� 7g Unterlagen
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04.06.2010, 16:37
Beitrag: #11
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RE: � 7g Unterlagen
Showbee schrieb:Bl�mich zu � 7g EStG sagt: dem setze ich den Frotscher entgegen Zitat:Die Angaben sollen nach der Gesetzesbegr�ndung zu ��7g EStG dem FA gegen�ber in den gem. � 60 EStDV einzureichenden Unterlagen mitgeteilt werden. Hierdurch sollen R�ckfragen des FA vermieden werden[8]. Allerdings werden in ��60 EStDV, der die dem FA einzureichenden Unterlagen auff�hrt, keine Unterlagen genannt, nach denen Wirtschaftsg�ter f�r den Investitionsabzugsbetrag aufzuf�hren sind. Aus � 60 EStDV ergibt sich nach der gegenw�rtigen Gesetzesfassung daher keine Pflicht dazu, die Angaben als Bestandteil der Gewinnermittlung zu machen, zumal der Investitionsabzug wie die gewinnerh�hende Zurechnung im Investitionsjahr[9] au�erbilanziell vorzunehmen sind[10]. Obwohl der ja auch nicht soviel anderes sagt nur l�nger!!! Ciao Dragon |
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04.06.2010, 17:57
Beitrag: #12
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RE: � 7g Unterlagen
Zitat:seit wann ist der IAB in der Gewinnermittlung? Die Bildung des IAB erfolgt ja gerade au�erhalb der Bilanz/Gewinnermittlung. @tolle Meine G�te bist du kleinlich... ![]() ![]() ![]() Ich wollte eigentlich gesagt haben, dass der IAB in dem gebundenen St�ck Papier mit der �berschrift "Gewinnermittlung" auftauscht. Ob nun �ber oder unter dem Strich, ist mir doch egal.... ![]() Vielen Dank f�r die Zitate aus den Kommentaren. Und was meine neue Kollegin angeht: Es ist ja nicht so, dass nur SIE von dieser Ansicht �berzeugt ist (man h�tte es ihr so auf der FH beigebracht). Es gab da ja noch die Dame aus dem Veranlagungsbezirk, die f�r diesen Fall noch nicht einmal AdV gew�hrt hatte und der entsprechende SGL. Allesamt der Meinung, nachgereichte Erl�uterungen sind nicht zul�ssig. Den SGL konnte ich recht z�gig �berzeugen (wahrscheinlich wollte er nur keine Endlosdiskussionen mit mir) und hab dann ja stattgegeben. Hellh�rig wurde ich erst gestern als mir meine eigene Kollegin quasi in den R�cken fiel. @tosch Als rechtliche Grundlage f�r die Nichtgew�hrung auch im Einspruch wurde auf Rz. 69 des bekannten BMF-Schreibens verwiesen Zitat:Die notwendigen Angaben zur Funktion des beg�nstigten Wirtschaftsgutes und zur H�he der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten m�ssen sich aus den gem�� � 60 Einkommensteuer-Durchf�hrungsverordnung (EStDV) der Steuererkl�rung beizuf�genden Unterlagen ergeben (z.B. in Form einer Anlage zur steuerlichen Gewinnermittlung). @Taxman Ich dachte eigentlich, das hier Zitat:Nennt man auch "Selbstsicheres Auftreten ohne Kenntnis der Sachlage!" w�re meine Paradedisziplin ![]() Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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04.06.2010, 19:20
Beitrag: #13
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RE: � 7g Unterlagen
Kann man das "Problem" nicht auch �ber � 89 I 1 iVm 88 II AO l�sen?
"Die Finanzbeh�rde soll ... die Berichtigung von ... Antr�gen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich ... unterblieben oder unrichtig abgegeben oder gestellt worden sind." "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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04.06.2010, 19:23
Beitrag: #14
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RE: � 7g Unterlagen
Er wurde schon aufgefordert im Rahmen der Veranlagung die Erl�uterungen abzugeben. Aber einige Berater reagieren auf Anfragen des FA nunmal rigoros mit ignonieren. Erst wenn das Kind im Brunnen liegt, sprich der Bescheid in der Welt, dann kommen die Schlawiner im Einspruchsverfahren in die Hufen.
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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05.06.2010, 01:24
Beitrag: #15
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RE: � 7g Unterlagen
tolledeu schrieb:seit wann ist der IAB in der Gewinnermittlung? Die Bildung des IAB erfolgt ja gerade au�erhalb der Bilanz/Gewinnermittlung.Na, dann schau mal in Z. 65 der Anlage E�R: da wird der IAB zur Ermittlung des Gewinns abgezogen. Kiharu schrieb:@toschWie, im Veranlagungsverfahren wird das Nachreichen akzeptiert, im nachfolgenden Einspruchsverfahren nicht mehr? Das kann doch wohl nicht wahr sein, oder etwa doch ? ![]() Extremfall: Steuererkl�rung wird eingereicht, Bilanz versehentlich nicht hinzugef�gt. Gewinn wird in Anlage G mit T� 100 erkl�rt. Eine Woche sp�ter taucht die Bilanz auf: oh, wohl nicht mit der Steuererkl�rung ans FA geschickt; also nachreichen und um Ber�cksichtigung des darin berechneten Gewinnes von nur T� 90 bitten. 4 Wochen sp�ter bearbeitet der Sachbearbeiter die Unterlagen und sagt: Guck an, der Dauerzusp�teinreicher und Immerundewign�rgler; der kann jetzt was erleben: Die Bilanz lag der Steuererkl�rung nicht bei, ich ignoriere sie mal und veranlage nach Erkl�rung. Und dann soll es keine M�glichkeit auf zutreffende Besteuerung geben? Will ich nicht glauben. Gru� tosch |
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28.06.2010, 16:07
Beitrag: #16
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RE: � 7g Unterlagen
Ich greife das Thema hier noch mal auf, geht es diesmal um die Aufl�sung eines IAB.
Welche Unterlagen muss ich beif�gen? Ge�nderte ESt-/GewStE oder l�uft das von Amts wegen, wenn ich dem FA mitteile, dass ein IAB aufgel�st wird? "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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28.06.2010, 16:43
Beitrag: #17
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RE: � 7g Unterlagen
L�uft von Amts wegen. Wenn Du sonst eine �nderung beantragst, legst du ja auch keine neuen Erkl�rungen vor.
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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28.06.2010, 16:51
Beitrag: #18
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RE: � 7g Unterlagen
ich wollte mich nur noch mal vergewissern. danke f�r die schnelle antwort
![]() "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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29.06.2010, 08:29
Beitrag: #19
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RE: � 7g Unterlagen
Kiharu schrieb:Er wurde schon aufgefordert im Rahmen der Veranlagung die Erl�uterungen abzugeben. Aber einige Berater reagieren auf Anfragen des FA nunmal rigoros mit ignonieren. Erst wenn das Kind im Brunnen liegt, sprich der Bescheid in der Welt, dann kommen die Schlawiner im Einspruchsverfahren in die Hufen. Na daf�r gibt es ja jetzt das neu endeckte Verz�gerungsgeld.. ![]() „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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29.06.2010, 09:08
Beitrag: #20
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RE: � 7g Unterlagen
tolledeu schrieb:Na daf�r gibt es ja jetzt das neu endeckte Verz�gerungsgeld.. Das Verz�gerungsgeld kann nach � 146 (2b) nach meinem Verst�ndnis aber nur im Zusammenhang mit fehlenden Unterlagen/Ausk�nften im Rahmen der Au�enpr�fung festgesetzt werden. Gibt es dazu was Neues? schönen Tag noch phönix |
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