Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
|
11.02.2010, 20:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.02.2010 20:23 von meyer.)
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Ist da jemand auf der H�he der Zeit?
Bei Antragsveranlagungen beginnt die Festsetzungsverj�hrung nach Verwaltungsmeinung mit Ablauf des VZ, also ohne Anlaufhemmung. Verschiedentlich wurde an diese Auffassung von Finanzgerichten (z. B. K�ln 11 K 4917/07) nicht geteilt, auch der BFH hat in seinem Urteil VI R 23/08 zumindest durchblicken lassen, dass es sein k�nnte, dass es sich dem nicht anschlie�t, allerdings kam es offenbar aus anderen Gr�nden darauf nicht mehr entscheidend an. Bei VI R 2/09 wurde die Revision seitens der Verwaltung zur�ckgenommen. Wei� jemand, ob es dazu derzeit noch ein offizielles Verfahren gibt, an das man sich dranh�ngen k�nnte? Ich dachte eigentlich, dass das auch noch bei ein oder zwei Verfassungsbeschwerden ein Thema gewesen sein k�nnte, aber da scheinen die Kl�ger auch klaglos gestellt worden zu sein. Irgendwie finde ich auf die Schnelle nichts, um einen Einspruch gegen die Ablehnung der Veranlagung zum Ruhen zu bringen. Auch IV R 1/09 ist nicht mehr anh�ngig, das war das k�rzlich ver�ffentlichte Urteil zur Ma�geblichkeit des Einreichungszeitpunkts. Da bin ich mir nicht ganz sicher, ob man daraus die Anlaufhemmung f�r Antragsveranlagungen zwingend ableiten kann, sonst h�tte ich ja alles, was ich brauche. Tendenziell zwar ja, aber mir ist nicht ganz klar, ob das Urteil so zu verstehen ist, dass es unter Ber�cksichtigung negativer Eink�nfte von mehr als 410 EUR sowieso keine Antragsveranlagung w�re (kann aus dem Sachverhalt m.E nicht ganz sicher geschlossen werden). |
|||
11.02.2010, 20:29
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Im Februar finden noch Gespr�che der AO-Referatsleister auf Bund-L�nder-Ebene statt. Dann wird entschieden, ob die Anlaufhemmung auch bei Antragsveranlagungen zum Tragen kommt.
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
11.02.2010, 20:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.02.2010 21:27 von Hans-Christian.)
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Zitat:"Unklar war bislang, ob bei der Antragsveranlagung - wie bei der Pflichtveranlagung - ebenfalls die Anlaufhemmung von 3 Jahren zur Anwendung kommt, sodass die Verj�hrungsfrist auch hier 7 Jahre betragen w�rde. Die Finanzgerichte K�ln und D�sseldorf haben dies bejaht (FG K�ln vom 3.12.2008, EFG 2009 S. 480; FG D�sseldorf vom 24.4.2008, EFG 2008 S. 1088). Der Bundesfinanzhof hat das Urteil des FG D�sseldorf best�tigt und dazu erkl�rt, dass "unter Ber�cksichtigung gleichheitsrechtlicher Gesichtspunkte der beantragten Steuerveranlagung eine Verj�hrungsfrist nicht entgegenstehe" (BFH-Urteil vom 15.1.2009, VI R 23/08, BFH/NV 2009 S. 755). Bedenken gegen die unterschiedlichen Verj�hrungsfristen hatte der BFH bereits vor Jahren ge�u�ert (BFH-Beschluss vom 22.5.2006, BStBl. 2006 II S. 820). "Habe ich gerade gefunden. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
|||
11.02.2010, 20:42
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Kommt das aus dem NWB-Kommentar zu dem letzten BFH-Urteil? Meine mich daran zu erinnern, dass das da so stand.
�ndert aber nix an der Sache, dass die Verwaltung sich NOCH bedeckt h�lt. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
11.02.2010, 20:54
Beitrag: #5
|
|||
|
|||
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Kiharu schrieb:Kommt das aus dem NWB-Kommentar zu dem letzten BFH-Urteil? ... Hab ich aus Sekund�rliteratur vom Oktober 2006. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
|||
11.02.2010, 21:07
Beitrag: #6
|
|||
|
|||
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
von Oktober 2006 kann nicht sein. Schau mal auf die Urteile, die dort zitiert werden und dann wirst du sehen, dass das taufrisch sein muss.
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
11.02.2010, 21:12
Beitrag: #7
|
|||
|
|||
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Hier mal der Kommentar aus den NWB zu VI R 1/09
Zitat:Der Kommentar Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
11.02.2010, 21:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.02.2010 21:23 von Hans-Christian.)
Beitrag: #8
|
|||
|
|||
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Kiharu schrieb:von Oktober 2006 kann nicht sein. Schau mal auf die Urteile, die dort zitiert werden und dann wirst du sehen, dass das taufrisch sein muss.Stimmt, hatte gerade die Seite mit der Vorf�lligkeitsentsch�digung aufgeschlagen gehabt. Ich bin f�r die k�rzeren Texte. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
|||
11.02.2010, 21:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.02.2010 13:02 von meyer.)
Beitrag: #9
|
|||
|
|||
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Danke f�r das rege Interesse zu sp�ter Stunde. Als NWB-Abonnent h�tte ich eigentlich an den Artikel denken und den rausfischen m�ssen, aber ist wohl schon wieder zwei bis drei Hefte her ...
Im Grunde deckt sich das mit meiner Einsch�tzung. Es gibt eine Tendenz zur Anlaufhemmung aber keine ganz sichere Aussage des BFH und es scheint derzeit kein einschl�giges Verfahren mehr beim BFH oder BVerfG zu h�ngen. Bleibt also wohl nur, auf das neueste Urteil VI R 1/09 und FG zu pochen und abzuwarten was passiert. Vielleicht erledigt sich das ja auch mit Zeitablauf. Problem ist: Es geht um einen 08/15-Fall, in den ich auf keinen Fall mehr Aufwand investieren, geschweige denn klagen will. |
|||
11.02.2010, 22:04
Beitrag: #10
|
|||
|
|||
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Einfach auf das Urteil hinweisen und dass nach DEINEM Kentnissstand im Februar eine Einigung der AO-Referate ansteht. Dann m�ssen die eben mal R�cksprache mit dem Fachreferat halten. Bei uns werden die F�lle im �brigen liegen gelassen.
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: