Vorsteuerabzug GbR (zu sp�t)
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25.11.2009, 13:48
Beitrag: #1
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Vorsteuerabzug GbR (zu sp�t)
Hallo,
habe heute ein neues tolles Mandat erhalten... Br�der A und B gr�nden zum 01.11.2009 eine GbR. Nach der Gr�ndung waren diese bei mir in der Kanzlei. Vor der Gr�ndung sind ab Januar 2009 immens hohe Ausgaben in der Gr��enordnung von Euro 80.000,00 angefallen, haupts�chlich f�r Rechtsberatung, Programmierung und etwas BGA. Die Rechnungen lauten nat�rlich nicht auf die A&B GbR sondern teilweise auf Herrn A oder teilweise auf Herrn B. Ein Hinweis auf die A&B GbR gibt es nicht. Hat hier jemand eine Rettungsm�glichkeit f�r den Vorsteuerabzug? Da ich kein Mitunternehmerspezialist bin, die Frage zur Abzugsf�higkeit als Betriebsausgabe stellt sich f�r mich nat�rlich auch noch. W�rdet ihr sowas als vorweggenommene (Sonder)Betriebsausgaben verbuchen? Leider ist es wie immer, was man nicht t�glich in der Praxis macht bereitet einem Kopfzerbrechen :-) |
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25.11.2009, 14:01
Beitrag: #2
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RE: Vorsteuerabzug GbR (zu sp�t)
PiranhaVS schrieb:Hat hier jemand eine Rettungsm�glichkeit f�r den Vorsteuerabzug?Vielleicht so: Mach jeden der beiden von 01 - 10/09 zum Einzelunternehmer und la� ihn seine Vorleistungen im November an die GbR ver�u�ern. Macht ein paar zus�tzliche Steuererkl�rungen, die sich aber f�r alle ![]() Gru� tosch |
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25.11.2009, 16:06
Beitrag: #3
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RE: Vorsteuerabzug GbR (zu sp�t)
Oder beide stecken ihre Vorleistungen ins SonderBV. Dann k�nnen sie nach � 6 (5) zu Buchwerten �bertragen. Ein "Sonder-Unternehmen" kennt das UStG nicht.
D�rfte dann auch besser zu den Rechtsdienstleistungen usw. passen. � |
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25.11.2009, 16:39
Beitrag: #4
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RE: Vorsteuerabzug GbR (zu sp�t)
ecro schrieb:Oder beide stecken ihre Vorleistungen ins SonderBV.einer noch gar nicht existenten GbR? Da die Rechnungen nicht an die GbR adressiert sind, glaube ich nicht an den Vorsteuerabzug. Mehr dazu im vorletzten Beitrag von Zaunk�nig: VorSt-Abzug PersGes. Gru� tosch |
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25.11.2009, 18:27
Beitrag: #5
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RE: Vorsteuerabzug GbR (zu sp�t)
Hm... nun bin ich mir bei der "Gr�ndung" der GbR nicht ganz sicher. Was soll denn das sein, die Gr�ndung?
Der _schriftliche_ Vertrag? Ein m�ndlicher? Die Abrede, "ab jetzt" eine GbR sein zu wollen? Und dann: Wenn es noch keine GbR gab, kann auch schlecht die Rechnung auf diese ausgestellt werden. Ich w�rde deshalb den Gedanken an SoBV wegen der "Gr�ndung" der GbR nicht voreilig abtun. Ich k�nnte auch zu dem Schluss kommen, dass die GbR bereits existiert hat, weil die Gesellschafter ja tats�chliche Handlungen f�r die GbR vorgenommen haben. ...alles so �berlegungen... � |
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25.11.2009, 19:06
Beitrag: #6
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RE: Vorsteuerabzug GbR (zu sp�t)
Finde Toschs Idee am Besten; Einbringung zweier Betriebe zur Neugr�ndung sollte vorliegen, ggf l�sst sich aus der Aufteilung der Kosten bis dato was ziehen. Dumm ist nur, wenn Ausgaben chaotisch mal zu A mal zu B zugeordnet sind, dann lag schon eh und je eine GbR vor und an Rechnungsberichtigung geht kein Weg vorbei...
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25.11.2009, 20:03
Beitrag: #7
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RE: Vorsteuerabzug GbR (zu sp�t)
Liegt wohl daran, dass es die beste Idee ist.
Muss ja keine Einbringung zur Neugr�ndung sein. A oder B kann ja auch aufnehmen. � 24 (2) Satz 2 UmwStG hat ja zudem den Charme der Wahlm�glichkeiten. Noch ein Gedanke zur GbR: Nach A 19 UStR existiert die GbR ja auch schon zumindest umsatzsteuerlich, wenn auch das Gesch�ft an sich noch gar nicht angefangen hat. Insoweit k�nnten die Rechnungen an die GbR tragen. Dem steht allerdings entgegen, dass es keine Rechnungen an die A+B GbR gibt, sondern nur die an A oder B. Was sagt denn das BMF-Schreiben da? Ich hab es leider nicht parat, weil ich unterwegs bin. Und noch ein Gedanke: Wenn schon die Rechnung an A (oder B) geht und ja eigentlich im Zusammenhang mit der Mitunternehmerschaft steht, inwieweit bezieht der A (oder B) die Leistung f�r "sein Unternehmen"? � |
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25.11.2009, 20:50
Beitrag: #8
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RE: Vorsteuerabzug GbR (zu sp�t)
Sodele, war den ganzen Tag ausser Haus bei der BA in Schwenningen.
Habe Literatur in einem anderen Fall gesucht. Die haben da wirklich alles was man sich so w�nscht und nicht nur einen kleinen Schrank und das Haufe-Steuer-Office so wie wir :-) Nun aber zum Fall zur�ck... Variante 1: Ich dachte auch, dass die GbR schon USt-lich exisitert. Jedoch lauten die Rechnungen total wahllos und willk�rlich auf A, auf B und NIE auf A&B. Da es sagen wir 20 Rechnungen sind w�rde ich fast vorschlagen, dass die Rechnungen berichtigt werden sollten. Ich denke dann w�ren es vorweggenommene BA der GbR und der Vorsteuerabzug w�re gesichert... 2. Variante A und B wickeln die BA �ber jeweils ein Einzelunternehmen ab. @Tosch Meinst Du dass A und B eine empfangene Rechtsberatung an die A&B GbR verkaufen sollen ? Hm ?!?! Bei BGA h�tte ich da kein Bauchweh aber so ?!? 3. Variante Neugr�ndung oder Aufnahme ist nat�rlich f�r mich als Umwandlungsexperten keine �berlegung, lach... Das Problem k�nnte sein, dass die beiden schon a.) einen Gesellschaftsvertrag geschlossen haben und b.) vermutlich auch den Fragebogen zur Gr�ndung einer Personengesellschaft abgegeben haben... Das konnte ich aber bisher noch nicht in Erfahrung bringen. Bisweilen sage ich schonmal dankesch�n an alle Beteiligten... |
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26.11.2009, 00:47
Beitrag: #9
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RE: Vorsteuerabzug GbR (zu sp�t)
Hallo,
ich habe mich zuerst mal ganz formal am Sachverhalt festgehalten: PiranhaVS schrieb:Br�der A und B gr�nden zum 01.11.2009 eine GbR.Und da Vorsteuer nur der Unternehmer GbR beanspruchen kann, sind die Vorsteuern von A und B in der GbR - egal wann gegr�ndet - nicht ber�cksichtigungsf�hig. PiranhaVS schrieb:@Tosch Meinst Du dass A und B eine empfangene Rechtsberatung an die A&B GbR verkaufen sollen ? Hm ?!?! Bei BGA h�tte ich da kein Bauchweh aber so ?!?Ist doch nichts anderes als gekauftes Know-How. Wenn ich z.B. von einem Anwalt kl�ren lasse, welche Voraussetzungen erf�llt werden m�ssen, um eine Homepage rechtssicher ins Internet zu stellen, dann h�tte ich �berhaupt keine Bedenken, nicht die Rechtsberatung, sondern die daraus gewonnenen Erkenntnisse weiterzuverkaufen: F�r die Beratung i.S. Gestaltung einer Homepage berechne ich � ... Hier wird ja keine Rechtsberatung vorgenommen, sondern das eigene Wissen, f�r das ja schlie�lich kompetente Beratung in Anspruch genommen und bezahlt wurde, in die GbR eingebracht. Warum nicht gegen Geld? Ohne die Vorarbeit h�tte die GbR dieses Geld ja auch bezahlen m�ssen. Und warum nicht ganz offene Schiene fahren, die Vorarbeiten im einzelnen als Anlage zur Rechnung nehmen und en bloc verkaufen? Dann ist f�r alle ersichtlich, dass die jeweiligen Leistungen zun�chst die des Einzelunternehmers waren, dann aber von der GbR �bernommen und genutzt wurden? Ich w�sste im Moment nichts, was dagegen spricht. Gru� tosch |
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26.11.2009, 09:44
Beitrag: #10
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RE: Vorsteuerabzug GbR (zu sp�t)
@tosch
ja, elegant w�re es sicherlich. Noch eleganter w�re es gewesen vorher den Steuerberater zu fragen :-) Mein Favorit bleibt neue Rechnungen zu besorgen. Ob dies jedoch m�glich ist kann ich noch nicht sagen... Aber Danke schonmal... |
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