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Ferienwohnung - �berschusserzielungsabsicht - Stand der Verwaltungsanweisungen
21.09.2009, 21:59
Beitrag: #1
Ferienwohnung - �berschusserzielungsabsicht - Stand der Verwaltungsanweisungen
Habe einen Mandanten, der sich vor Jahren blau�ugig - offenbar ohne sich vern�nftig beraten zu lassen - ein Objekt mit sechs Ferienwohnungen in einem bayrischen Urlaubsort hat v�llig �berteuert andrehen lassen.

Bis heute ist mir nie klar geworden, was derjenige sich davon versprochen hat (offenbar eine sichere Verm�gensanlage zur Altersvorsorge). Nun ja, die Belegung ist ausgesprochen schlecht und bei einem Verkauf w�rde heute bei weitem nicht das rausbekommen, was er vor rd. 8 Jahren bezahlt hat.

Das Objekt wies bisher immer Werbungskosten�bersch�sse in gut f�nfstelliger H�he auf.

Bisher wurde immer alles vom FA (ohne VdN) akzeptiert, am Anfang gab es sogar mal eine betriebsnahe Veranlagung, die alles vor Ort inspiziert hat.

Nunmehr will das FA pl�tzlich mit der lapidaren Behauptung nicht mehr, die orts�bliche Vermietungsdauer werde nicht erreicht, au�erdem seien die Angaben des Stpfl. zu den Aufenthaltsdauern nicht glaubw�rdig (unterstellt werden offenbar l�ngere Aufenthalte auch zu privaten Zwecken).

Laut Mandant nutzt er keine Wohnung selbst, sondern er f�hrt ausschlie�lich f�r einzelne Tage hin, um die f�r die Vermietung notwendigen Verrichtungen zu besorgen, da er fast alles in Eigenregie macht.

Das lasse ich mal dahingestellt, selbst wenn er eine zeitweise Selbstnutzung h�tte, w�rde sich das allerdings nur auf eine der sechs Wohnungen beziehen, da er schlecht mehrere gleichzeitig selbst nutzen kann. Au�erdem hat er am Lebensmittelpunkt mehrere 100 km entfernt ein nur noch von ihm selbst bewohntes Haus allein zu versorgen.

Lange Rede kurzer Sinn. Es liegt ausschlie�lich Vermietung vor, im Notfall halt bezogen auf nur f�nf der sechs Wohnungen. Gleichwohl ist die Vermietungslage trotz Bem�hungen (Anzeigen, Webseite, Gastgeberverzeichnisse, Listung bei der Gemeinde) katastrophal, so dass ich stark davon ausgehe, dass die Vermietung mehr als 25% unterhalb der �blichen Vermietungsdauern vor Ort liegen wird.

Nach dem einschl�gigen BMF-Schreiben vom 08.10.2004, RdNr. 16ff w�re man eigentlich (jedenfalls f�r f�nf Wohnungen) auf der sicheren Seite, da insoweit die Kriterien f�r die Annahme einer dauerhaften Vermietung vorliegen. F�r die letzte Wohnung h�tte man ggf. erh�hte Nachweispflichten f�r eine nicht vorliegende Selbstnutzung.

Nun kam anschlie�end der BFH mit Urteil vom 26.10.2004 (IV R 57/02) auf den Plan und hat abweichend davon geurteilt, dass im Fall des Nichtvorliegens besonderer Vermietungshindernisse eine mehr als 25% -ige Unterschreitung der �blichen Vermietungsdauer die �berschusserzielungsabsicht anhand der ber�hmten Total�berschussprognose zu fordern sei. Das Urteil ist im BStBl ver�ffentlicht worden.

Jetzt meine Frage an die Experten in der Finanzverwaltung:

Ist das m. W. nach wie vor g�ltige BMF-Schreiben, auf das auch in den EStH hingewiesen wird, in dem Punkt durch die Ver�ffentlichung im BStBl. automatisch als nicht mehr anwendbar anzusehen oder k�nnte man sich mit Aussicht auf Erfolg auf das BMF-Schreiben berufen?

Ich habe eine Verf�gung der OFD M�chen vom 25.07.2005 dazu gefunden, die die ge�nderte BFH-Rechtsprechung f�r anzuwenden erkl�rt. Die w�re allerdings f�r das hier ma�gebliche Bundesland nicht ma�geblich.

Ich f�rchte trotzdem, dass das allgemein verwaltungsseitig so zu sehen ist. Oder k�nnte ich doch auf das BMF-Schreiben pochen (abgesehen nat�rlich von dem unsicheren Fall, dass das FA nicht auf der H�he der Zeit ist und die sp�tere Rechtsprechungs�nderung nicht auf dem Schirm hat)?
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22.09.2009, 13:07
Beitrag: #2
RE: Ferienwohnung - �berschusserzielungsabsicht - Stand der Verwaltungsanweisungen
Hallo,

die Richtlinien sind reine Verwaltungsanweisungen und dienen der Verwaltung lediglich zur Auslegung praktikablen Rechts im Alltag - und zwar allgemeing�ltig f�r die Verwaltung.
Eine Bindungswirkung f�r den Steuerpflichtigen ergibt sich grunds�tzlich nicht, da f�r ihn lediglich das Recht und die erg�nzenden Durchf�hrungsverordnungen ma�geblich sind.

Die Praxis zeigt aber, dass die Richtlinien durchaus ihre Berechtigung haben, da sie Regelungen beinhalten, die kl�renden und somit allgemein g�ltigen Charakter haben.

Wie gesagt, lediglich die Verwaltung ist daran gebunden.


Die BFH-Urteile gelten zun�chst einmal lediglich f�r den entschiedenen Sachverhalt. Solange die Verwaltung die BFH-Urteile nicht f�r allgemeinverbindlich erkl�rt, m�sste jeder Steuerpflichtige sein pers�nliches Recht bei gleicher Rehtsausgangslage separat einklagen.

Allerdings k�nnen solche Urteile grunds�tzlichen Charakter haben, so dass sie (vor allem bei Hinzuziehung des Bundesministers oder des BVerfG) allgemein rechtsg�ltig sein k�nnen, ohne dass es eine entsprechende Gesetzes�nderung bedarf.

Wei�t Du aber alles selbst!!!!


Die genannten Urteile in den Richtlinien, sowie die Richtlinien selbst gelten noch in der von Dir aufgef�hrten Norm.

F�r den Fall der Selbstnutzung obliegt es der Finanzverwaltung den Nachweis zu f�hren, dass eine erhebliche Selbstnutzung vorhanden ist. Soweit lediglich an mehreren Tagen im Jahr eine ein oder zweit�gige Nutzung mit dem Ziel erfolgt, die Objekte zu pflegen und zu warten, liegt keine steuersch�dliche Selbstnutzung vor. Es werden lediglich weitere abzugsf�hige Aufwendungen (Werbungskosten) vermieden, da der Steuerpflichtige durchaus auch ein Hotel in der N�he aufsuchen k�nnte und dann entsprechende Reisekosten geltend macht.

Problematisch ist in der Tat die 25%-Grenze. Die hat allerdings lediglich zur Folge dass eine Totalgewinnprognose �ber den Zeitraum von 30 Jahren aufgestellt werden m�sste, was die Verwaltung verlangen kann.

Das mit dem Wert von Grundst�cken ist so eine Sache. �blicherweise erwirbt man Grundst�cke und Immoblien mit der Erwartung der Wertsteigerung, was ja auch der Normalfall ist.
Doch gerade die j�ngste Entwicklung zeigt, dass dies durchaus auch anders sein kann.
Noch drastischer f�llt die Sache aus, wenn sich im Nachhinein Tatsachen ergeben, die eine dauerhafte Wertminderung der Grundst�cke bzw. Immobilie zur Folge haben. Da kann dann auch dazu kommen, dass pl�tzlich die Touristen ausbleiben, wobei dies auch politisch gesteuert werden kann. Und politisch hei�t, dass auch ein entsprechender fiskalischer Eingriff die gewinntr�chtigste Region zu einem touristischen Ein�d werden l�sst.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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22.09.2009, 15:09 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.09.2009 15:14 von meyer.)
Beitrag: #3
RE: Ferienwohnung - �berschusserzielungsabsicht - Stand der Verwaltungsanweisungen
zaunk�nig schrieb:Wei�t Du aber alles selbst!!!!
Klar, deshalb sind die Ausf�hrungen (f�r die ich trotzdem danke) auch keine Antwort auf meine eigentliche Frage. Wenn die Total�berschussprognose unproblematisch zu einem Total�berschuss f�hren w�rde, h�tte ich ja kein Problem. Abgesehen davon, dass die genau genommen wohnungsbezogen erstellt werden muss und im vorliegenden Fall relativ viel Aufwand machen w�rde.

Meine Frage war eigentlich nur, ob die Ver�ffentlichung des genannten Urteils mit der 25%-Grenze automatisch bedeutet, dass das noch g�ltige BMF-Schreiben von vor dem Urteil, das f�r den Fall keine Total�berschussprognose fordert, insoweit �berholt ist, also keine Bindungswirkung f�r die Finanzverwaltung mehr hat. Das h�tte zur, dass hier eine Total�berschussprognose seitens des FA gefordert werden kann, obwohl das BMF-Schreiben diese f�r den Fall gerade nicht vorsieht.

Es geht mir kurz gesagt, darum, ob ich mich gegen�ber dem FA (nicht in Bayern) auf eine f�r mich g�nstige Verwaltungsanweisung st�tzen kann, oder ob ich die zwar bringen kann, mir aber dann entgegengehalten wird, dass die in dem Punkt nicht mehr anzuwenden ist.
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22.09.2009, 15:42 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.09.2009 15:45 von Petz.)
Beitrag: #4
RE: Ferienwohnung - �berschusserzielungsabsicht - Stand der Verwaltungsanweisungen
meyer schrieb:Nun kam anschlie�end der BFH mit Urteil vom 26.10.2004 (IV R 57/02) auf den Plan und hat abweichend davon geurteilt, dass im Fall des Nichtvorliegens besonderer Vermietungshindernisse eine mehr als 25% -ige Unterschreitung der �blichen Vermietungsdauer die �berschusserzielungsabsicht anhand der ber�hmten Total�berschussprognose zu fordern sei. Das Urteil ist im BStBl ver�ffentlicht worden.

Gemeint ist wohl das Aktenzeichen IX R 57/02.

Da das Urteil im BStBl ver�ffentlicht wurde, ist es eine Verwaltungsanweisung f�r die Finanzverwaltung.

Es gelten also sowohl das BMF-Schreiben als auch das BFH-Urteil als bindend.

meyer schrieb:Ich habe eine Verf�gung der OFD M�chen vom 25.07.2005 dazu gefunden, die die ge�nderte BFH-Rechtsprechung f�r anzuwenden erkl�rt. Die w�re allerdings f�r das hier ma�gebliche Bundesland nicht ma�geblich.
�blicherweise werden die OFD-Verf�gungen auch in anderen Bundesl�ndern angewendet, warum sollte ein Bundesland auch davon abweichen.
Zwingend ist es aber nat�rlich nicht.
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22.09.2009, 19:16
Beitrag: #5
RE: Ferienwohnung - �berschusserzielungsabsicht - Stand der Verwaltungsanweisungen
Petz schrieb:Gemeint ist wohl das Aktenzeichen IX R 57/02.
Exakt, danke f�r die Korrektur.

Petz schrieb:Da das Urteil im BStBl ver�ffentlicht wurde, ist es eine Verwaltungsanweisung f�r die Finanzverwaltung.

Es gelten also sowohl das BMF-Schreiben als auch das BFH-Urteil als bindend.

Das best�tigt leider meine Ausgangsvermutung, die ich hier lieber widerlegt bekommen h�tte. Das BMF-Schreiben ist demnach faktisch nur noch insoweit anzuwenden, wie es dem Urteil nicht entgegensteht.

Bleibt demach als Taktik noch, erstmal auf den Busch zu klopfen, und abzwarten, ob sich das FA mehr als das BMF-Schreiben dazu ansieht.

Es w�re �brigens angenehm, wenn das FA sich selbst im ein oder anderen Fall an die Spielregeln halten w�rde. Ich hatte schon mehr als einen Fall, bei dem mir der Bearbeiter erz�hlt, trotz Ver�ffentlichung abweichender Urteile im BStBl habe er noch keine Anweisung. eine fr�here (damit �berholte) Verwaltungsanweisung nicht mehr anzuwenden. Was dann wieder mindestens ein paar Wochen gekostet hat. Zuviel Druck will man in solchen F�llen ja dann normalerweise auch nicht machen ...
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22.09.2009, 19:42
Beitrag: #6
RE: Ferienwohnung - �berschusserzielungsabsicht - Stand der Verwaltungsanweisungen
meyer schrieb:Es w�re �brigens angenehm, wenn das FA sich selbst im ein oder anderen Fall an die Spielregeln halten w�rde. Ich hatte schon mehr als einen Fall, bei dem mir der Bearbeiter erz�hlt, trotz Ver�ffentlichung abweichender Urteile im BStBl habe er noch keine Anweisung. eine fr�here (damit �berholte) Verwaltungsanweisung nicht mehr anzuwenden.

Da muss ich leider zugeben, dass nicht jedem Bearbeiter bekannt ist, dass im BStBl ver�ffentlichte Urteile Dienstanweisungen darstellen.

Im Gegenzug kann ich daf�r bem�ngeln, dass nicht jedem Steuerberater bekannt ist, dass nicht im BStBl ver�ffentlichte Urteile auch nicht zwingend von der Finanzverwaltung anzuwenden sind.... (okay, ich wei�, kleiner Seitenhieb, konnte ich mir jetzt aber nicht verkneifen, sorry)
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22.09.2009, 20:39
Beitrag: #7
RE: Ferienwohnung - �berschusserzielungsabsicht - Stand der Verwaltungsanweisungen
Dann geb ich auch mal meinen offiziellen Senf dazu.

Wenn das FA jetzt schon "rumzickt" ist wohl davon auszugehen, dass sich jemand die Zeit genommen hat oder noch nehmen wird, seine Ansicht rechtlich abzusichern.

In Zeiten von Online-Rechtsdatenbanken auf die jeder Finanzbeamter Zugriff hat, wird er sich erstmal das BMF-Schreiben reinziehen. Dies wird er auch mit Hilfe der Online-Datenbank machen, da Beamter bekannterma�en bequem sind und bevor sie gro� suchen, f�ttern sie doch lieber die Suchfunktion und stossen unweigerlich auf das BMF-Schreiben. Diese Online-Datenbanken habe die fiese Angewohnheit gleich Verweise mit anzuzeigen. Dies f�hrt unweigerlich dazu, dass der Finanzbeamte �ber das kritische BFH-Urteil stolpern wird, da es in der Liste der Verweise recht weit oben angesiedelt ist. Ausserdem gibt es bereits "Nachfolge"-Rechsprechung vom BFH im Rahmen deren das kritische Urteil verifiziert wird.

Die Wahrscheinlichkeit, dass der Finanzbeamte NICHT auf das Urteil st�sst, halte ich f�r �u�ert gering. Au�erdem kannst und musst du davon ausgehen, dass die Finanz�mter mit internen Dienstanweisungen ausgestattet sind, welche in keiner Datenbank nach au�en hin auftauchen. Sei dir dar�ber im Klaren, dass nicht nur Bayern seine Beamten angewiesen hat, das Urteil anzuwenden. Auf die Verf�gungen anderer Bundesl�nder hast du vielleicht nur gar keinen Zugriff. Zu Bedenken gilt auch, dass es teilweise Sonderzust�ndigkeiten FeWo in den Finanz�mtern gibt. Sp�testens dort kennt man die Rechtsprechung. Au�erdem werden auch Finanzbeamte fortgebildet. Auch f�r den Bereich FeWo gibt es explizite Fortbildungsveranstaltungen und die entsprechenden Skripte werden den Beamten durchs Intra-Net (?) mit drei Klicks zur Verf�gung gestellt.

Alles in Allem sehe ich etwas schwarz (naja vielleicht noch dunkelgrau) f�r die Variante sich ausschlie�lich auf das BMF-Schreiben zu st�tzen. Versuch besser anders zu argumentieren.

Zitat:Es w�re �brigens angenehm, wenn das FA sich selbst im ein oder anderen Fall an die Spielregeln halten w�rde. Ich hatte schon mehr als einen Fall, bei dem mir der Bearbeiter erz�hlt, trotz Ver�ffentlichung abweichender Urteile im BStBl habe er noch keine Anweisung. eine fr�here (damit �berholte) Verwaltungsanweisung nicht mehr anzuwenden. Was dann wieder mindestens ein paar Wochen gekostet hat. Zuviel Druck will man in solchen F�llen ja dann normalerweise auch nicht machen ...

Das nervt nicht nur Steuerberater und Mandanten. Ich w�rde auch lieber schneller mit Anweisungen ausgestattet werden, als immer nur die Berater hinzuhalten. Daf�r kann der Bearbeiter oder wie du schreibst DAS FINANZAMT jedoch am allerwenigsten, solche Entscheidungen werden auf anderer Ebene getroffen.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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22.09.2009, 20:58 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.09.2009 21:05 von meyer.)
Beitrag: #8
RE: Ferienwohnung - �berschusserzielungsabsicht - Stand der Verwaltungsanweisungen
Kiharu schrieb:Wenn das FA jetzt schon "rumzickt" ist wohl davon auszugehen, dass sich jemand die Zeit genommen hat oder noch nehmen wird, seine Ansicht rechtlich abzusichern.
Na ja, es handelt sich um ein absolutes "Dorffinanzamt", ich kann mir da beim besten Willen keine Sonderzust�ndigkeiten f�r Ferienh�user vorstellen. Die Risiken sind mir nat�rlich klar. Der geschickte Schachspieler plant aber immer einige Z�ge im Voraus. Von daher sehe ich nicht, warum ich auf f�r mich ung�nstige neue Rechtsprechung eingehen sollte, wenn das FA die Karte nicht von sich aus zieht und ich zumindest noch ein paar Argumente habe. Das ist immer noch besser, als wenn ich f�r das angestrebte Ergebnis gar nichts vorbringen kann.

Des Weiteren macht der bisherige Vortrag des FA keinen besonders kompetenten Eindruck, da schon der Sachverhalt nicht richtig ermittelt wurde, der Bearbeiter schein n�mlich, wie aus einer Anfrage deutlich wird, zun�chst von EINER gemischt-genutzten Ferienwohnung ausgegangen zu sein und hatte die Gr��e des Objektes gar nicht erkannt, obwohl das nat�rlich beim FA alles schon bekannt war (wie gesagt, gab es sogar eine Inaugenscheinnahme im Rahmen einer bnV). Offenkundig hatte derjenige noch nicht einmal die Unterlagen n�her angesehen.

Zumindest will ich das FA zun�chst mal zu klaren R�ck�u�erungen bewegen. Wenn ich mich dumm stelle und auf das BMF-Schreiben verweise, m�ssen die eigentlich die Karten erstmal auf den Tisch legen und darauf verweisen, dass das in dieser Form nicht mehr anzuwenden sei. Mehr als mich eines Besseren zu belehren und Gelegenheit zu geben eine Total�berschussprognose noch einzureichen, kann eigentlich nicht passieren.
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22.09.2009, 21:02
Beitrag: #9
RE: Ferienwohnung - �berschusserzielungsabsicht - Stand der Verwaltungsanweisungen
Naja, die Sonderabteilung besteht in den meisten �mtern aus einem Mitarbeiter und das kanns auch beim kleinsten Dorf-FA geben.

Aber gegen vorl�ufiges Dumm-Stellen ist ja erstmal nicht einzuwenden. Dann muss das FA Butter bei die Fische tun und du (sie?) kannst dann immer noch sehen, in welche Richtung die Sache geht.

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