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Abgek�rzte Au�enpr�fung
28.06.2010, 14:04
Beitrag: #1
Abgek�rzte Au�enpr�fung
Bei uns in Bayern gehen die Uhren ja bekanntlich etwas anders, was mich als Westfalen manchmal schon ganz sch�n nervt!

Nachdem wir in der Bp-Stelle seit einigen Jahren eine Unterbesetzung von 25% haben, hat man sich Gedanken gemacht, wie man trotzdem den Turnus wenigstens einigerma�en halten kann. Nun ja, ab 01.01.2010 hat man mit Taschenspielertricks (�nderung der Gr��enklasseneinteilung zu Beginn des neuen Turnus) die Unterbesetzung auf 15% gedr�ckt! Bereits vorhaer hat zumindest unsere Bp-Stelle damit angefangen abgek�rzte Au�enpr�fungen nach �203 AO durchzuf�hren. Dies war (so hab' ich es auch noch gelernt!) in Bayern ein absolutes No-Go ("Schweinkram! Sowas machen wir nicht!"). Nach meinen Erfahrungen mit anderen Pr�fern sind wir in Bayern immer noch ziemlich einsam damit und auch im eigenen Amt bleibe ich der Exot mit Billigung des SL und auch Bp-Stellenleiters.

Bei meiner T�tigkeit im Rahmen des Bp-Einf�hrungs-Seminars mache immer wieder Werbung f�r die abgek�rzte und musste auch hier wieder erleben, dass der Kollege, der das Verfahrensrecht unterrichtet die alte Auffassung ("Schweinkram!.... s.o.) vertreten hat! Nach R�cksprache mit dem Bp-Referatsleiter vom LfSt wurde mir aber der R�cken gest�rkt.

Nun (endlich!) meine Frage an Euch, egal ob Finanzverwaltung oder StB-Seite: Wie sind bei Euch in den Bundesl�ndern die Meinungen zur abgek�rzten Au�enpr�fung? Wie h�ufig wird sie angewendet und wie sind die Erfahrungen damit?

W�re toll wenn der Rufer in der W�ste k�nftig �ber die anderen Bundesl�nder auch was sagen k�nnte!

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
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29.06.2010, 08:44
Beitrag: #2
RE: Abgek�rzte Au�enpr�fung
Hallo,

in unserer Berliner Kanzlei ist die abgek�rzte BP auch eher die Ausnahme. Wenn ich sch�tzen m�sste w�rde ich sagen 1 auf 15 BP. Die letzte war noch gar nicht so lange her. Eine Freiberufler GbR wurde normal gepr�ft und dann eine abgek�rzte Pr�fung bei den drei Gesellschaftern die jeweils noch ein EU hatten.

Pers�nlich halte ich die die Kurzform f�r sehr hilfreich in den ersten drei Jahren der Unternehmensf�hrung. Manchmal redet man sich den Mund fusslig und der Mandant weis trotzdem alles besser. In dieser Phase k�nnte vielleicht eine Pr�fung einen gewissen erzieherischen Faktor ausl�sen.

LG T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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30.06.2010, 17:21
Beitrag: #3
RE: Abgek�rzte Au�enpr�fung
Bei uns isses auch sehr selten. Meist kommt in so einem Fall jemand mal kurz vorbei wegen ner KM.

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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