Aufenthaltsproblem
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09.11.2009, 10:12
Beitrag: #1
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Aufenthaltsproblem
Hallo Kollegen,
bitte mal um Hilfe bei folgendem Fall ("abgespeckte" Version, - je nachdem, was rauskommt, kriege ich dann noch Zusatzprobleme, aber dazu dann ggf. sp�ter....): Steuerpflichtiger wird von seinem deutschen Arbeitgeber mit ausschlie�licher Betriebst�tte in Deutschland zu einem Einsatzort in Luxemburg entsandt. Die Wohnung in Deutschland beh�lt der Steuerpflichtige bei. Er h�lt sich an 208 Tagen im Jahr in Luxemburg zwar zum Arbeiten auf, - bewohnt dort f�r 2 Monate ein Appartement und den Rest der Arbeitsfahrten macht er von einer deutschen Pension jenseits der Grenze aus. Mein Problem ist die "Ans�ssigkeit" und der "Aufenthalt" nach DBA: Artikel 10 des DBA (wie der meisten DBAs): (1) Bezieht eine nat�rliche Person mit Wohnsitz in einem der Vertragstaaten Eink�nfte aus nichtselbst�ndiger Arbeit, so hat der andere Staat das Besteuerungsrecht f�r diese ink�nfte, wenn die Arbeit im anderen Staat ausge�bt wird oder worden ist [...] (2) Abweichend von Absatz 1 k�nnen Eink�nfte aus nichtselbst�ndiger Arbeit nur in dem Vertragstaate besteuert werden, in dem der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat, wenn dieser Arbeitnehmer 1. sich vor�bergehend, zusammen nicht mehr als 183 Tage im Lauf eines Kalenderjahres in dem anderen Staat aufh�lt, 2. f�r seine w�hrend dieser Zeit ausge�bte T�tigkeit von einem Arbeitgeber entlohnt wird, der seinen Wohnsitz nicht in dem anderen Staat hat [...]. Frage: Hat er sich nun nach Art. 10 Abs. 2 Nr. 1 mehr oder weniger als 183 Tage in Luxemburg aufgehalten? Wenn ich das richtig verstanden habe, differieren hier bezz�glich des "Aufenthaltes" die Beurteilungen durch AO und DBAs? Der BFH hat mit Urteil von anno-Zwieback (09.02.1966, I 244/63) entschieden, dass eine Anwesenheit in X nur w�hrend des Tages nicht gen�gt, um dort einen gew�hnlichen Aufenthalt zu begr�nden. => wenn "ja", w�re ich mit meiner Argumentation oben im Absatz 2 vom DBA, weil mein Steuerpflichtiger sich unter 183 Tagen (n�mlich nur die 2 Monate, die er auch wirklich in Luxemburg �bernachtet hat,) in LU aufgehalten hat und die T�tigkeit von einem AG in Deutschland entlohnt wurde... Fragende Gr��e von der Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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09.11.2009, 10:31
Beitrag: #2
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RE: Aufenthaltsproblem
Bei "Aufenthalt" ist hier m.E. eher auf die �bernachtung, als die T�tigkeit abzustellen, so da� es "nur" eine DHF ist. Eine ev. vorhandene Grenzg�ngerregelung d�rfte hier bei einem dt. AG keine Anwendung finden.
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09.11.2009, 10:59
Beitrag: #3
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RE: Aufenthaltsproblem
@Opa,
so rein vom "gef�hlten Recht" her, sehe ich das auch so. Aber mit dem gef�hlten Steuerrecht ist das ja immer so eine Sache... Ich habe nur leider keinen DBA-Kommentar, der mir das best�tigt, dass der Aufenthalt hier eben nicht auf den Arbeitsort, sondern auf den �bernachtungsort abziehlt. Zumal mein Steuerpflichtiger ja abends auch nicht an den Ort seines Lebensmittelpunktes (=Wohnsitz in Deutschland) zur�ckkehrt, sondern nur in ein Pensionszimmer auf der anderen Seite der Grenze. Das DBA Luxemburg enth�lt auch keine Regeln �ber Grenzg�nger. Vielleicht hat ja jemand einen Kommentar oder eine sonstige Fundstelle f�r mich? Gru�, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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09.11.2009, 11:42
Beitrag: #4
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RE: Aufenthaltsproblem
Hi, Catja,
dazu gibt´s was offizielles und aktuelles: Normgeber:Senatsverwaltung f�r Finanzen des Landes Berlin Az.: III B-S 2354-1/2006 Schau mal da unter DBA: Stpfl., die ihren Hauptwohnsitz im Ausland und ein Stand-by-Zimmer im Inland haben, sind i.d.R. unbeschr�nkt steuerpflichtig, da sie einen Wohnsitz (� 8 AO) oder aber einen gew�hnlichen Aufenthalt (� 9 AO) im Inland begr�nden (AO-Kartei � 8 AO Allgemeines Karte 1 und AO-Kartei � 9 AO Allgemeines Karte 1). Das Stand-by- oder in Deinem Fall Pensionszimmer f�hrt somit zur unbeschr�nkten Steuerpflicht. Die Anzahl der Arbeitstage in L ist danach unbeachtlich. Gru� tosch |
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09.11.2009, 11:57
Beitrag: #5
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RE: Aufenthaltsproblem
Danke Dir! Sowas habe ich gesucht...
Die unbeschr�nkte Steuerpflicht habe ich ja eigentlich schon durch den beibehaltenen Wohnsitz in Deutschland. Ich war bei meiner Einsch�tzung auch soweit, dass ich wegen Art. 10 Abs. 2 das Besteuerungsrecht abweichend vom Grudnprinzip "T�tigkeitsstaat" eben jetzt dem "Wohnsitzstaat", - also Deutschland zuweise. Gegenmeinungen? Womit ich beim zweiten Problem bin: Problem ist, dass der Arbeitgeber sich nicht so recht entscheiden konnte, wo er die Lohnsteuern abf�hrt. Das erste Halbjahr hat er sie in Dtl. einbehalten und abgef�hrt, - das zweite Halbjahr wurde zwar keine Lohnsteuer vom Gehalt einbehalten, aber angeblich nach Luxemburg LSt. abgef�hrt (auf die Gehaltsabrechnungen (Bruttolohn?Nettolohn?) warte ich noch.. Luxemburg verweigert die Einkommensteuerveranlagung, und macht nur dann eine Lohnsteuerveranlagung, wenn das den AN g�nstiger stellt (ist hier nicht der Fall) und der AG will jetzt vom AN die Lohnsteuer (ob die deutsche oder die luxemburger, schreibt er aber nicht...) f�r das 2. Halbjahr... Gru�, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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09.11.2009, 12:51
Beitrag: #6
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RE: Aufenthaltsproblem
Ob sie nun der AG o. dann das FA dann direkt haben will, bleibt sich sowieso gleich.
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09.11.2009, 13:35
Beitrag: #7
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RE: Aufenthaltsproblem
Ja. Klar.
Muss jetzt nur erst mal kl�ren, was mit der luxemburger Steuer passiert ist und ob die LSt.-Bescheinigung f�r das zweite Halbjahr wirklich das Brutto beinhalten, oder ein als Brutto ausgewiesenes, schon nach Abzug der luxembuger Steuer ausgewiesenes Netto. Das weiss ich aber erst, wenn ich auch die Gehaltsabrechnungen habe. Vielleicht hat der Arbeitnehmer ja einen gegenl�ufigen zivilrechtlichen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber. Abwarten. Ich fasse insoweit mal kurz zusammen: Steuerpflichtiger ist ganzj�hring unbeschr�nkt steuerpflichtig in Deutschland. DBA: T�tigkeitsstaat nach Art. 10 Abs. 1 DBA-Lux f�llt aus, weil Abs. 2 Sonderregelung: Aufenthalt < 183 Tage in Luxemburg, Bezahlung durch deutschen Arbeitgeber ohne Betriebst�tte in Luxemburg. ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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