Änderung Lohnsteueranmeldung
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26.07.2009, 01:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.07.2009 01:21 von meyer.)
Beitrag: #1
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Änderung Lohnsteueranmeldung
Mal wieder ein Spezialfall von mir zur Diskussion (es würde mich freuen, wenn meine Auffassung diesmal nicht standhalten würde:
Ein Arbeitgeber hat über längere Zeit entsprechend damaliger Verwaltungsmeinung bestimmte Beiträge zu einer Zusatzversorgungskasse (Sanierungsgelder) pauschal besteuert, die aufgrund inzwischen allgemein anwendbarer BFH-Entscheidung aus 2005 keinen Arbeitslohn darstellen, also gar nicht zu besteuern sind. Er ermittelt nachträglich die Beträge und gibt korrigierte LSt-Anmeldungen ab. Wäre auch alles kein Problem gewesen, wenn nicht zwischenzeitlich eine LSt-Außenprüfung stattgefunden hätte, in deren Folge der VdN der LSt-Anmeldungen logischerweise aufgehoben wurde. Leider hat der AG oder dessen damaliger StB die Bescheide nicht offengehalten. (Die Verantwortlichkeit war noch nicht klärbar). Das FA lehnte also die Änderung mit Verweis auf die aufgehobenen Vorbehalte (und Nichtvorliegen anderer Änderungsvoraussetzungen ab). M. E. aus verfahrensrechtlicher Sicht leider nicht zu beanstanden. Oder gibt es andere Stimmen? Da es um Pauschalversteuerung geht, haben auch die Arbeitnehmer selber mit der Sache nichts zu tun (es gibt zwar noch SV-Folgen, aber das ist eine andere Baustelle). Zusatzproblem: Aus Vereinfachungsgründen hatte der AG jeweils das komplette Jahr im Dezember berichtigt. Im letzten Jahr hatte die LSt-Ap. während des Jahres stattgefunden, d. h. für den ersten Teil des Jahres waren die Vorbehalte aufgehoben, für einige Monate nicht. Das FA bemerkte anscheinend erst während der nächsten Außenprüfung, dass das komplette Jahr im Dezember korrigiert wurde und verlangt die "fehlerhaft" korrigierte LSt für die ersten Monate wieder zurück. Auch hier m. E. zu recht, da hier jeder Anmeldungszeitraum getrennt betrachtet werden muss und daher eine Korrektur in einem anderem Zeitraum, wenn auch im gleichen Kalenderjahr, nicht möglich ist. Klären muss ich noch, inwieweit dem FA die Ursache bekannt war, denn in dem Monat der Bereinigung fiel die LSt-Schuld erheblich geringer aus als sonst. Viellecht findet sich da noch ein verfahrenrechtlicher Winkelzug. Ansonsten stellt sich die Frage ob eine Beraterhaftung vorlag, allerdings war der nicht mit der Erstellung der LSt-Anmeldungen sondern allenfalls mit der früheren Außenprüfung befasst (unklar), so dass eine Verantwortlichkeit fraglich ist. |
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27.07.2009, 14:24
Beitrag: #2
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RE: Änderung Lohnsteueranmeldung
Hallo,
hatte vor ein paar Tagen ein BFH-Urteil auf dem Schirm, da ging es inhaltlich auch um die Möglichkeit des Zeitpunkts der Berichtigung einer Lst-Anmeldung im Zusammenhang mit zu pauschalierenden Lohn- und Gehaltsbestandteilen. Soweit mir das Urteil noch erinnerlich ist, kann ich Deinen Überlegungen und Ausführungen inhaltlich nur zustimmen. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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