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getrennte Veranlagung und gesonderte Feststellung
23.04.2009, 19:42
Beitrag: #1
getrennte Veranlagung und gesonderte Feststellung
Zusammenveranlagbare Ehegatten mit vermieteter Immobilie.
Getrennte Veranlagung ist in einem Jahr günstiger.

So, nun meckert DATEV, und macht mir keine elektronische Übermittlung, weil die Finanzverwaltung hier zwingend eine gesonderte Feststellung benötigt?

Was soll der Schwachsinn denn? Ist da DATEV auf dem falschen Dampfer? Oder erwartet hier die Finanzverwaltung TATSÄCHLICH eine Gesonderte?

PS: Letztes Jahr ebenfalls getrennte Veranlagung, da ging aber die elektronische DÜ bei getrennter noch nicht-das FA konnte aber problemlos veranlagen?!

-----------------
LG
Clematis
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23.04.2009, 19:50
Beitrag: #2
RE: getrennte Veranlagung und gesonderte Feststellung
"tatsächlich" hat sich noch nie ein FA beschwert. aber rechtlich müsste wohl eine erstellt werden.

aber warum sollte denn keine gemacht werden?

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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23.04.2009, 19:55
Beitrag: #3
RE: getrennte Veranlagung und gesonderte Feststellung
Zitat:aber warum sollte denn keine gemacht werden?

Was das Honorar kosten und es schwierig werden könnte, das den Mandanten zu verkaufen. Denke ich zumindest. Ganz zu schweigen davon, dass der Vorteil aus der Getrennten durch das Honorar aufgefressen wird.

Aber wenn man auf Teufel komm raus Geld verdienen will, kann mans ja machen Rolleyes

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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23.04.2009, 19:58
Beitrag: #4
RE: getrennte Veranlagung und gesonderte Feststellung
das mit dem honorar ist mir schon klar. ich hätte besser noch nen ironischen satz in meinem ersten post beigefügt ... *seufz*

der kommentar war auch eher auf das rechtliche bezogen.

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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23.04.2009, 20:02
Beitrag: #5
RE: getrennte Veranlagung und gesonderte Feststellung
War auch nicht bös gemeint! Aber rein rechtlich müsste wohl eine gemacht werden. Aber ich mach mich nochmal schlau.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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23.04.2009, 20:07
Beitrag: #6
RE: getrennte Veranlagung und gesonderte Feststellung
nach meinem empfinden handelt es sich bei der vermietung der immobilie um eine GbR, unbeachtlich dessen, ob die gesellschafter eheleute oder fremde sind. somit ist das doch eigentlich der typische fall für eine feststellungserklärung.

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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23.04.2009, 20:09
Beitrag: #7
RE: getrennte Veranlagung und gesonderte Feststellung
Kiharu schrieb:War auch nicht bös gemeint!

hatte ich auch nicht so aufgefasst Smile

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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23.04.2009, 20:26
Beitrag: #8
RE: getrennte Veranlagung und gesonderte Feststellung
Hallo,


gib doch einfach "quasi" das Ergebnis in die Felder für die gesonderte Feststellung in und mach ein kurzes Begleitschreiben mit einer Anlage V.

Somit hättest Du zumindestens Datev überlistet.

Wenn das FA nun auch noch mitspielt wäre es ja bestens :-) Aber auch das FA wird auch nicht unnötige Arbeit haben wollen...
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23.04.2009, 20:49
Beitrag: #9
RE: getrennte Veranlagung und gesonderte Feststellung
Es muss keine gemacht werden, wenn die Eheleute nur aus steuerlichen Gründen eine getrennte Veranlagung wählen, siehe § 180 Abs. 3 Nr. 2 AO.
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23.04.2009, 20:59
Beitrag: #10
RE: getrennte Veranlagung und gesonderte Feststellung
okay, aber warum spinnt, dann DATEV?

vll. mal datev befragen?

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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