene Kollegin quasi in den R�cken fiel.

@tosch
Als rechtliche Grundlage f�r die Nichtgew�hrung auch im Einspruch wurde auf Rz. 69 des bekannten BMF-Schreibens verwiesen

Zitat:Die notwendigen Angaben zur Funktion des beg�nstigten Wirtschaftsgutes und zur H�he der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten m�ssen sich aus den gem�� � 60 Einkommensteuer-Durchf�hrungsverordnung (EStDV) der Steuererkl�rung beizuf�genden Unterlagen ergeben (z.B. in Form einer Anlage zur steuerlichen Gewinnermittlung).

@Taxman
Ich dachte eigentlich, das hier

Zitat:Nennt man auch "Selbstsicheres Auftreten ohne Kenntnis der Sachlage!"

w�re meine Paradedisziplin Big Grin Aber da habe ich jetzt wohl ernsthaft Konkurrenz in den eigenen Reihen sitzen.

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04.06.2010, 19:20
Beitrag: #13
RE: � 7g Unterlagen
Kann man das "Problem" nicht auch �ber � 89 I 1 iVm 88 II AO l�sen?

"Die Finanzbeh�rde soll ... die Berichtigung von ... Antr�gen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich ... unterblieben oder unrichtig abgegeben oder gestellt worden sind."

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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04.06.2010, 19:23
Beitrag: #14
RE: � 7g Unterlagen
Er wurde schon aufgefordert im Rahmen der Veranlagung die Erl�uterungen abzugeben. Aber einige Berater reagieren auf Anfragen des FA nunmal rigoros mit ignonieren. Erst wenn das Kind im Brunnen liegt, sprich der Bescheid in der Welt, dann kommen die Schlawiner im Einspruchsverfahren in die Hufen.

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05.06.2010, 01:24
Beitrag: #15
RE: � 7g Unterlagen
tolledeu schrieb:seit wann ist der IAB in der Gewinnermittlung? Die Bildung des IAB erfolgt ja gerade au�erhalb der Bilanz/Gewinnermittlung.
Na, dann schau mal in Z. 65 der Anlage E�R:
da wird der IAB zur Ermittlung des Gewinns abgezogen.


Kiharu schrieb:@tosch
Als rechtliche Grundlage f�r die Nichtgew�hrung auch im Einspruch wurde auf Rz. 69 des bekannten BMF-Schreibens verwiesen

Zitat:Die notwendigen Angaben zur Funktion des beg�nstigten Wirtschaftsgutes und zur H�he der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten m�ssen sich aus den gem�� � 60 Einkommensteuer-Durchf�hrungsverordnung (EStDV) der Steuererkl�rung beizuf�genden Unterlagen ergeben (z.B. in Form einer Anlage zur steuerlichen Gewinnermittlung).

Er wurde schon aufgefordert im Rahmen der Veranlagung die Erl�uterungen abzugeben.
Wie, im Veranlagungsverfahren wird das Nachreichen akzeptiert, im nachfolgenden Einspruchsverfahren nicht mehr?

Das kann doch wohl nicht wahr sein, oder etwa doch ? Rolleyes


Extremfall: Steuererkl�rung wird eingereicht, Bilanz versehentlich nicht hinzugef�gt. Gewinn wird in Anlage G mit T� 100 erkl�rt. Eine Woche sp�ter taucht die Bilanz auf: oh, wohl nicht mit der Steuererkl�rung ans FA geschickt; also nachreichen und um Ber�cksichtigung des darin berechneten Gewinnes von nur T� 90 bitten.
4 Wochen sp�ter bearbeitet der Sachbearbeiter die Unterlagen und sagt: Guck an, der Dauerzusp�teinreicher und Immerundewign�rgler; der kann jetzt was erleben:

Die Bilanz lag der Steuererkl�rung nicht bei, ich ignoriere sie mal und veranlage nach Erkl�rung.

Und dann soll es keine M�glichkeit auf zutreffende Besteuerung geben?

Will ich nicht glauben.


Gru�

tosch
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28.06.2010, 16:07
Beitrag: #16
RE: � 7g Unterlagen
Ich greife das Thema hier noch mal auf, geht es diesmal um die Aufl�sung eines IAB.

Welche Unterlagen muss ich beif�gen? Ge�nderte ESt-/GewStE oder l�uft das von Amts wegen, wenn ich dem FA mitteile, dass ein IAB aufgel�st wird?

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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28.06.2010, 16:43
Beitrag: #17
RE: � 7g Unterlagen
L�uft von Amts wegen. Wenn Du sonst eine �nderung beantragst, legst du ja auch keine neuen Erkl�rungen vor.

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28.06.2010, 16:51
Beitrag: #18
RE: � 7g Unterlagen
ich wollte mich nur noch mal vergewissern. danke f�r die schnelle antwort Smile

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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29.06.2010, 08:29
Beitrag: #19
RE: � 7g Unterlagen
Kiharu schrieb:Er wurde schon aufgefordert im Rahmen der Veranlagung die Erl�uterungen abzugeben. Aber einige Berater reagieren auf Anfragen des FA nunmal rigoros mit ignonieren. Erst wenn das Kind im Brunnen liegt, sprich der Bescheid in der Welt, dann kommen die Schlawiner im Einspruchsverfahren in die Hufen.

Na daf�r gibt es ja jetzt das neu endeckte Verz�gerungsgeld..Rolleyes

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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29.06.2010, 09:08
Beitrag: #20
RE: � 7g Unterlagen
tolledeu schrieb:Na daf�r gibt es ja jetzt das neu endeckte Verz�gerungsgeld..Rolleyes

Das Verz�gerungsgeld kann nach � 146 (2b) nach meinem Verst�ndnis aber nur im Zusammenhang mit fehlenden Unterlagen/Ausk�nften im Rahmen der Au�enpr�fung festgesetzt werden. Gibt es dazu was Neues?

schönen Tag noch

phönix
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