Schwimmbadgastronomie 19% oder 7%?
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14.08.2007, 15:12
Beitrag: #1
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Schwimmbadgastronomie 19% oder 7%?
Hallo,
kaum bin ich vom Sprung in die Heimat zur�ck, werde ich gleich wieder um Rat gefragt. Zwei Br�der betreiben, getrennt voneinander, neben diversen Gesch�ften jeweils auch einen Kiosk/Imbissbetrieb in einem Schwimmbad. Die beiden k�nnen zwar ganz gut miteinander, aber gesch�ftlich gehen sie strikt getrennte Wege. So hat auch jeder einen eigenen Steuerberater. Und nun kommt der Clou. Der Steuerberater des einen Bruder versteuert die Ums�tze mit dem Regelsteuersatz von 19%, der Steuerberater des anderen Bruders versteuert die Ums�tze mit dem erm��igten Steuersatz von 7%. Und genau dar�ber sind die beiden Br�der in Streit geraten und fragen nun mich, was richtig ist. Die Argumentation des Verkaufs au�er Haus hat schon etwas f�r sich. Schlie�lich h�lt der Betreiber des Kiosk/Imbiss keine Sitzgelegenheiten vor und seine Waren dienen dem sofortigen Verzehr, meist in Transportverpackungen. Das Gel�nde des Schwimmbades hat er nicht mitgepachtet und sieht sich somit auch nicht in der Verantwortung �ber die Nutzung des Schwimmbadbetreibers. Allerdings steht dem ein Urteil des BFH und mein steuerlicher Sachverstand entgegen. Ableitend von R 29 UStR bez�glich der Bewirtschaftung von Kantinenbetrieben, sehe ich die komplette Betriebsst�tte des Schwimmbades, auf der sich auch der Kiosk/Imbiss befindet, als Einrichtung des verpachtenden Unternehmens mit der M�glichkeit des Verzehrs an Ort und Stelle, gleichg�ltig wo die K�ufer die Essenswaren und Getr�nke verzehren. Ma�geblich ist der r�umliche Zusammenhang und die Tatsache, das es entsprechende Vorrichtungen gibt, die einen Verzehr an Ort und Stelle zulassen. In die gleiche Kerbe schl�gt ein Urteil des BFH (Urteil vom 26.10.2006, V R 58, 59/04; V R 58/04; V R 59/04) . Hier war ein Imbisswagen ohne eigene Verzehreinrichtungen (nicht einmal ein Handtresen) auf Jahrm�rkten und Festveranstaltungen unterwegs. In unmittelbarer Nachbarschaft war ein Getr�nkegastronom, der auch Au�ensitzpl�tze (Biertischgarnituren) aufstellte. Die Imbissbesucher kauften nun Ihr Essen und setzten sich nach nebenan, teilweise mit oder ohne etwas bei diesem Unternehmer zu bestellen. Im Ergebnis kam der BFH zu Regelums�tzen mit 19%. Ist hier irgendjemand anderer Meinung und kann dies gegebenenfalls entsprechend belegen, oder erhalte ich allgemein Zustimmung? ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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14.08.2007, 17:11
Beitrag: #2
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RE: Schwimmbadgastronomie 19% oder 7%?
Ich hab auch nen Schwimmbadkiosk, und hab da sicher Unterlagen zu dem Problem, bin nur leider etwas in Eile und komme erst morgen/Donnerstag (wir haben morgen Feiertag, werd aber wenns meine Baustelle zu l�sst trotzdem ins B�ro flitzen...) dazu Dir das rauszusuchen!
----------------- LG Clematis |
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14.08.2007, 20:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.08.2007 21:28 von Lemgun.)
Beitrag: #3
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RE: Schwimmbadgastronomie 19% oder 7%?
Aus dem von Ihnen erw�hnten Urteil:
Zitat:26 Das lese ich nach wie vor so, dass wenn Speisen ausschlie�lich zum Mitnehmen "geliefert" werden, dass dann trotz Verzehreinrichtungen erm��igt besteuert werden kann. Siehe Fast-Food-Restaurants mit sogar eigenen Verzehrvorrichtungen, die machen es auch (noch? ![]() ![]() Werden Speisen in nur in Einweg-Verpackungen abgegeben und die dann von den Kunden mitgenommen, oder Teller mit Besteck zur Verf�gung gestellt, die anschlie�end gereinigt werden? Bei letzterem w�rde das Dienstleistungsmoment dazu f�hren, dass keine Lieferung, sondern sonstige Leistung vorliegt, die nicht erm��igt besteuert wird. Ich meine, das wurde in Urteilen des BFH (zu Catering oder Pizzalieferanten) als Beurteilungsma�stab herangezogen. Vielleicht hilft das auch noch weiter: Zitat:Gastro-Ums�tze in Kinos und Fu�ballstadien Die OFD-Verf�gungen habe ich bisher nicht finden k�nnen... Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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14.08.2007, 23:05
Beitrag: #4
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RE: Schwimmbadgastronomie 19% oder 7%?
Hallo,
Zitat:45 Dies ist die, nach meiner Meinung, entscheidende Passage hinsichtlich des dem Urteil zu Grunde liegenden Sachverhalts. Abschlie�end erl�utert der BFH lediglich unter welchen Umst�nden eine Lieferung oder eine Dienstleistung und somit der erm��igte bzw. normale Steuersatz anzuwenden ist. Sinngem�� eine Klarstellung der gesetzlichen Bestimmungen. Denn w�rde ich die Erl�uterungen losgel�st sehen, dann k�me ich zwangsl�ufig zu dem Ergebnis, das auch ein Kantinenbetrieb lediglich Lieferungen erbringt und somit erm��igt zu besteuern sind. Die organisatorische Infrastruktur der Kantineneinrichtung ist ihm, trotz r�umlicher N�he nicht zuzurechnen, und die Teller und Bestecke sind notwendige Verkaufsverpackung und von untergeordneter Bedeutung. Das hat mich noch nicht �berzeugt. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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15.08.2007, 22:44
Beitrag: #5
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RE: Schwimmbadgastronomie 19% oder 7%?
Die Teller und Bestecke sind nicht notwendige Verkaufsverpackung, sondern machen m.E. genau die Dienstleistung aus. (Zur Verf�gung Stellen + Reinigen der Teller und Bestecke)
Wenn ich das dem Kunden aber in ner Pappe o.�. Einwegverpackung �bereiche, und der nimmt das dann mit, dann ist es f�r mich nach wie vor eine Lieferung, die erm��igt besteuert werden kann. Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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16.08.2007, 07:49
Beitrag: #6
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RE: Schwimmbadgastronomie 19% oder 7%?
Wir versteuern unseren Schwimmbadkiosk mit 16%/19%!
Der hat aber Tische und St�hle vor dem Kiosk stehen. Ohne diese w�rde ich auch zu 7% tendieren! ----------------- LG Clematis |
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16.08.2007, 08:04
Beitrag: #7
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RE: Schwimmbadgastronomie 19% oder 7%?
Hallo,
danke Clematis. Ich kenne keinen Kiosk/Imbiss in irgend einem Schwimmbad, der nicht auch Tische und St�hle neben der Verkaufseinrichtung stehen hat. Die gro�e Frage w�re eben, sind diese Vorrichtungen zum Verzehr Gegenstand des Pachtvertrages oder nicht. W�ren sie Gegenstand des Vertrages, so geh�ren sie zweifelsfrei dem Betreiber des Kiosk/Imbiss mit der Folge, dass die Ums�tze dem Regelsteuersatz unterliegen. Geh�ren sie nicht zum Pachtvertrag, so sind sie dem Schwimmbadbetreiber zuzurechnen. Allerdings in logischer Folge zum genannten BFH-Urteil und der r�umlichen N�he der Vorrichtungen zum Kiosk/Imbiss, m�sste auch hier der Regelsteuersatz angewendet werden. Eine Regelung, wie sie f�r Fast-Food-Ketten gilt ("Essen sie hier oder zum mitnehmen"), ist im Schwimmbad nicht m�glich, da die Badeg�ste keine M�glichkeit haben das Betriebsgel�nde zu verlassen, somit die r�umliche N�he immer gegeben ist. Es w�re also nicht einmal m�glich nach erm��igten und regelbesteuerten Ums�tzen aufzuteilen. Ich sehe in diesem konkreten Fall keine M�glichkeit zur Anwendung des erm��igten Steuersatzes. Ehrlich gesagt ist das steuerliche Risiko f�r so ein kleines Unternehmen auch recht hoch. Bei ca. 200.000 Besucher im Jahr und einem Pro-Kopf-Umsatz von 2,50 Euro ergibt dies einen Umsatz von 500.000 Euro. Hierin enthalten sind entweder 7% Steuer = 32.710 Euro oder 19% Steuer = 79.830 Euro. Das Risiko einer j�hrlichen Nachzahlung von rund 47.000 Euro, und dies gegebenenfalls f�r 3 bis 5 Jahre (Steuerverk�rzungsgef�hr!) bei einer Au�enpr�fung, ist mir pers�nlich auch viel zu hoch, als dass ich hier zur Risikoberatung "erm��igte Steuer" gehen w�rde. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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16.08.2007, 22:49
Beitrag: #8
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RE: Schwimmbadgastronomie 19% oder 7%?
Hm, danke f�r die Ausf�hrungen, ist was dran...
Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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