Festsetzungsverj�hrung vs. Ablaufhemmung
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25.01.2010, 21:33
Beitrag: #11
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RE: Festsetzungsverj�hrung vs. Ablaufhemmung
Muss erst meinen G�Ga f�ttern und begebe mich sodann auf die Suche.
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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25.01.2010, 21:36
Beitrag: #12
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RE: Festsetzungsverj�hrung vs. Ablaufhemmung
Zitat:Verb�serung w�hrend Einspruchsverfahren, Hinweis: � 367 Abs. 2 Satz 2 AO ist auf �nderungen des angefochtenen Steuerbescheids w�hrend des Einspruchsverfahrens nach � 132 AO i.V.m. � 164 Abs. 2 AO entsprechend anzuwenden, wenn die �nderungsm�glichkeit nur deshalb besteht, weil die Festsetzungsfrist durch den Einspruch gem�� � 171 Abs. 3a AO in ihrem Ablauf gehemmt ist. - Urt.; BFH 25.2.2009, IX R 24/08; SIS 09 16 51 Das d�rfte dir helfen. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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25.01.2010, 21:37
Beitrag: #13
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RE: Festsetzungsverj�hrung vs. Ablaufhemmung
Handschriftliche Notiz auf den �nderungsbescheiden: "Ge�ndert nach � 172 I 2 AO."
Egal, ob nun Nummer 2 oder Satz 2 gemeint ist: Die angegebene Korrekturvorschrift ist zwar unzutreffend, aber das �ndert ja nichts an der zutreffenden Korrekturvorschrift, oder? Und an der FV r�ttelt's erst recht nicht. Was ist denn G�Ga? � |
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25.01.2010, 21:39
Beitrag: #14
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RE: Festsetzungsverj�hrung vs. Ablaufhemmung
Kiharu schrieb:Das d�rfte dir helfen. Doofe Frage: Ist der Pr�fbericht nicht ein Verb�serungshinweis? � |
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25.01.2010, 21:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.01.2010 21:42 von Kiharu.)
Beitrag: #15
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RE: Festsetzungsverj�hrung vs. Ablaufhemmung
N�, aber ich geh sp�ter noch drauf ein. Muss jetzt wirklich zur Raubtierf�tterung schreiten. Sonst gibts Tote und Verletzte *grins*
G�Ga = G�ttergatte und Hunger macht bei dem immer sehr b�se Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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25.01.2010, 21:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.01.2010 22:01 von ecro.)
Beitrag: #16
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RE: Festsetzungsverj�hrung vs. Ablaufhemmung
Danke dir.
Das Urteil sehe ich mir morgen als erstes an. Habs schon gefunden. Meine Raubtiere f�ttern sich ja gl�cklicherweise schon selbst. � |
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25.01.2010, 22:07
Beitrag: #17
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RE: Festsetzungsverj�hrung vs. Ablaufhemmung
Die angegebene Korrekturnorm ist total egal. Solange der Bescheid zu Ungunsten ge�ndert wurde.
Der Pr�fbericht kann schon kein Hinweis auf Verb�serung sein, da zum Zeitpunkt des Ergehen desselbigen ja noch gar kein Hinweis auf drohende Verj�hrung vorhanden war. Da hatten wir ja noch die "andere" Ablaufhemmung. Das zum einen. Und zum anderen, muss ein Hinweis auf Verb�serung zwingend den Tipp mit der R�cknahme enthalten, sonst w�re der Hinweis nicht wirksam. Ich f�r meinen Teil habe noch gar gar gar keinen BP-Bericht mit einen solchen Hinweis gesehen (was ja im �brigen auch Bl�dsinn w�re, wegen der "anderen" Ablaufhemmung s.o.) Also, lass es dir durch den Kopf gehen, trumpf bei deinem Kollegen ein wenig auf und denkt dran, der Drops ist noch nicht endg�ltig gelutscht ![]() Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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25.01.2010, 22:12
Beitrag: #18
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RE: Festsetzungsverj�hrung vs. Ablaufhemmung
Ich bin grad sehr begeistert von dir.
Das wird wohl auch in meinen Brief einflie�en, den ich meinem Kollegen nahelegen werde. (Letztlich bleibt es aber seine Entscheidung) � |
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25.01.2010, 22:35
Beitrag: #19
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RE: Festsetzungsverj�hrung vs. Ablaufhemmung
Danke f�rs Kompliment.
Dann h�rt der Tag wenigstens besser auf, als er begonnen hat ![]() Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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