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Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
02.12.2009, 14:24
Beitrag: #51
RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
Zitat:dass Ihr Autotext-Einspruch nur ein Abklatsch

Nun, es ist gewiss kein Autotext. Zumindest DAS weiß ich ganz genau :-)

Die andere Sache ist, dass ein solcher Einspruch ja nur dann Aussicht auf Erfolg hat, wenn er sich an den zur Zeit offenen Verfahren orientiert. Wenn die zur Zeit offenen Verfahren auch von der Fachliteratur beleuchtet werden, ist das ganz gewiss kein Zufall. Aber ist eben auch nichts Vorzuwerfendes, oder?

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02.12.2009, 14:34
Beitrag: #52
RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
Ne, aber warum so umschweifend, ausschweifend und besserwisserisch?

Ich kenn das unter Wissensprostitution. Jeder andere Berater würde einfach auf die zum Streitfall passenden Verfahren hinweisen. Damit könnte man Ihren Einspruch auf ein Drittel runterkürzen. Würde natürlich gegenüber dem Mandanten nicht so viel hermachen, dass will ich wohl einräumen. Würde aber auch seinen Zweck erfüllen ohne das Klima zu vergiften. Opa hat nicht umsonst auf das Killerkomando hingewiesen.

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02.12.2009, 15:07
Beitrag: #53
RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
Kiharu schrieb:Ne, aber warum so umschweifend, ausschweifend und besserwisserisch?
...Jeder andere Berater würde einfach auf die zum Streitfall passenden Verfahren hinweisen. Damit könnte man Ihren Einspruch auf ein Drittel runterkürzen.

Ah...jetzt kommt der Butterkuchen vom Blech!

Neee, da kommt weit weniger als ein Drittel beim FA an, meistens wird nicht mal die erste Seite voll. Das meiste von dem Text ist im Original (WORD-Dokument) als Hinweistext gekennzeichnet und soll dem Mitarbeiter als Liane dienen, an der er sich entlanghangeln kann, damit er nicht jedesmal nachfragen muss, worum es da eigentlich geht.

Eine Ausnahme ist das Verfahren zu den Vorläufigkeitsvermerken. Dort habe ich ganz zu Anfang (also vor dem BMF-Schreiben vom 1. April) noch einen anderen Text drin gehabt. Als dann die ersten Schreiben vom FA kamen, dass doch jetzt Nummer 4 in die Vorläufigkeitsliste aufgenommen sei, habe ich den Text runtergekürzt und geändert.

Eigentlich um dem FA eine Krücke zu geben, das Ding einfach beiseite zu legen oder auf den Inhalt einzugehen. Trotzdem kommen dieselben Schreiben vom FA, ich erwähnte ja. Stichwort "Ablaufplan".

Was in den Standard-Einspruch kommt und was nicht, wird hier regelmäßig besprochen. Ich habe ein Auge auf die Verfahren und nehme erledigte Sachen raus oder passe sie an, meistens taggenau.

Das Vorläufigkeitsdingens gefällt mir auch nicht, und zwar aus tatsächlichen Gründen (erwähnte ich ja auch schon: rechtswidrige Fortsetzung; wer möchte da denn klagen?). Ist inzwischen deshalb auch schon eingedampft worden (aber immer noch da).

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02.12.2009, 16:57
Beitrag: #54
RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
Na, dann kommen wir uns ja langsam näher.

Ich war der Auffassung, dass Dingens geht so als Schriftstück raus. Kenne das von einigen anderen Beratern als Ankreuzversion.

Und unter uns: Ich habe bisher keinen Fall entschieden, welcher im Hinblick auf die Unbestimmtheit der Vorläufigkeitsvermerke RdV beantragt hatte. Das Ding landet bei mir im Schrank. Ich hab weiss Gott andere Fälle zu bearbeiten, wo es um Rechtsfragen geht, da fang ich nicht das Streiten mit dem Berater an, ob man nun RdV zu lässt oder nicht. Soviel Gestaltungsfreiheit in der Abarbeitung meiner Einsprüche räume ich mir ein.

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02.12.2009, 17:03
Beitrag: #55
RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
Kiharu schrieb:Ich war der Auffassung, dass Dingens geht so als Schriftstück raus. Kenne das von einigen anderen Beratern als Ankreuzversion.

Um Himmels willen! Bei aller Normierung und aller Corporate Identity wird hier schon Wert darauf gelegt, dass mitgedacht wird und nicht irgendwelcher Müll rausgepustet wird.


Kiharu schrieb:Und unter uns: Ich habe bisher keinen Fall entschieden, welcher im Hinblick auf die Unbestimmtheit der Vorläufigkeitsvermerke RdV beantragt hatte. Das Ding landet bei mir im Schrank. ... Soviel Gestaltungsfreiheit in der Abarbeitung meiner Einsprüche räume ich mir ein.

Klingt wie "stattgegeben" :-)

Ehrlich, meinetwegen kann das Ding in dem Schrank Haare ansetzen.

Ich mag auch immer die Änderungsbescheide, in denen drinsteht "Hiermit erledigt sich Ihr Einspruch vom 30. Februar 2009".

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03.12.2009, 00:45
Beitrag: #56
RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
Hallo,


heutige Info vom neuen Minister Schäuble:

Vorläufigkeitsvermerke auf den Bescheiden ab 2005 vorgesehen.
Allerdings dazu noch keine Anweisung gesehen.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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03.12.2009, 10:30
Beitrag: #57
RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
zaunkönig schrieb:heutige Info vom neuen Minister Schäuble:

Vorläufigkeitsvermerke auf den Bescheiden ab 2005 vorgesehen.
Wie immer:

für alle noch offenen und künftigen Veranlagungen
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09.12.2009, 13:46
Beitrag: #58
RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
Hier ist die Vorläufigkeit. Warum eigentlich auch 05 und 06? Ging es beim NS FG nicht nur um 07 und 08?
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09.12.2009, 14:06
Beitrag: #59
RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
Keine Ahnung. Soweit mir bekannt ist, ging es _nur_ um 2007.

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09.12.2009, 22:00
Beitrag: #60
RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
Ich denke fuer 2005 ist noch was offen, allein um massenhafte Einsprüche zu verhindern. Aus 2004 wird ja kaum noch was offen sein.
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