Bescheidkontrolle
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29.05.2007, 13:54
Beitrag: #1
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Bescheidkontrolle
Wie handhabt Ihr das? Wer macht das?
Bekommt Ihr die Bescheide noch in Papierform? Gibts irgendwelche "Pr�froutinen"? |
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29.05.2007, 16:11
Beitrag: #2
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RE: Bescheidkontrolle
Ich bekomme alle Bescheide noch in Papierform. Ich drucke auch alles, was in elektronischer Form rausgeht noch aus.
Ich weiss, ganz altmodisch.... Was stellst Du Dir unter Pr�froutinen vor? Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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29.05.2007, 16:47
Beitrag: #3
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RE: Bescheidkontrolle
Clematis schrieb:Wie handhabt Ihr das? Wer macht das? Die elektronische Bescheid�bertragung lohnt noch nicht, da erstens diese �bertragung nicht rechtsverbindlich sein soll und zweitens ein entsprechendes Programm (Steuerprogramm) dann die Pr�fung auch exakt vornehmen m��te. Also warte ich auf den Bescheid und schau auf das Ergebnis. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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29.05.2007, 17:15
Beitrag: #4
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RE: Bescheidkontrolle
Vorwitzig schrieb:Was stellst Du Dir unter Pr�froutinen vor? Sowas: Code: Arbeitsanweisung Bescheidkontrolle Die �berpr�fung macht DATEV, und ich erhalte dann eine Spalte mait den Abweichungen. Bei reinen ESt-Mandanten erhalte ich zum gr�ssten Teil nur noch die elektronischen Bescheide, bei allen anderen beides. |
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29.05.2007, 18:20
Beitrag: #5
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RE: Bescheidkontrolle
Was es doch alles gibt
![]() Also ich pr�fe das immer noch per Hand und vergleiche ganz einfach die Zahlen im Steuerbescheid mit den von mir errechneten Zahlen. Ergibt sich eine Abweichung, gucke ich, woher sie kommt. Und am Ende weiss ich, ob der Bescheid richtig ist oder nicht. Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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29.05.2007, 20:32
Beitrag: #6
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RE: Bescheidkontrolle
Bei uns gibt es das alles nat�rlich auch. Elektronische Steuererkl�rungen und elektronische Bescheide - man kann sie sch�n abgleichen.
Bl�derweise sind elektronische Bescheide tats�chlich keine "Bescheide", das haben wir in einer B�robesprechung gr�ndlich herausgearbeitet[1][2]. Also m�ssen wir (vorerst) noch auf die papiernen Bescheide warten. Und bei einer Aktion ist mir was aufgefallen: Umsatzsteuerbescheid eines Luftfahrtunternehmens. Kommt elektronisch, ich pr�fe... aha: Anwendung des � 26(3) UStG vergessen. Einspruch --> raus. Einen Tag sp�ter war der Papierbescheid da. Alles richtig. Da stand ich aber da mit offenem Haar! Clemaits schrieb:Code: Habt ihr keine Mustereinspr�che? Rentenbeitr�ge, Rentenbez�ge, Vorwegabzug usw? [1] Zum Thema B�robesprechung an anderer Stelle. [2] 87a(4) AO. � |
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29.05.2007, 21:13
Beitrag: #7
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RE: Bescheidkontrolle
Doch, diese Liste ist eigentlich nur zum verdeutlichen was ich mit Pr�froutinen meinte!
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29.05.2007, 22:17
Beitrag: #8
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RE: Bescheidkontrolle
Ach so.
So ein Mustereinspruch birgt aber auch mindestens zwei Gefahren: 1. Er mu� gepflegt werden. (Bei uns meine Aufgabe). Es ist schwer, den �berblick zu behalten - und es ist schwer zu entscheiden, was aufgenommen werden soll. 2. Er stiftet zum Nichtdenken an. Was au�er den Musterverfahren l�uft denn noch so, was auf diesen Mandanten zutreffen k�nnte? Diese Frage stellt sich nicht jeder. � |
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30.05.2007, 13:14
Beitrag: #9
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RE: Bescheidkontrolle
Wobei ich denke, bei der von Clematis ver�ffentlichten Checkliste nur die Punkte d) und e) notwendig sind, die anderen ergeben sich doch von selbst bzw. nicht einspruchsrelevant.
Oder �bersehe ich da was ? |
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30.05.2007, 17:03
Beitrag: #10
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RE: Bescheidkontrolle
Petz schrieb:Oder �bersehe ich da was ? Nur eine klitzekleine Kleinigkeit. d) 164 ist nicht die Vorl�ufigkeit, sondern VdN. Falls die gemeint war, m�chte ich g) hinzuf�gen g) die Vorl�ufigkeitsvermerke (165) sollten auch mit gepr�ft werden � |
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