AN 1%Regel und Korrektur in EStE?
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18.06.2009, 08:54
Beitrag: #1
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AN 1%Regel und Korrektur in EStE?
Hallo,
an mich wurde eine AN Frage herangetragen und ich kann die nicht wirklich beantworten, weil ich die aktuelle Rechtslage nicht auf dem Schirm habe. Es geht um die 1% Regel: Ein AN ist Regionalleiter und hat nicht EINE feste Arbeitsst�tte, sondern arbeitet entweder zu Hause oder f�hrt zu den Filialen 1-5 (System Supermarkt). Der AN f�hrt also zu 90% in die Filialen 1-5 und arbeitet zu 10% zu Hause. Der AG legt nun f�r alle AN einheitlich eine Entfernung von 30km f�r die 1% Regel zu Grunde, da sich die Filialen 1-5 regelm��ig in der Distanz befinden (Durchschnitt) bzw. sich auch im laufenden Jahr die Filialzusammensetzung �ndert. Was nun am Ende des Jahres? Der AN hat ermittelt, dass alle Filialen zwischen 15-20km entfernt lagen, kann er nun zumindest den �berbetrag f�r 10km (der ist objektiv nachweisbar) geltend machen? Meine Idee war: a) r�ckwirkende �nderung der Lohnrechnung b) negative Einnahmen in Anlage N erkl�ren m.E. w�re b) sinnvoller, weil man einfach eine selbst erstellte Anlage bastelt. Wie wird es nun am Besten gehandhabt? fragt showbee |
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18.06.2009, 09:23
Beitrag: #2
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RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE?
showbee schrieb:Was nun am Ende des Jahres? Der AN hat ermittelt, dass alle Filialen zwischen 15-20km entfernt lagen, kann er nun zumindest den �berbetrag f�r 10km (der ist objektiv nachweisbar) geltend machen?geht glaube ich (Lohnperle ist in Urlaub ![]() Zitat:b) negative Einnahmen in Anlage N erkl�renDas w�re m.E. der richtige Weg Auflistung der Fahrten zu den einzelnen Filialen und Saldierung mit den in den Lohnabrechnungen angesetzten Fahrten Wg-Arbeitsstelle Und die Differenz dann als negativen Lohn bzw. Werbungskosten ansetzen. Warum nur die 10 km? Hat er keinen Kalender, in dem er die t�glich besuchten Filialen aufzeichnet? ![]() |
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18.06.2009, 09:26
Beitrag: #3
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RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE?
Ich glaube Du meinst nicht die 1% Regelung sondern die 0,03 % Regelung f�r die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst�tte.
Da er ja f�r die tats�chlichen Fahrten die Entfernungspauschale in der Einkommensteuererkl�rung geltend machen kann w�rde ich zus�tzlich eine Anlage fertigen und den Sachverhalt f�r die restl. 10 km erl�utern. Bescheinigung vom AG dass tats�chlich 30km versteuert wurden, w�re f�rs FA auch nicht schlecht. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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18.06.2009, 10:43
Beitrag: #4
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RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE?
Merci!
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18.06.2009, 15:18
Beitrag: #5
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RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE?
Aber es weder negativer Arbeitslohn noch sind es Werbungskosten.
Der auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesene Bruttoarbeitslohn muss entsprechend gemindert werden. |
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19.06.2009, 08:57
Beitrag: #6
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RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE?
So habe ich das bisher auch immer gemacht.
Ich hatte einen, der halt f�r seinen Dienstwagen ein akribisches Fahrtenbuch gef�hrt hat. Da wollte sich der AG bei der Lohnsteuer unterj�hrig nicht drauf einlassen, - also haben wir per gesonderter Anlage das Brutto der Lohnsteuer-Bescheinigung mit der Einkommensteuererkl�rung korrigiert und das Fahrtenbuch mitgeschickt. Gab nie ein Problem. ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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19.06.2009, 09:08
Beitrag: #7
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RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE?
Das ist auch der richtige Weg. Manchmal streuben sich kurz die Bearbeiter den Bruttobetrag, der vom AG �bermittelt wurde, zu �ndern, aber meist l�uft es problemlos. Ist jedoch bei der 1% Regelung durch Fahrtenbuch h�ufiger, als hier mit der 0,03% Regelung.
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19.06.2009, 10:13
Beitrag: #8
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RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE?
Zitat:So habe ich das bisher auch immer gemacht. Wie sieht es mit den SV-Beitr�gen aus (wenn unterhalb der BBG)? |
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19.06.2009, 19:34
Beitrag: #9
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RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE?
Aus dem Bauch heraus, ohne eine Grundlage nennen zu k�nnen - Pech gehabt.
Ciao Dragon |
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19.06.2009, 20:16
Beitrag: #10
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RE: AN 1%Regel und Korrektur in EStE?
gab es dazu nicht was im rahmen des BVerfG-Urteils zur Pendlerpauschale? meine da habe es rundschreiben zu gegeben
"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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