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Eink�nfte Nicht-DBA-Staat/Welteinkommensprinzip
08.07.2009, 00:07 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.07.2009 14:48 von meyer.)
Beitrag: #1
Eink�nfte Nicht-DBA-Staat/Welteinkommensprinzip
Folgender Fall (liegt noch in der Zukunft, daher noch gestaltbar):

Familie ist mehrere Jahre im Ausland (Peru = m E. Nicht-DBA-Staat). Ehemann betreibt dort eine Art Entwicklungshilfet�tigkeit, von einer privaten Einrichtung getragen. Ehefrau hat keine Eink�nfte (wegen Kindern). In Deutschland wurde keine Wohnung o. �. beibehalten, in D nur beschr�nkte Steuerpflicht wegen (negativen) Eink�nften aus V+V.

Die nichtselbst�ndigen Auslandseink�nfte sind somit in D erstmal uninteressant.

Bei unbeschr�nkter Steuerpflicht h�tten wir mangels DBA das Welteinkommensprinzip mit Anrechnung evt. gezahlter ausl�ndischer Steuer, soweit auch klar.

Jetzt meine eigentliche Frage: Auslandst�tigkeit endet am Jahresende. Familie plant derzeit den R�ckumzug kurz vor Weihnachten, w�re demnach rd. 10 Tage in dem Jahr unbeschr�nkt steuerpflichtig in D.

Was w�re mit dem Dezember-Gehalt? In D anteilig zur Besteuerung heranzuziehen oder nicht, da ja nach dem Umzug die T�tigkeit nicht mehr ausge�bt w�rde? (Rest Progressionsvorbehalt, das ist klar). Da tendiere ich dazu, die zehn Tage anzusetzen.

Was w�re aber, wenn das Arbeitsverh�ltnis schon mit dem Tag der R�ckkehr endet und die Verg�tung nur ein paar Tage sp�ter gezahlt wird? Gibt das wegen des Zuflusses w�hrend der unbeschr�nkten Steuerpflicht ein Problem oder ist nur relevant, dass die Verg�tung f�r T�tigkeiten au�erhalb der unbeschr�nkten Steuerpflicht erfolgt?

Irgendwelche Stimmen der Auslandsexperten unter uns?
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08.07.2009, 08:20 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.07.2009 08:22 von showbee.)
Beitrag: #2
RE: Eink�nfte Nicht-DBA-Staat/Welteinkommensprinzip
Hallo,

10 Tage im Jahr unbeschr�nkt stpfl., dann ist das ganze Jahr als unbeschr�nkt stpfl. zu behandeln. nicht nur das dezembergehalt, das ganze jahr wird erfasst, vgl. � 2 Abs. 7 S. 3 EStG. Ich w�rde die Flugtickets auf Neujahr umbuchen, soweit im Ausland geringere Steuers�tze vorliegen bzw. die neg. V+V kein besseres Ergebnis bringt.

Mfg

showbee
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08.07.2009, 09:15
Beitrag: #3
RE: Eink�nfte Nicht-DBA-Staat/Welteinkommensprinzip
Bei einem nicht DBA Staat gilt doch ATE, und da sind m.E. bis zu 10 Tage unbeachtlich. Oder bin ich jetzt auf dem Holzweg? Hatte vor geraumer Zeit mal einen Lehrgang hierzu, m�sste jedoch nochmal genauer in den Unterlagen nachlesen. Melde mich ev. sp�ter nochmal.
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08.07.2009, 10:38
Beitrag: #4
RE: Eink�nfte Nicht-DBA-Staat/Welteinkommensprinzip
meyer schrieb:Familie plant derzeit den R?ug kurz vor Weihnachten, w? demnach rd. 10 Tag in dem Jahr unbeschr?t steuerpflichtig in D.

Das halte ich, wie bereits gesagt wurde, fuer aeu�erst unpfiffig.

Egal, wann das Gehalt gezahlt wird, die Steuerpflicht liegt in Deutschland.

Also: Rueckflug am 30.12., 31.12. oder danach !

PS: Mein Amts-PC mag keine Umlaute hier....
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08.07.2009, 12:26
Beitrag: #5
RE: Eink�nfte Nicht-DBA-Staat/Welteinkommensprinzip
Opa schrieb:Bei einem nicht DBA Staat gilt doch ATE, (...)
H�? ATE?
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08.07.2009, 12:34 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.07.2009 14:49 von meyer.)
Beitrag: #6
RE: Eink�nfte Nicht-DBA-Staat/Welteinkommensprinzip
showbee schrieb:10 Tage im Jahr unbeschr�nkt stpfl., dann ist das ganze Jahr als unbeschr�nkt stpfl. zu behandeln. nicht nur das dezembergehalt, das ganze jahr wird erfasst, vgl. � 2 Abs. 7 S. 3 EStG.

Also, entweder habe ich das System noch nicht ganz verstanden oder die Aussage stimmt so nicht.

Der Steuerpflichtige wird in dem �bergangsjahr m. E. NICHT das ganze Jahr als unbeschr�nkt Steuerpflichtiger behandelt, lediglich die Eink�nfte, die der beschr�nkten Steuerpflicht unterliegen, werden in die Veranlagung zur unbeschr�nkten Steuerpflicht einbezogen und die ausl�ndischen Eink�nfte au�erhalb des Zeitraums der unbeschr�nkten Steuerpflicht unterliegen dabei dem Progressionsvorbehalt (� 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG). Letzterer w�re wahrscheinlich im vorliegenden Fall kein Problem, da kein positives zvE vorliegt, es sei denn, die ausl�ndischen nichtselbst�ndigen Eink�nfte werden in einer ung�nstigen H�he wegen der teilweise unbeschr�nkten Steuerpflicht in D mitbesteuert.

Sollte ich da nicht g�nzlich falsch liegen, kann es doch nur noch um die letzten zehn Tage gehen. Die Frage ist, ist hier der Zufluss entscheidend, d. h. Zahlung vor der R�ckreise: Alles Progressionsvorbehalt, Zahlung nach der R�ckreise (w�hrend unbeschr�nkter Steuerpflicht): Diese Zahlung in D steuerpflichtig?

Vieleicht kann Petz seine Antwort noch konkretisieren. Die Steuerpflicht in D bezieht sich doch wohl nicht auf das Gesamtjahr?

Erg�nzung @ Opa: An den ATE (Auslandst�tigkeitserlass) hatte ich gar nicht gedacht. Der d�rfte hier aber nicht greifen. Anf�nglich, da keine unbeschr�nkte Steuerpflicht vorliegt, in den letzten zehn Tagen nicht, da die T�tigkeit nicht unter die Voraussetzungen des ATE subsumiert werden kann.
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08.07.2009, 13:02
Beitrag: #7
RE: Eink�nfte Nicht-DBA-Staat/Welteinkommensprinzip
Sorry, aber ich steh noch etwas unter Drogen, daher halt ich mich erstmal zur�ck. Wink
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08.07.2009, 13:31
Beitrag: #8
RE: Eink�nfte Nicht-DBA-Staat/Welteinkommensprinzip
meyer schrieb:
showbee schrieb:10 Tage im Jahr unbeschr�nkt stpfl., dann ist das ganze Jahr als unbeschr�nkt stpfl. zu behandeln. nicht nur das dezembergehalt, das ganze jahr wird erfasst, vgl. � 2 Abs. 7 S. 3 EStG.

Also, entweder habe ich das System noch nicht ganz verstanden oder die Aussage stimmt so nicht.

ja, ich nehme alles zur�ck. hab eben nochmal in den bl�mich geschaut:

Bl�mich_Ratschow_Par2_Rz_118 schrieb:Bei einem Wechsel von der unbeschr�nkten zur beschr�nkten Steuerpflicht und umgekehrt ist nach Abs. 7 Satz 3 mit Wirkung seit VZ 96 f�r den gesamten VZ nur eine Veranlagung zur unbeschr. Stpfl durchzuf�hren. Die w�hrend der beschr. Stpfl erzielten inl. Eink�nfte (� 49) sind in die Veranlagung einzubeziehen. Die Abgeltungswirkung des StAbzugs nach � 50 Abs. 5 Satz 1 tritt insoweit nicht ein (BT-Drs. 13/5952 S. 44). W�hrend der Dauer der beschr. Stpfl oder w�hrend nicht bestehender Stpfl (vor Zuzug bzw. nach Wegzug) erzielte ausl. Eink�nfte, die nicht der dt. ESt unterliegen, sind im Rahmen des Progressionsvorbehalts nach � 32b Abs. 1 Nr. 2 zu ber�cksichtigen (vgl. BFH I R 63/00 v. 19. 12. 01, BStBl II 03, 302; I R 40/01 v. 15. 5. 02, BStBl II 02, 660; I R 19/03 v. 19. 11. 03, BStBl II 04, 549). Die Regelung und ihre Anwendung durch den BFH versto�en weder gegen DBA-Recht noch gegen GemeinschaftsR (str. Wassermeyer IStR 02, 289; Jacob FR 02, 1113; a.A.: Sabatschus IStR 02, 623). Zur zeitanteiligen Ber�cksichtigung des Kinderfreibetrags, wenn nur w�hrend eines Teils des Jahres unbeschr. Stpfl bestand, s. BFH VIII R 111/01 v. 14. 10. 03, DStRE 04, 191.
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08.07.2009, 17:01 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.07.2009 17:10 von Petz.)
Beitrag: #9
RE: Eink�nfte Nicht-DBA-Staat/Welteinkommensprinzip
meyer schrieb:Der Steuerpflichtige wird in dem �bergangsjahr m. E. NICHT das ganze Jahr als unbeschr�nkt Steuerpflichtiger behandelt, lediglich die Eink�nfte, die der beschr�nkten Steuerpflicht unterliegen, werden in die Veranlagung zur unbeschr�nkten Steuerpflicht einbezogen und die ausl�ndischen Eink�nfte au�erhalb des Zeitraums der unbeschr�nkten Steuerpflicht unterliegen dabei dem Progressionsvorbehalt (� 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG). Letzterer w�re wahrscheinlich im vorliegenden Fall kein Problem, da kein positives zvE vorliegt,

Stimmt, wenn das zvE negativ ist, haben die Progressionseink�nfte nat�rlich keine Auswirkung, an das (m�gliche) negative zvE habe ich in meinem ersten Beitrag nicht gedacht.

Sollte es aber positiv sein, wird's teuer.

Den Zufluss des letzten ausl. Gehalts w�rde ich pers�nlich als ausl. Eink�nfte sehen, so dass keine Gefahr bestehen d�rfte.

Und nicht vergessen: Hat er hier wieder einen Job, k�nnten die Umzugskosten nat�rlich inl�ndische Werbungskosten sein, die das zvE weiter vermindern....
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08.07.2009, 17:49
Beitrag: #10
RE: Eink�nfte Nicht-DBA-Staat/Welteinkommensprinzip
Zun�chst Danke an alle f�r die regen Antworten.

Petz schrieb:Den Zufluss des letzten ausl. Gehalts w�rde ich pers�nlich als ausl. Eink�nfte sehen, so dass keine Gefahr bestehen d�rfte.
Danke f�r die Einsch�tzung. Werde vorsichtshalber dennoch mal Nachfragen, wie das ganze zahlungstechnisch aussieht (ist ein privater Fall aus der Verwandtschaft).

Petz schrieb:Und nicht vergessen: Hat er hier wieder einen Job, k�nnten die Umzugskosten nat�rlich inl�ndische Werbungskosten sein, die das zvE weiter vermindern....
Genau deswegen wurde ich ja befragt...

Viel interessanter als das zvE ist aber der GdE wegen des Verlustvortrags (es gibt schon einen aus den letzten Jahren wegen V+V).

W�re ja schade, wenn der durch zu ber�cksichtigende ausl�ndische Eink�nfte geschm�lert w�rde.
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