� 7g Unterlagen
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04.06.2010, 09:42
Beitrag: #1
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� 7g Unterlagen
Hallo,
bin etwas verwirrt und hoffen, ihr k�nnt meine Sicht etwas aufkl�ren ![]() Neulich habe ich einem Einspruch stattgegeben, nun hat mich jedoch eine Kollegin etwas in Verwirrung gest�rzt. Es ging um die Bildung eines IAB. In der mit der Steuererkl�rung eingereichten Gewinnermittlung war dieser drin. Leider fehlten die entsprechenden Erl�uterungen dazu. Erst im Einspruchsverfahren wurde ein Extra-Blatt mit den erforderlichen Erl�uterungen eingereicht. Nun weigerte sich die Veranlagungsdienststelle jedoch weiterhin, den IAB zu ber�cksichtigen. Begr�ndung: Die Erl�uterungen h�tten mit der Steuererkl�rung eingereicht werden m�ssen. Nachtr�gliches Einreichen der Erl�uterungen sei sch�dlich und daher die IAB nicht zu gew�hren. Ich sah das etwas anders. M.E. steht im BMF-Schreiben nix dazu, dass der IAB zu versagen ist, wenn die Erl�uterungen (welches WG, welcher Preis, wann Anschaffung) im Einspruchsverfahren nachgeliefert werden. Ich habe also stattgegeben. Nun haben wir eine neue Kollegin, frisch mit der Ausbildung fertig und auch die behauptet felsenfest, dass die Erl�uterungen zwingend mit der Steuererkl�rung abzugeben sind, sp�teres Einreichen sei nicht mehr m�glich. Ist da jetzt was Grundlegendes an mir vorbeigegangen? Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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04.06.2010, 10:07
Beitrag: #2
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RE: � 7g Unterlagen
Hallo @Kiharu,
also ich stehe auf deiner Seite und argumentiere mit RZ 19 des BMF-Schreibens vom 08.05.2009. Nachschieben ist also durchaus m�glich - w�re hart, wenn diese Angabe wirklich nur vergessen wurde beizulegen, weil der Azubi schlecht kopiert/zusammengestellt hat ![]() Obwohl bei strikter Auslegung des Gesetzestextes auch die andere Meinung vorstellbar w�re. � 7g Abs. 1 Nr. 3 EStG Ciao Dragon |
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04.06.2010, 10:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.06.2010 10:32 von tosch.)
Beitrag: #3
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RE: � 7g Unterlagen
Kiharu schrieb:Ist da jetzt was Grundlegendes an mir vorbeigegangen?Glaub ich nich ![]() Die Versagung des IAB mit der Begr�ndung der Sachbearbeiterin: Nachtr�gliches Einreichen der Erl�uterungen sei sch�dlich und daher die IAB nicht zu gew�hren mu� doch auf einer rechtlichen Grundlage beruhen. Wenn sie diese nicht benennen kann, ... Nach � 7 g Abs. 1 S. 2 Nr. 3 EStG mu� der Stpfl. das beg�nstigte WG in den beim FA einzureichenden Unterlagen benennen. Regelt aber nicht, dass die Nichtbenennung zum sofortigen Ausschlu� f�hrt. Unklare Punkte in Bilanzen/Gewinnermittlungen k�nnen stets nachtr�glich erl�utert werden - warum sollte es da bei � 7 g eine Ausnahme geben? Und BMF in Rz. 19 Finanzierungszusammenhang regelt im letzten Satz: Entsprechendes gilt auch, wenn nach der erstmaligen Steuerfestsetzung innerhalb der Einspruchsfrist gem. � 355 AO Investitionsabzugsbetr�ge in Anspruch genommen oder ge�ndert werden. Das w�re doch dann sinnlos. Ohne Nennung einer Gesetzesgrundlage bzw. eines entsprechenden Urteils ist die Begr�ndung substanzlos. Gru� tosch |
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04.06.2010, 10:41
Beitrag: #4
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RE: � 7g Unterlagen
ich schlie�e mich der hier vertrenen Meinung aus den genannten Gr�nden an.
Eine Versagung k�me m.E. auch nur dann in Betracht, wenn der IAB an sich "nachgeschoben" w�rde. "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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04.06.2010, 11:03
Beitrag: #5
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RE: � 7g Unterlagen
Danke Euch M�nnern!!!
![]() Dann lag ich also doch nicht so falsch. Hatte aber schon echte Zweifel. Hab meiner Kollegin gestern auch schon versucht zu erkl�ren, dass es dann ja sinnlos w�re, wenn die nachtr�gliche Bildung unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen ist aber derjenige, der schlicht den Erl�uterungsschriebs vergisst am Ende ganz in R�hre guckt. Sie verblieb aber auch ihrem Standpunkt... ![]() Naja, nun ist mein Weltbild wieder hergestellt und ich kann mich auf ein sch�nes sonniges Wochenende freuen.. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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04.06.2010, 13:38
Beitrag: #6
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RE: � 7g Unterlagen
Bl�mich zu � 7g EStG sagt:
�Die entspr. Angaben (veranlagungszeitraumbezogene Listen) m�ssen i. R. der Steuererkl�rung (den beim FA einzureichenden Unterlagen, � 60 EStDV) dem FA zug�ngl. gemacht werden (s. Abs. 1 Satz 2 Nr. 3). Fehlen sie, ist eine Tatbestandsvoraussetzung der Beg�nstigung nicht erf�llt; werden die Angaben nachtr�glich eingereicht, ist der Investitionsabzugsbetrag (AO-�nderbarkeit der Festsetzung/Feststellung vorausgesetzt) nachtr�gl. zu gew�hren (zutr. Korn/Strahl S. 32). |
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04.06.2010, 13:46
Beitrag: #7
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RE: � 7g Unterlagen
Kiharu schrieb:Hallo, Jetzt bin ich aber auch verwirrt..... seit wann ist der IAB in der Gewinnermittlung? Die Bildung des IAB erfolgt ja gerade au�erhalb der Bilanz/Gewinnermittlung. Im Rahmen der E�R gibt es ja ein sch�nes Formular seitens der Beh�rde, was ist aber bei der K�rperschaft, da gibt es nur eine Zeile und das wars. LG T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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04.06.2010, 14:02
Beitrag: #8
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RE: � 7g Unterlagen
Hallo,
ich denke mal, da geht bei den Kollegen und Kolleginnen aber einiges durcheinander, oder es gibt eine ungedeckte Meinung innerhalb der Verwaltung, die einer rechtlichen Pr�fung nicht standhalten wird und nur dazu dient einen Tatbestandssachverhalt zu vereinfachen (Arbeitserleichterungsma�nahme). Ich halte die Meinung vom Grundsatz her �berhaupt nicht f�r haltbar. � 7g EStG ist ausschlie�lich im Antragsverfahren zu gew�hren. Die Antragstellung erfolgt im Rahmen der Gewinnermittlung (da ist nicht mal die Rede von Bilanzierung, sondern komplett auf die Ertragsauswirkung abgestellt). Im Rahmen eines Antragsverfahrens kann es rechtlich niemals dazu kommen, dass ohne Nachbesserungsm�glichkeit (im Zweifel eben durch Anh�rung) der Antrag versagt wird. Zudem regelt das BMF-Schreiben in Rz 19 definitiv, dass allein die Beantragung, also die Ber�cksichtigung in der Gewinnermittlung ausreicht, um den IAB zu beantragen. Der Steuerpflichtige muss lediglich eine namentliche Benennung der Investitionsg�ter vornehmen. Abgesehen davon, kann es definitiv nicht sein, dass es zu einem Antragsausschluss unter diesen Voraussetzungen kommt, wenn unter anderen, nachtr�glichen Voraussetzungen die Abzugsm�glichkeit (Antragsgew�hrung) besteht. Kann mich da inhaltlich nur den Vorrednern anschlie�en. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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04.06.2010, 14:22
Beitrag: #9
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RE: � 7g Unterlagen
Kiharu schrieb:Nun haben wir eine neue Kollegin, frisch mit der Ausbildung fertig und auch die behauptet felsenfest, dass die Erl�uterungen zwingend mit der Steuererkl�rung abzugeben sind, sp�teres Einreichen sei nicht mehr m�glich. Das sind die Kollegen und Mitarbeiter vom Typ "Hubschrauber"..... drehen immer oben ihre Kreise, kommen dann einmal runter wirbeln nur Staub auf um dann wieder nach oben zu verschwinden... Dieser Typ ist besonders bei Managern und Unternehmensberatern verbreitet. LG T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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04.06.2010, 15:00
Beitrag: #10
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RE: � 7g Unterlagen
Nennt man auch "Selbstsicheres Auftreten ohne Kenntnis der Sachlage!"
![]() "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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