Ver�u�erungsgewinn
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10.02.2010, 21:28
Beitrag: #1
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Ver�u�erungsgewinn
Hallo,
folgende Vertragsgestaltung k�nnte es geben: K�ufer und Verk�ufer vereinbaren 23.000 � f�r den Erwerb des Gewerbebetriebs. Sollte der Vertrag mit dem Franchise-Unternehmen in 5 Jahren noch bestehen, gibt es weitere 10.000 �. Sind die 10.000 jetzt zu versteuern? Oder erst in 5 Jahren? Mein Favorit: Jetzt versteuern, sollte es in 5 Jahren nicht zur Auszahlung kommen, w�re dies ein r�ckwirkendes Ereignis nach � 175 Abs. 1 Nr. 2 AO. Wie w�rde Eure L�sung aussehen ? |
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10.02.2010, 21:42
Beitrag: #2
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RE: Ver�u�erungsgewinn
Stehen die 10.000 unter aufl�sender oder aufschiebender Bedingung?
Fall 1: aufl�send Grds ist Kaufpreis 33.000, F�lligkeit 23 sofort, 10 unter der aufl�senden Bedingung des fortbestehenden Vertrages im Jahr x+5 Wirksamkeit der Kaufpreiszahlung schon jetzt in voller H�he mit M�glichkeit des Wegfalls --> deine L�sung Fall 2: aufschiebend Grds 23.000, weitere 10 in x+5 bei fortbestehendem Vertrag, Wirksamkeit der Kaufpreiszahlung +10 tritt erst dann ein -->dann Besteuerung auch erst dann Was gewollt ist, ist auszulegen. Entscheidend ist wohl, wer wie auf den fortbestehenden Vertrag Einflu� hat. Wenn der Verk�ufer keinen Einflu� hat, ist wohl Fall 2 gemeint, da er sich auch jetzt noch nicht binden will. F�r Fall 1 spricht dementsprechend, wenn Verk�ufer oder ihm nahestehende (Konzern?) Einflu� haben und der K�ufer wohl nicht. |
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10.02.2010, 22:03
Beitrag: #3
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RE: Ver�u�erungsgewinn
Tendenziell erscheint mir das eine aufschiebende Bedingung zu sein (sollte die Bedingung eintreten, erh�ht sich der Kaufpreis um ...). Eine andere Gestaltung w�re bei der Konstellation wohl eher ungew�hnlich.
Diese f�hrt m. E. zu einem auf den urspr�nglichen Ver�u�erungspreis r�ckwirkenden Ereignis bei Bedingungseintritt. Also jetzt der geringe Betrag zu versteuern, sp�ter ggf. der h�here Betrag (aber im alten Jahr). |
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10.02.2010, 22:16
Beitrag: #4
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RE: Ver�u�erungsgewinn
Ja, das ist auch mein Verdacht. Aber hier ist noch was Unklar: Warum zahlt der K�ufer mehr an den Verk�ufer, wenn in 5 Jahren der Franchisevertrag noch besteht? Das riecht ja danach, dass der Verk�ufer Einfluss auf das Fortbestehen hat bzw der K�ufer zumindest keinen Einfluss hat. Insoweit kann (!!!) auch eine aufl�sende Bedingung gemeint sein.
Bspw. McDonald's Deutschland verkauft eine bisher von der DE-Tochter gef�hrte Filiale and den Restaurantbetreiber X (fremder Dritter). Zugleich wird ein Franchise Vertrag zur Nutzung des M�ckes-Kram f�r 5 Jahre geschlossen. Lediglich McDonalds hat ein Recht zur Vertragsverl�ngerung. Dann riechts nach aufl�sender Bedingung, weil fortbestehender Franchisvertrag ja einer Umsatzgarantie gleich kommt und deshalb bereits jetzt der h�here Kaufpreis gesichert werden soll (bspw Absicherung via Grundschuld?). Aber vielleicht spinn ich auch wieder zu sehr. Petz, Kl�r uns auf! |
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10.02.2010, 22:22
Beitrag: #5
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RE: Ver�u�erungsgewinn
Der Verk�ufer hat �berhaupt keinen Einfluss auf den Franchise-Vertrag (das Franchise-Unternehmen ist hier weder Verk�ufer noch K�ufer).
L�uft der Laden in 5 Jahren noch, m�chte der Verk�ufer eben noch 10.000 mehr haben. Aufschiebende Bedingung habe ich auch schon gepr�ft, passt hier aber irgendwie nicht. |
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10.02.2010, 22:26
Beitrag: #6
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RE: Ver�u�erungsgewinn
Nachtrag:
Mir erscheint folgende L�sung eher logisch: Vereinbart sind eigentlich 33.000, sollte der Franchise-Vertrag in 5 Jahren nicht mehr bestehen, sind's eben nur 23.000. Und dann h�tten wir ein r�ckwirkendes Ereignis. |
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10.02.2010, 22:37
Beitrag: #7
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RE: Ver�u�erungsgewinn
Zitat:Eine aufschiebende (oder auch suspensive) Bedingung ist eine solche, bei deren Eintritt ein Rechtsverh�ltnis wirksam werden soll. Das mal eben aus Wiki. Die Erh�hung um 10.000 ist an die Bedingung gekn�pft, dass der Laden l�nger als 5 Jahr l�uft. Da liegt m.e. eine aufschiebende Bedingung vor. Ich kann Deiner Argumentation zwar auch einiges abgewinnen, aber wenn das Ding als aufl�sende Bedingung gewollt w�re, dann h�tten sie vereinbart, dass der Verk�ufer 33.000 bekommt (und zwar sofort in voller H�he) und wenn der Laden keine 5 Jahre durchh�lt, muss er 10.000 wieder erstatten. Da man hier aber Auslegen muss, was von den Parteien gewollt ist, tendiere ich zur aufschiebenden Bedingung. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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10.02.2010, 22:46
Beitrag: #8
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RE: Ver�u�erungsgewinn
Das Zitat aus wiki ist ja richtig.
Aber das Rechtsgesch�ft, n�mlich die Ver�u�erung, wird ja schon jetzt rechtswirksam. Nur die Kaufpreish�he ist ungewiss, nicht das Rechtsgesch�ft an sich. |
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10.02.2010, 22:49
Beitrag: #9
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RE: Ver�u�erungsgewinn
Rechtsverh�ltnis ieS ist hier der Kaufpreis, ohne die vertragliche Klausel gelesen zu haben bin ich im Fall f�r aufschiebende Bedingung.
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10.02.2010, 22:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.02.2010 23:07 von Kiharu.)
Beitrag: #10
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RE: Ver�u�erungsgewinn
Ich denke auch, dass man das getrennt betrachten muss. Erstes Rechtsgesch�ft �bertragung des Gewerbes gegen Zahlung von 23.000. Zweites Rechtsgesch�ft Erh�hung des Preises um 10.000 wenn der Laden in 5 Jahren noch l�uft. Und die Zahlung der 10.000 ist nunmal von einer Bedingung abh�ngig.
F�r eine getrennte Beurteilung spricht m.E. auch, dass der K�ufer den Laden ja erstmal komplett bekommt f�r 23.000 ohne Wenn und Aber. Nur wenn die zus�tzliche Bedingung eintritt, erh�ht sich der Preis. Meine Vorstellung eines Kaufvertrages mit aufschiebender Bedingung w�re diese: A verkauft an B den Gewerbetrieb. Als Kaufpreis werden 23.000 � vereinbart, welche dann und dann zu zahlen sind. F�hrt B in 5 Jahren weiterhin das Gewerbe hat er an A eine weitere Zahlung von 10.000 als Kaufpreis f�r die Gewerbe�bertragung zu leisten. Als aufl�send stelle ich mir Folgendes vor: A verkauf an B den Gewerbebetrieb. Als Kaufpreis werden 33.000 vereinbart, welche dann und dann zu zahlen sind. F�hrt B in 5 das Gewerbe nicht mehr, erstattet A dem B 10.000 des Kaufpreises. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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