Diskussion zu # 10: Solidarit�tszuschlag
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01.12.2009, 19:18
Beitrag: #41
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RE: Diskussion zu # 10: Solidarit�tszuschlag
Ich hab grad wieder zwei von solchen Entgegnungen auf den Tisch. Am Text ist deutlich zu erkennen, dass der Sachbearbeiter im FA tats�chlich nicht verstanden hat, was wir geschrieben haben. Jedenfalls passt seine Antwort nicht so recht auf das Einspruchsschreiben. Aber es kommen die Buzzworte "Unbestimmtheit" und "� 165" drin vor :-)
Was mach ich jetzt damit? Am besten einfach liegenlassen und auf eine EE warten? Vielleicht h�ngt ja morgen schon ein einschl�giges weiteres Verfahren zu irgendeiner Sache an. Und den Mandanten informieren (der dieses Pingpong-Spiel erst recht nicht versteht). � |
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01.12.2009, 19:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.12.2009 19:26 von Opa.)
Beitrag: #42
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RE: Diskussion zu # 10: Solidarit�tszuschlag
Der Mandant bekommt dies (Masseneinspr�che) nur auf Anfrage mit. Es reicht 23 Einspr�che zu schreiben (und dabei bleibt es ja nicht), aber dann noch jeden einzeln informieren, das wird mir zu teuer. ;-)
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02.12.2009, 11:45
Beitrag: #43
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RE: Diskussion zu # 10: Solidarit�tszuschlag
Ist das nicht in der Rechnung zur Anfertigung der Steuererkl�rung eingearbeitet? Dann sollte der Mandant auch sehen, dass wirklich was getan wurde.
Es ist doch so, dass der Mandant nicht merkt, wenn beispielsweise der Jahresabschluss falsch ist. Aber wenn sein Name falsch geschrieben ist, dann merkt es das. Und daf�r bezahlt er auch. Deshalb schicken wir Kopien der Einspr�che an den Mandanten. Geht in den meisten F�llen auch recht schnell: E-Mail mit PDF-Datei und dem Text "Hier haste, guxtu. Kannst aber wegheften." � |
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02.12.2009, 12:28
Beitrag: #44
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RE: Diskussion zu # 10: Solidarit�tszuschlag
Bei mir ist das ein Massenproblem. An 20 Kunden per Mail ist nicht das Problem, aber an 200 Privatleute, wo eher wenige eine EMail-Adresse haben, per Post ... sind eben ca. 100,-
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02.12.2009, 12:36
Beitrag: #45
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RE: Diskussion zu # 10: Solidarit�tszuschlag
@ecro
Solche tollen Mustereinspr�che kenn ich zur Gen�ge und mich stinkt es inzwischen mehr als an, dass die Berater meinen einen Anspruch darauf zu haben, auf Ihre zusammengew�rfelten Autotext-Einspr�che eine umfassendende PERS�NLICHE ausf�hrlichste und nat�rlich rechtlich absolut korrekte Anwort zu erhalten. Solange das Finanzamt von Beraterseite mit solchen Autotext oder Ankreuzeinspr�chen zugepflastern wird, solange hat in meinen Augen auch kein Berater einen Anspruch auf vollumfassende pers�nliche Auseinandersetzung mit jeden dieser einzelnen Punkte. Ich habe vollstes Verst�ndnis daf�r, dass die Mehrzahl der Einspr�che aus Haftungsgr�nden eingelegt werden muss. Aber solche Texte, aus denen das Besserwissen und die �berlegenheit raustriefen, sind mit inzwischen zuwider. Auch ich lese Fachliteratur und kenne die Empfehlungen an die Beraterschaft und weiss daher, mit welchen Problemen die Beraterschaft zu k�mpfen hat. Im �brigen gibt es bei uns inzwischen Ablaufdiagramme, welche Schritt f�r Schritt vorgeben, wie auf solche Art von Schreiben zu reagieren ist. Und inzwischen wurde auf Bund/L�nderebene hinsichtlich des Revisionsverfahrens wegen der Unbestimmtheit der Vorl�ufigkeitsvermerke vorgegebenen, wie die Finanz�mter mit Einspr�chen diesbez�glich umzugehen haben. Dies wurde m.E. auch in den NWB ver�ffentlicht. Dort heisst die Anweisung n�mlich ganz klar: Keine Verfahrensruhe! Sofern hier Interesse besteht bin ich gern bereit meine rechtlichen Ausf�hrungen zum Thema Unbestimmtheit der Vorl�ufigkeitsmerke (inszwischen auch Autotext) hier zur Diskussion zu stellen (im internen Bereich). Vielleicht sind Ihnen meine Ausf�hrungen dazu ja thematisch treffender. Zusammenfassend kann ich aus Sicht des Finanzamtes die Begeisterung f�r solche Art von Einspr�che nicht teilen. Dass was man damit erreichen will, geht viel einfacher und k�rzer (aber ist nat�rlich nicht so eindrucksvoll gegen�ber dem Mandanten), dass spart Porto und f�rdert das Klima zwischen FA und Stb. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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02.12.2009, 13:40
Beitrag: #46
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RE: Diskussion zu # 10: Solidarit�tszuschlag
@Kiharu
Ich kann dir versichern, dass ich recht genau durchblicke, was in dem FG-Verfahren entschieden wurde, was beim BFH zur Frage ansteht und was das Finanzamt darauf antwortet. Beispielsweise auch die Umsetzung nur zur H�lfte mit dem BMF-Schreiben vom 1. April. N�mlich damit ich mich solchen Anw�rfen nicht aussetzen muss, hab ich mir das Thema mal sehr sehr intensiv vorgenommen. Und wenn ich auf ein Schreiben, in dem es um eine vor dem BFH offene Frage geht, eine Antwort vom FA bekomme, die mit dem Vorgetragenen nichts zu tun hat [1], dann sehe ich, dass im Finanzamt Ablaufdiagramme Schritt f�r Schritt abgearbeitet werden und weiter nichts [2]. Und was die Ansicht der Verwaltung auf Bundes-oder L�nderebene zur Verfahrensruhe angeht, so muss ich sagen, dass 363 (2) Satz 2 AO da recht eindeutig ist: Zwangsruhe, wenn vorm BFH/BVerfG/EuGH anh�ngig. Mittlerweile setzt das FA das Verfahren fort und erl�sst eine EE, allerdings ohne die vorher notwendig gewesene Fortsetzungsmitteilung nach Satz 4. Im Prinzip rechtswidrig, aber wohl nach dem Ablaufschema des Dienstherren. Auch wenn ich diese Standardeinspr�che als etwas l�stig empfinde, so "stinkt mich " mein Job nicht an und er ist mir auch nicht "zuwider". Es ist halt mein Job [3]. [1] Vor Jahren, als es schon mal gegen den SolZ ging, haben einige StB nicht gerafft, dass sie gegen den Bescheid �ber SolZ Einspruch einlegen m�ssen. Statt dessen legten sie gegen den EStB Einspruch ein mit der Begr�ndung, der SolZ sei doof. Gemerkt habe ich dass, als vom FA Schreiben kamen, in denen stand: "Sehr geehrter....., Ihren Einspruch vom [DATUM] gegen den SolZ werten wir als Einspruch gegen den SolZ." Ich meine ja, dass eine Umdeutung okay ist, wenn ein B�rger gegen den falschen Bescheid vorgeht, aber bei StB h�tte ich nicht umgedeutet. Aber da dieser Satz genau so dastand, gehe ich davon aus, dass der Sachbearbeiter im FA weder den Einspruch noch das ausgehende Schreiben gelesen hat. [2] Ich bin ja selbst immer gegen jede Art von Mechanismen, ob die nun DATEV hei�en oder Ablaufschema. [3] Fundst�ck aus einer Akte eines Betriebspr�fers, der eine Publikums-KG zu pr�fen hatte: "Eine KG mit mehr als 100 Beteiligten l�sst sich mit unserer Software nicht auswerten. Ich schlage daher vor, eine Gesetzes�nderung anzuregen, nach der eine KG h�chstens 100 Beteiligte haben darf." Find ich im Prinzip Klasse, die Idee, aber man sollte nicht auf halbem Weg stehenbleiben und auch bei KapGes die Anzahl der Gesellschafter auf 100 limitieren. Da kann man den � 17 EStG direkt streichen und dessen Inhalt locker in den �15 integrieren :-) � |
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02.12.2009, 13:42
Beitrag: #47
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RE: Diskussion zu # 10: Solidarit�tszuschlag
Opa schrieb:aber an 200 Privatleute Stand oben nicht was von 23? Wie auch immer: Die Bescheide musst du den Leuten doch sowieso zuschicken. Wieso dann ein zweites Schreiben? � |
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02.12.2009, 14:01
Beitrag: #48
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RE: Diskussion zu # 10: Solidarit�tszuschlag
Bis jetzt sind es 23, aber es werden tgl. mehr ;-)
Und warum muss ich Kopien der Bescheide verschicken, die Meisten wollen gar keinen haben, "Bei mir kommt der nur weg, bei Ihnen wei� ich wenigstens wo er ist." Ist zwar auch unterschiedlich, aber ich weiche wohl vom Thema ab. Ist ein l�ngeres Thema. |
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02.12.2009, 14:07
Beitrag: #49
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RE: Diskussion zu # 10: Solidarit�tszuschlag
Opa schrieb:Und warum muss ich Kopien der Bescheide verschicken Machen wir auch nicht. Die kriegen die Originale. Wir haben schlie�lich keine Lust, bei Mandatsbeendigung in ollen Akten herumzuw�hlen und deren Zeugs rauszusuchen. Bei uns bleibt blo� eine PDF-Kopie des Bescheids. (f'up to DMS) � |
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02.12.2009, 14:13
Beitrag: #50
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RE: Diskussion zu # 10: Solidarit�tszuschlag
Zitat:Ich kann dir versichern, dass ich recht genau durchblicke, was in dem FG-Verfahren entschieden wurde, was beim BFH zur Frage ansteht und was das Finanzamt darauf antwortet. Beispielsweise auch die Umsetzung nur zur H�lfte mit dem BMF-Schreiben vom 1. April. Na wenn da so ist, w�nsch ich noch einen sch�nen Tag. Und im �brigen, auch ich arbeite nicht nach Schema F. und bin sehr wohl in der Lage Urteile zu lesen und setze bestimmt nicht alle Verwaltungsanweisungen blind um. Sie sollten mal davon abr�cken, alle Finanzbeamte �ber einen Kamm zu scheren. Zitat:Und wenn ich auf ein Schreiben, in dem es um eine vor dem BFH offene Frage geht, eine Antwort vom FA bekomme, die mit dem Vorgetragenen nichts zu tun hat [1], dann sehe ich, dass im Finanzamt Ablaufdiagramme Schritt f�r Schritt abgearbeitet werden und weiter nichts [2]. Und wenn ich sehe, dass Ihr Autotext-Einspruch nur ein Abklatsch der in der Fachliteratur kundgetanenen Meinung ist, dann kann darauf auch eine entsprechende Antwort kommen. Im �brigen sollten Sie Ihre Ausf�hrungen zu den � 17 Verlusten (AK) aktualisieren. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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