Vorsteuerabzug GbR (zu spät)
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25.11.2009, 13:48
Beitrag: #1
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Vorsteuerabzug GbR (zu spät)
Hallo,
habe heute ein neues tolles Mandat erhalten... Brüder A und B gründen zum 01.11.2009 eine GbR. Nach der Gründung waren diese bei mir in der Kanzlei. Vor der Gründung sind ab Januar 2009 immens hohe Ausgaben in der Größenordnung von Euro 80.000,00 angefallen, hauptsächlich für Rechtsberatung, Programmierung und etwas BGA. Die Rechnungen lauten natürlich nicht auf die A&B GbR sondern teilweise auf Herrn A oder teilweise auf Herrn B. Ein Hinweis auf die A&B GbR gibt es nicht. Hat hier jemand eine Rettungsmöglichkeit für den Vorsteuerabzug? Da ich kein Mitunternehmerspezialist bin, die Frage zur Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe stellt sich für mich natürlich auch noch. Würdet ihr sowas als vorweggenommene (Sonder)Betriebsausgaben verbuchen? Leider ist es wie immer, was man nicht täglich in der Praxis macht bereitet einem Kopfzerbrechen :-) |
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25.11.2009, 14:01
Beitrag: #2
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RE: Vorsteuerabzug GbR (zu spät)
PiranhaVS schrieb:Hat hier jemand eine Rettungsmöglichkeit für den Vorsteuerabzug?Vielleicht so: Mach jeden der beiden von 01 - 10/09 zum Einzelunternehmer und laß ihn seine Vorleistungen im November an die GbR veräußern. Macht ein paar zusätzliche Steuererklärungen, die sich aber für alle rechnen dürften. Gruß tosch |
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25.11.2009, 16:06
Beitrag: #3
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RE: Vorsteuerabzug GbR (zu spät)
Oder beide stecken ihre Vorleistungen ins SonderBV. Dann können sie nach § 6 (5) zu Buchwerten übertragen. Ein "Sonder-Unternehmen" kennt das UStG nicht.
Dürfte dann auch besser zu den Rechtsdienstleistungen usw. passen. ® |
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25.11.2009, 16:39
Beitrag: #4
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RE: Vorsteuerabzug GbR (zu spät)
ecro schrieb:Oder beide stecken ihre Vorleistungen ins SonderBV.einer noch gar nicht existenten GbR? Da die Rechnungen nicht an die GbR adressiert sind, glaube ich nicht an den Vorsteuerabzug. Mehr dazu im vorletzten Beitrag von Zaunkönig: VorSt-Abzug PersGes. Gruß tosch |
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25.11.2009, 18:27
Beitrag: #5
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RE: Vorsteuerabzug GbR (zu spät)
Hm... nun bin ich mir bei der "Gründung" der GbR nicht ganz sicher. Was soll denn das sein, die Gründung?
Der _schriftliche_ Vertrag? Ein mündlicher? Die Abrede, "ab jetzt" eine GbR sein zu wollen? Und dann: Wenn es noch keine GbR gab, kann auch schlecht die Rechnung auf diese ausgestellt werden. Ich würde deshalb den Gedanken an SoBV wegen der "Gründung" der GbR nicht voreilig abtun. Ich könnte auch zu dem Schluss kommen, dass die GbR bereits existiert hat, weil die Gesellschafter ja tatsächliche Handlungen für die GbR vorgenommen haben. ...alles so Überlegungen... ® |
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25.11.2009, 19:06
Beitrag: #6
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RE: Vorsteuerabzug GbR (zu spät)
Finde Toschs Idee am Besten; Einbringung zweier Betriebe zur Neugründung sollte vorliegen, ggf lässt sich aus der Aufteilung der Kosten bis dato was ziehen. Dumm ist nur, wenn Ausgaben chaotisch mal zu A mal zu B zugeordnet sind, dann lag schon eh und je eine GbR vor und an Rechnungsberichtigung geht kein Weg vorbei...
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25.11.2009, 20:03
Beitrag: #7
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RE: Vorsteuerabzug GbR (zu spät)
Liegt wohl daran, dass es die beste Idee ist.
Muss ja keine Einbringung zur Neugründung sein. A oder B kann ja auch aufnehmen. § 24 (2) Satz 2 UmwStG hat ja zudem den Charme der Wahlmöglichkeiten. Noch ein Gedanke zur GbR: Nach A 19 UStR existiert die GbR ja auch schon zumindest umsatzsteuerlich, wenn auch das Geschäft an sich noch gar nicht angefangen hat. Insoweit könnten die Rechnungen an die GbR tragen. Dem steht allerdings entgegen, dass es keine Rechnungen an die A+B GbR gibt, sondern nur die an A oder B. Was sagt denn das BMF-Schreiben da? Ich hab es leider nicht parat, weil ich unterwegs bin. Und noch ein Gedanke: Wenn schon die Rechnung an A (oder B) geht und ja eigentlich im Zusammenhang mit der Mitunternehmerschaft steht, inwieweit bezieht der A (oder B) die Leistung für "sein Unternehmen"? ® |
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25.11.2009, 20:50
Beitrag: #8
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RE: Vorsteuerabzug GbR (zu spät)
Sodele, war den ganzen Tag ausser Haus bei der BA in Schwenningen.
Habe Literatur in einem anderen Fall gesucht. Die haben da wirklich alles was man sich so wünscht und nicht nur einen kleinen Schrank und das Haufe-Steuer-Office so wie wir :-) Nun aber zum Fall zurück... Variante 1: Ich dachte auch, dass die GbR schon USt-lich exisitert. Jedoch lauten die Rechnungen total wahllos und willkürlich auf A, auf B und NIE auf A&B. Da es sagen wir 20 Rechnungen sind würde ich fast vorschlagen, dass die Rechnungen berichtigt werden sollten. Ich denke dann wären es vorweggenommene BA der GbR und der Vorsteuerabzug wäre gesichert... 2. Variante A und B wickeln die BA über jeweils ein Einzelunternehmen ab. @Tosch Meinst Du dass A und B eine empfangene Rechtsberatung an die A&B GbR verkaufen sollen ? Hm ?!?! Bei BGA hätte ich da kein Bauchweh aber so ?!? 3. Variante Neugründung oder Aufnahme ist natürlich für mich als Umwandlungsexperten keine Überlegung, lach... Das Problem könnte sein, dass die beiden schon a.) einen Gesellschaftsvertrag geschlossen haben und b.) vermutlich auch den Fragebogen zur Gründung einer Personengesellschaft abgegeben haben... Das konnte ich aber bisher noch nicht in Erfahrung bringen. Bisweilen sage ich schonmal dankeschön an alle Beteiligten... |
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26.11.2009, 00:47
Beitrag: #9
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RE: Vorsteuerabzug GbR (zu spät)
Hallo,
ich habe mich zuerst mal ganz formal am Sachverhalt festgehalten: PiranhaVS schrieb:Brüder A und B gründen zum 01.11.2009 eine GbR.Und da Vorsteuer nur der Unternehmer GbR beanspruchen kann, sind die Vorsteuern von A und B in der GbR - egal wann gegründet - nicht berücksichtigungsfähig. PiranhaVS schrieb:@Tosch Meinst Du dass A und B eine empfangene Rechtsberatung an die A&B GbR verkaufen sollen ? Hm ?!?! Bei BGA hätte ich da kein Bauchweh aber so ?!?Ist doch nichts anderes als gekauftes Know-How. Wenn ich z.B. von einem Anwalt klären lasse, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um eine Homepage rechtssicher ins Internet zu stellen, dann hätte ich überhaupt keine Bedenken, nicht die Rechtsberatung, sondern die daraus gewonnenen Erkenntnisse weiterzuverkaufen: Für die Beratung i.S. Gestaltung einer Homepage berechne ich ¤ ... Hier wird ja keine Rechtsberatung vorgenommen, sondern das eigene Wissen, für das ja schließlich kompetente Beratung in Anspruch genommen und bezahlt wurde, in die GbR eingebracht. Warum nicht gegen Geld? Ohne die Vorarbeit hätte die GbR dieses Geld ja auch bezahlen müssen. Und warum nicht ganz offene Schiene fahren, die Vorarbeiten im einzelnen als Anlage zur Rechnung nehmen und en bloc verkaufen? Dann ist für alle ersichtlich, dass die jeweiligen Leistungen zunächst die des Einzelunternehmers waren, dann aber von der GbR übernommen und genutzt wurden? Ich wüsste im Moment nichts, was dagegen spricht. Gruß tosch |
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26.11.2009, 09:44
Beitrag: #10
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RE: Vorsteuerabzug GbR (zu spät)
@tosch
ja, elegant wäre es sicherlich. Noch eleganter wäre es gewesen vorher den Steuerberater zu fragen :-) Mein Favorit bleibt neue Rechnungen zu besorgen. Ob dies jedoch möglich ist kann ich noch nicht sagen... Aber Danke schonmal... |
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