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# 2 : Steuerberatungskosten
17.03.2008, 13:17
Beitrag: #1
# 2 : Steuerberatungskosten
noch anh�ngig: FG Baden-W�rttemberg (Az. 5 K 186/07)

ablehnend entschieden: FG Niedersachsen (Az. 10 K 103/07), aber Revision zum BFH zugelassen (Az. beim BFH noch nicht bekannt)

Die Kl�ger haben angek�ndigt, die Sache bis vor das BVerfG zu betreiben.

OFD Karlsruhe l�sst Einspr�che derzeit "faktisch" ruhen

OFD Koblenz l�sst Einspr�che unter dem Verweis auf obige Verfahren ruhen (� 363 Abs. 2 Satz 1 AO) (da gibt es eine Rundverf�gung v. 2.08.07 - S 2221 A - St 32 3).

OFD Rheinland hat Ihre Finanz�mter nach Abstimmung mit dem FinMin NRW mittels einer internen Verf�gung angewiesen, die Einspruchsverfahren zum Ruhen zu bringen (� 363 AO, s.o.)

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17.03.2008, 13:57 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.03.2008 10:40 von Clematis.)
Beitrag: #2
RE: # 2 : Steuerberatungskosten
Aus dem heutigen Newsletter vom stbnetz:

Zitat:Streit um private Steuerberatungskosten jetzt beim BFH

Gegen die Nichtabziehbarkeit privater StB-Kosten ist mittlerweile ein Verfahren beim BFH anh�ngig (AZ beim BFH: X R 10/08). Sie sollten entsprechende F�lle unter Berufung auf � 363 Absatz 2 Satz 2 AO unbedingt offen halten, da gegen die Nichtabziehbarkeit privater StB-Kosten gravierende Argumente sprechen.


[ich hab die folgenden Beitr�ge mal abgetrennt!
Ich denke, wir halten uns die einzelnen Threads frei von Kommentaren, damits �bersichtlicher bleibt, und fachliche Erg�nzungen nicht untergehen. F�r Kommentare hab ich jetzt mal in diesem Forum einen neuen Kommentar-Thread gemacht, weil die ja auch wichtig sind!
LG CLematis]

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LG
Clematis
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07.04.2009, 14:03
Beitrag: #3
RE: # 2 : Steuerberatungskosten
gerade erhalten
Zitat:Pressemitteilung
FinMin Bayern 30.3.2009
Private Steuerberatungskosten wieder bei der Einkommensteuer ber�cksichtigen!
�Die privaten Steuerberatungskosten sollen k�nftig wieder als Sonderausgaben abziehbar sein! Die Erfahrung der vergangenen Monate zeigt: Die �nderung hat nicht die versprochenen Effekte gebracht, schlimmer noch, der �rger �berwiegt. Ich freue mich deshalb, dass unsere bayerische Gesetzesinitiative im Finanzausschuss des Bundesrates eine Mehrheit gefunden hat�, stellte Finanzminister Georg Fahrenschon bei der Bundeskammerversammlung der Bundessteuerberaterkammer in W�rzburg am Montag (30.3.) fest. �Mit unserer Gesetzesinitiative soll die aufw�ndige Aufteilung der Steuerberatungskosten in abzugsf�hige Betriebsausgaben beziehungsweise Werbungskosten einerseits und nicht abzugsf�hige private Kosten andererseits entfallen�, betonte Fahrenschon. Er hofft, dass auch der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am Freitag dem Votum des Finanzausschusses folgt. Mit Blick auf Berichte, nach denen Bundesfinanzminister Steinbr�ck bereit ist, die Wirtschaft in der Krise befristet mit Steuererleichterungen zu entlasten und hierf�r Zinskosten und Verluste steuerlich besser zu ber�cksichtigen, forderte Fahrenschon: �Arbeiten statt Ank�ndigen - das ist n�tig, wenn es um die dringende Beseitigung Krisen versch�rfender Regelungen bei der Unternehmenssteuer geht. Fakt ist: Es hat viel zu lange gedauert, bis Herr Steinbr�ck die Zeichen der Zeit erkannt hat: Seit Herbst 2008 dringt Bayern auf zwingend notwendige Nachbesserungen. Noch bei den Verhandlungen zum Konjunkturpaket II wurde Bayern hierf�r heftig kritisiert, obwohl der Handlungsbedarf schon Ende des Jahres 2008
offensichtlich war�, erinnerte Fahrenschon.
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14.04.2010, 19:12
Beitrag: #4
RE: # 2 : Steuerberatungskosten
Mist!

Vom BFH abschl�gig entschieden: X R 10/08. => Mantelbogen kann jeder Steuerb�rger selber ausf�llen.

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15.04.2010, 08:56
Beitrag: #5
RE: # 2 : Steuerberatungskosten
Catja schrieb:Mist!

Vom BFH abschl�gig entschieden: X R 10/08. => Mantelbogen kann jeder Steuerb�rger selber ausf�llen.

...... und die Anlage Kind und Vorsorgeaufwendungen und wer wei� was noch kommt....Sad

T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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15.04.2010, 10:03
Beitrag: #6
RE: # 2 : Steuerberatungskosten
Hoffen wir auf ein schnelles Einlegen einer Verfassungsbeschwerde....

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15.04.2010, 15:40
Beitrag: #7
RE: # 2 : Steuerberatungskosten
Catja schrieb:Hoffen wir auf ein schnelles Einlegen einer Verfassungsbeschwerde....

Ich hoffe mit.
Wir m�ssen nun abwarten, ob gegen das BFH-Urteil Verfassungsbeschwerde eingelegt wird. Dies w�re von der unterlegenen Kl�gerseite nur konsequent.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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15.04.2010, 16:33
Beitrag: #8
RE: # 2 : Steuerberatungskosten
Schlie�e mich der Hoffnung an.
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15.04.2010, 16:48
Beitrag: #9
RE: # 2 : Steuerberatungskosten
habt ihr die begr�ndung gelesen? f�r mich klang die begr�ndung ziemlich schl�ssig und aufgrund dessen sehe ich f�r eine erfolgreiche verfassungsbeschwerde eher schwarz

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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16.04.2010, 13:23
Beitrag: #10
RE: # 2 : Steuerberatungskosten
Hallo,

den Mantelbogen mag man ja noch ausf�llen k�nnen, allerdings wird es mit der Anlage Kind oder bei den Vorsorgeaufwendungen schon schwieriger.

Und ich kann mich an Urteile des BFH erinnern, da haben selbst die Richter zugeben m�ssen, dass sie nicht mehr in der Lage sind die Steuererkl�rung ohne fremde Hilfe machen zu k�nnen. Seitdem sind die Formulare sogar noch ausgeufert.


Einerseits verlangt man die Abgabe einer Seuererkl�rung eines immer ausufernden Systems das letztlich nur noch aus Wenn und Aber besteht und l�ngst eine klare allgemeinverbindliche Linie verloren hat. Dazu die Aussonderung immer neuer Formulare aus dem Mantelbogen heraus.

Die Gesetzestexte werden immer unverst�ndlicher, die Halbwertzeit der Gesetze betr�gt mitunter nur Monate. Ein einfachgesetzliches Erkl�rungsverfahren m�sste wieder her, denn so ist der "normale" Steuerpflichtige nicht mehr in der Lage eine Steuererkl�rung abzugeben, die er uneingeschr�nkt unterschreiben kann ohne nicht gleich im Bereich der Steuerverk�rzung bzw. Steuerhinterziehung zu wandeln.

Wir m�ssen alle selbst zugeben, dass wir nicht mehr in der Lage sind die einzelnen steuerlichen Tatbest�nde richtig zu erfassen und die Gesetze exakt anzuwenden. Und Ihr seid die Profis.


Wenn ich allerdings in der Konsequenz verpflichtet bin die Steuererkl�rungen abzugeben, andererseits aber ohne Hilfe keine Erkl�rung mehr anfertigen zu k�nnen, dann muss der Abzug der daf�r notwendigen Fremdkosten auch m�glich sein.

Alternative M�glichkeit kreativer Steuergestaltung im Sinne der Abzugsf�higkeit f�r den Mandanten kann dann folglich nur sein, den Mantelbogen mit dem Mindestsatz abzurechnen und bei den Eink�nften als Mindestbetrag den Durchschnittssatz anzusetzen.

Nicht zu vergessen, dass wir ja schon keinen WK-Abzug mehr bei den Kapitaleink�nften haben, da die pauschale Besteuerung eine Abgeltung ist. Vergleichsrechnung hinsichtlich der G�nstigerpr�fung zwischen Veranlagung und Pauschalierung fallen auch schon unter den Tisch.

Und wenn jetzt, wie in einem anderen Thread beschrieben, die Verwaltung auch noch die Steuerberatungskosten hinsichtlich der Angemessenheit �berpr�ft - und gegebenenfalls als Korrektiv eingreift - dann stellt sich die Frage warum �berhaupt noch Stb-Kosten zum Abzug zulassen?

Das System ist ein fauler Zahn. Er stinkt und modert vor sich hin und greift immer weiter um sich um benachbarte Bereiche zu infizieren. Und anstatt den Zahn zu ziehen oder zu behandeln werden, in Form von netten Versprechungen und korrumpierten Zuwendungssystemen, Schmerztabletten vergeben, die in unterschiedlicher Dosierung jeweils verteilt werden.

Aldous Huxley - Sch�ne neue Welt

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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