Waffenschrank?
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20.04.2010, 09:00
Beitrag: #1
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Waffenschrank?
Tach Ihrs,
Steuerpflichtiger A hat ein Haus mit 2 Wohnungen, die bisher miteinander verbunden waren. Jetzt baut er in eine Wohnung vom Treppenhaus aus eine neue Haustüre ein und vermietet eine von den beiden Wohnungen. Die andere bewohnt er nach wie vor selbst. Außer dem Haus hat er aber auch noch eine Jagd und damit zusammenhängend naturgemäß die eine oder andere Waffe, die im Keller gelagert werden. Da jetzt ein fremder Dritter (der Mieter) in den Keller kommen könnte, schafft er sich einen abschließbaren Waffenschrank an. => Werbungskosten V+V oder Privatvergnügen? ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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20.04.2010, 09:36
Beitrag: #2
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RE: Waffenschrank?
Hallo,
als selbst betroffender Sportschütze kann ich Dir folgendes schreiben. Nach Winnenden wurde das Waffenrecht verschärft und jeder Schütze bzw. Jäger etc. muss die sachgerechte Lagerung seiner Waffen nachweisen. Die Lagerung im Keller ohne Waffenschrank ist nicht sachgerecht (war es aber auch schon vor dem 11.3.2009 nicht). Für mich als Sportschütze ist es Hobby und Privat da ich damit keine Einkünfte erziele. Wenn er im Rahmen seiner Jagd eine Gewinnermittlung einreicht denke ich, dass der Waffenschrank BV ist. V+V scheidet m.E. aus, da ja nicht an den Mieter vermietet wird. LG T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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20.04.2010, 09:37
Beitrag: #3
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RE: Waffenschrank?
Tach oooch,
der Waffenschrank dient weder dem Erwerb, noch der Sicherung oder Erhaltung von Mieteinnahmen. Müsste er diesen nicht auch haben, wenn er nicht vermieten würde? Oder darf man Waffen einfach so frei rumliegen lassen? Ganz klar: PV Gruß tosch |
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20.04.2010, 09:40
Beitrag: #4
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RE: Waffenschrank?
Doch.
Soweit ich weiss, hätte er den Waffenschrank schon vorher haben müssen, - nur hat da vorher keiner danach gekräht. Jetzt will er unbedingt den Waffenschrank in die WK V+V haben und glaubt mir nicht, dass das Privatvergnügen ist. Naja, - des Menschen Wille ist sein Himmelreich. Ich schreibe den Waffenschrank jetzt in die GWGs bei V+V und lasse ihn vom FA rausstreichen. Die Berechnung, was an ESt rauskommt mache ich gleich ohne Waffenschrank, - sonst ist nachher das Geschrei wieder groß... ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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20.04.2010, 09:57
Beitrag: #5
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RE: Waffenschrank?
War´s nicht zufällig ein Putzschrank in dem die Mieter Schaufel und Besen für die Hausreinigung abstellen können ?!?
Man muss doch auch mal etwas kreativ sein ;-) |
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20.04.2010, 09:59
Beitrag: #6
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RE: Waffenschrank? | |||
20.04.2010, 10:05
Beitrag: #7
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RE: Waffenschrank?
Nö. Blöderweise steht da wirklich brettlbreit "Waffenschrank" auf der Rechnung.
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20.04.2010, 10:13
Beitrag: #8
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RE: Waffenschrank?
Er hat vorher dann keinen Waffenschrank gebraucht, wenn er alleine bzw nur Waffenbesitzkarteninhaber in dem Haus gewohnt haben.
Dann ist das Haus Aufbewahrungsort genug, da ja kein Unberechtigter Zugang zur Waffe hat. Wenn er eben jetzt vermietet, braucht er einen Waffenschrank..... ----------------- LG Clematis |
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20.04.2010, 10:38
Beitrag: #9
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RE: Waffenschrank?
@clematis, dieser Kausalzusammenhang zwischen Aufwand und Einkünften genügt nicht. Genauso könnte man dann den Erwerb von Lebensmitteln (ungeachtet § 12) als WK ansetzen, weil nur nach dem Frühstück die Möglichkeit bestand mit dem Rad zum Schreibwarenhandel zu fahren um dort ein Mietvertragsformular zu erwerben...
Erforderlich bei nur mittelbarer Verursachung (will vermieten), das unmittelbare Verursachung (hat Waffe als Hobby) nur von untergeordneter Bedeutung ist. |
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20.04.2010, 10:45
Beitrag: #10
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RE: Waffenschrank?
Ist das Haus auch Aufbewahrungsort genurg, wenn die Ehefrau mit drin lebt, die keinen Waffenscheion/Waffenbesitzkarte hat?
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