Veräußerungsgeschäft.
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27.07.2007, 20:26
Beitrag: #11
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RE: Veräußerungsgeschäft.
Genau.
Halt uns auf dem Laufenden! ----------------- LG Clematis |
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27.07.2007, 20:39
Beitrag: #12
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RE: Veräußerungsgeschäft.
Clematis schrieb:Genau. Mach ich, manchmal bin ich auch dann ein Terrier, obwohl ich es gar nicht sein müßte. mfg Dr. H.C. Freak |
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27.07.2007, 20:50
Beitrag: #13
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RE: Veräußerungsgeschäft.
Merkt man aber bei der Fahrrad-Geschichte nicht....
----------------- LG Clematis |
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27.07.2007, 20:57
Beitrag: #14
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RE: Veräußerungsgeschäft.
Clematis schrieb:Merkt man aber bei der Fahrrad-Geschichte nicht....Dann hab ich mich wohl gut getarnt? mfg Dr. H.C. Freak |
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27.07.2007, 21:01
Beitrag: #15
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RE: Veräußerungsgeschäft.
Ja!
Der Wolf im Schafspelz.... ----------------- LG Clematis |
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27.07.2007, 21:04
Beitrag: #16
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RE: Veräußerungsgeschäft.
Clematis schrieb:Ja! Wau, dann bin ich ja besser als ich je selber glaubte. Spass beiseite, war mein Fahrradbeitrag falsch? mfg Dr. H.C. Freak |
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27.07.2007, 21:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.07.2007 21:11 von Clematis.)
Beitrag: #17
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RE: Veräußerungsgeschäft.
Nein, falsch nicht.
Ich hab keine Ahnung was richtig ist. Ich würd drum streiten dass das Fahrrad BV ist. Was das FG dazu sagt-keine Ahnung. Mich hats halt gewundert, nachdem Du ja sonst soviel "Biss" hast wenn es drum geht, etwas für den Stpfl durchzusetzen! ----------------- LG Clematis |
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27.07.2007, 21:23
Beitrag: #18
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RE: Veräußerungsgeschäft.
Clematis schrieb:Nein, falsch nicht. Hm, danke für dies Markenzeichen. Ich bin Mathematiker in erster Linie. Soll heißen, wenn etwas eineindeutig ist, dann ist es für mich klar. Eineindeutig ist wohl die verkehrsmittelunabhängige Pauschale wie hier im "Fahrradfall". Ist etwas nicht eineindeutig (für mich ein wichtiger mathematischer Begriff, hier wohl mit buchstabengenauer Rechtsauffassung übersetzbar), dann im Interesse des Steuerpflichtigen. So nach dem Motto, wie bekannt von mir, wer kämpft, kann verlieren, wer nicht beantragt, hat schon verloren. mfg Dr. H.C. Freak |
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27.07.2007, 21:35
Beitrag: #19
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RE: Veräußerungsgeschäft.
Nur-das Problem ist, dass "eindeutig" hier nicht genau definierbar ist.
Und alles was nicht genau definierbar ist (so als Hobby-Mathematiker gesehen) kann erstritten werden. ----------------- LG Clematis |
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27.07.2007, 21:45
Beitrag: #20
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RE: Veräußerungsgeschäft.
Clematis schrieb:Nur-das Problem ist, dass "eindeutig" hier nicht genau definierbar ist.Nun, eineindeutig ist die Aussage, das Fahrad soll nur dazu benutzt werden, die Fahrt Wohnung-Arbeitsstätte durchzuführen. Eineindeutig ist dabei, dass nur die verkehrsmittelunabhängige Pauschale in Anwendung kommt. (Behinderung lassen wir mal außen vor). Dann kann man/frau doch nicht etwas fürs Geschäft kaufen, was keinen beruflichen Sinn macht, außer Dekoration. mfg Dr. H.C. Freak |
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