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Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
10.12.2009, 09:36
Beitrag: #61
RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
FG Münster: Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß

FG Münster Urteil vom 08.12.2009 – 1 K 4077/08 E

Presseerklärung des Gerichts:

“Der 1. Senat des Finanzgerichts Münster hält den Solidaritätszuschlag für das Jahr 2007 für verfassungsgemäß (Urteil vom 8. Dezember 2009, 1 K 4077/08 E).

Der Senat teilt damit nicht die Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts, das dem Bundesverfassungsgericht jüngst die Frage der Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlages für das Jahr 2007 vorgelegt hat.

Es sei – so der Senat in seiner mündlichen Urteilsbegründung – höchstrichterlich geklärt, dass eine Ergänzungsabgabe im Sinne des Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG nicht nur befristet erhoben werden dürfe; die Erhebung des Solidaritätszuschlags sei unter diesem Gesichtspunkt nicht zu beanstanden.

Zudem könne nicht davon ausgegangen werden, dass der Bedarf für die Erhebung des Solidaritätszuschlages im Jahr 2007 gedeckt gewesen sei. Die im sog. Solidarpakt II vorgesehene Absenkung der Ergänzungszuweisungen an die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bestätige, dass die Kosten der deutschen Einheit, die tragendes Motiv des Gesetzgebers zur Einführung des Solidaritätszuschlages gewesen seien, als begrenzt eingeschätzt würden. Ihre Deckung könne, auch wenn der Zeitraum als langfristig zu bezeichnen sei, durch die Erhebung der Ergänzungsabgabe erfolgen.

Der Senat hat die Revision zugelassen.”

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10.12.2009, 10:16
Beitrag: #62
RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
Super, jetzt streiten sich die FG was verfassungskonform ist. Artet langsam zu einer Stammtischdiskussion aus.
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10.12.2009, 10:24
Beitrag: #63
RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
>Wahrscheinlich wird am Ende ausgezählt, wieviel FG dafür und wieviel dagegen sind :-)

War/ ist ja bei den SUV auch so (zur Frage, ob sie PKW oder LKW sind).

®
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10.12.2009, 18:06
Beitrag: #64
RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
Bescheide ab 2005, die ab dem 08.12. gerechnet wurden bzw. werden, enthalten jetzt endlich den Vorläufigkeitsvermerk.
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11.12.2009, 18:21
Beitrag: #65
RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
BILD
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06.04.2010, 12:43
Beitrag: #66
RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
Die Bescheide hinsichtlich des Soli sind vorläufig. Soweit OK.


Was passiert aber eigentlich jetzt bei dem gezahlten Soli auf die Abgeltungssteuer? Muss ich bei der Bank o. dem FA gegenüber auch auf die Vorläufigkeit pochen und wie soll das eigentlich in Praxis aussehen? Selbst wenn ich immer die Anlage Kap ausfülle, wird im Bescheid nur die Vorläufigkeit hinsichtlich des Soli zur ESt stehen, aber eben nicht hinsichtlich des Soli zur Abgeltungssteuer.
Ignoriert ihr das Problem, oder wie handhabt ihr das?
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08.04.2010, 10:25
Beitrag: #67
RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
Also allgemeines Ignorieren?
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20.05.2010, 10:52
Beitrag: #68
RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
Neues BMF hierzu v. 23.04.2010
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20.05.2010, 16:38
Beitrag: #69
RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
Hallo,

wer es nachlesen will

SolZ auf Abgeltungssteuer - 23.04.2010

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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03.06.2010, 08:33
Beitrag: #70
RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
Wo leben wir eigentlich? Als erstes erscheint auf der Startseite beim Internetaufruf: "Schäuble wil den Soli erhöhen". Es soll also was erhöht werden, was nicht der Gesetzeslage entspricht. Muss ich das verstehen.
Trotzdem, einen schönen Feiertag für die Glücklichen und einen ruhigen Arbeitstag für den Rest der Nation.
frankts

Findet morgen und am Samstag wirklich der Sommer 2010 statt?
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