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Waffenschrank?
20.04.2010, 11:13
Beitrag: #11
RE: Waffenschrank?
@showbee

War auch eher mit einem Augenzwinkern gemeint...

@Catja

Nein, wenn die Frau keine WBK hat, dann hat er auch schon vor der Vermietung einen Waffenschrank gebraucht, um eben seine Frau fernzuhalten.

-----------------
LG
Clematis
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20.04.2010, 11:14
Beitrag: #12
RE: Waffenschrank?
Danke für´s Aufschlauen.

Ich werde vorgehen wie oben beschrieben, damit die liebe Seele ihre Ruhe hat.

___________________________________________

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20.04.2010, 11:47
Beitrag: #13
RE: Waffenschrank?
Würd ich auch so machen.
Des Menschen Wille ist sein Himmelreich...

-----------------
LG
Clematis
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20.04.2010, 13:32
Beitrag: #14
RE: Waffenschrank?
tolledeu schrieb:Hallo,

als selbst betroffender Sportschütze kann ich Dir folgendes schreiben. .........Für mich als Sportschütze ist es Hobby und Privat da ich damit keine Einkünfte erziele. ......

LG T.D.
Und von Sachpreisen bei bei Preisschießen und dem Freibier anläßlich größere Gewinn für den Verein redet keiner?????

Ich glaube ich geh jetzt lieber........
frankts
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20.04.2010, 15:51
Beitrag: #15
RE: Waffenschrank?
frankts schrieb:Und von Sachpreisen bei bei Preisschießen und dem Freibier anläßlich größere Gewinn für den Verein redet keiner?????

Ich glaube ich geh jetzt lieber........
frankts

Diese Vereinsmeierei mit ihren Um- und Anzügen geht mir zu wider. Schützenkönig wird, wer es noch nicht war und genug Knete hat die Feier zu bezahlen. Bis zum Vizeeuropameister habe ich es gebracht, aber Schützenkönig in unserem Verein bin ich nie geworden..Cool

LG T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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20.04.2010, 16:09
Beitrag: #16
RE: Waffenschrank?
tolledeu schrieb:Diese Vereinsmeierei mit ihren Um- und Anzügen geht mir zu wider. Schützenkönig wird, wer es noch nicht war und genug Knete hat die Feier zu bezahlen. Bis zum Vizeeuropameister habe ich es gebracht, aber Schützenkönig in unserem Verein bin ich nie geworden..Cool

LG T.D.
Du lebst im falschen Bundesland, hier wird der Schützenkönig, der am besten trifft oder zufällig gerade das meiste Glück hat. Kaufen kann man sich den Titel bei den Preu......
frankts
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20.04.2010, 16:35
Beitrag: #17
RE: Waffenschrank?
Zitat:Ich schreibe den Waffenschrank jetzt in die GWGs bei V+V und lasse ihn vom FA rausstreichen
Wenn ich alles reinschreiben würde, was Mandanten von der Steuer absetzen wollen... Mache ich nur in Ausnahmefällen, wenn es ein strittiger Punkt ist, der nicht klar geregelt ist. Ansonsten möchte ich nicht meinen Namen bei den hiesigen FAs, mit denen ich am meisten zu tun hab, versauen. In der Folge würden dann meine Erklärungen nur besonders gründlich geprüft.
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20.04.2010, 17:00
Beitrag: #18
RE: Waffenschrank?
Hallo,

wo bitte ist denn der kausale Zusammenhang mit der Vermietung?

Kraft Gesetz ist der Waffenbesitzer verpflichtet seine Waffen für Dritte (Unberechtigte) unzugänglich zu machen.
Wenn er dies bisher nicht getan hat, dann holt er dies nunmehr nach. Das ist ausschließlich eine gesetzliche Verpflichtung im Rahmen des privaten Vergnügens.

Nur dann, wenn er tatsächlich mit der Waffe als Wirtschaftsgut auch Einkünfte erzielen würde, würde der Waffenschrank auch steuerlich berücksichtigt werden.


Wie kommt man eigentlich immer zu solch verqueren Betrachtungsweisen?


Bei mir käme das nicht in die Belege zur Steuer rein. Der Mandant bekäme es sogar schriftlich. Wenn er anderer Meinung ist, soll er es doch ergänzen und auf die Nase fallen.
Wie @opa schon richtig sagt - für so etwas würde ich mir den Namen nicht kaputt machen lassen.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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20.04.2010, 19:20
Beitrag: #19
RE: Waffenschrank?
Bei DEM Finanzamt mache ich mir den Namen nicht kaputt.
Der Sachbearbeiter ist ein Durchwinker.
Nö, - im Ernst. Den Namen mache ich mir dann kaputt, wenn ich den Waffenschrank beantrage aber nicht Waffenschrank, sondern Aktenschrank hinschreibe.
Alles andere ist jetzt Sache des Finanzbeamten.

Ich hole den Fall mal weiter aus: Die Ehefrau ist mittlerweile ausgezogen, das Haus umgebaut und 1 Jahr nach Umbaubeginn die Wohnung vermietet.
=> Ergo: Waffenschrank nötig.

Der Waffenschrank bleibt in den GWGs und der Finanztbeamte soll ihn streichen.

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21.04.2010, 09:26
Beitrag: #20
RE: Waffenschrank?
showbee schrieb:Ein Besenschrank für 430¤?

http://www.otto.de/is-bin/INTERSHOP.enfi...lShopName=


Am besten kommt die Überschrift Werkzeug!!!Tongue

Ciao Dragon
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