# 11: § 35a EStG und fehlende stl Auswirkung
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06.02.2009, 10:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.02.2009 10:30 von Clematis.)
Beitrag: #1
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# 11: § 35a EStG und fehlende stl Auswirkung
Habe grade festgestellt, dass uns hier ja einer fehlt (Danke @Catja)
Thema: Ist eine Vor- bzw. Rücktragsmöglichkeit oder die Festsetzung einer negativen Einkommensteuer in Höhe des verfallenden Anrechnungsüberhangs aus § 35a EStG (hier im Fall einer auf null EUR lautenden Steuerfestsetzung) verfassungsrechtlich geboten? -- Zulassung durch FG -- Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger EStG § 35a; GG Art 3 Abs 1 Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 14.8.2008 (10 K 4217/07) anhängig beim BFH unter VI R 44/08 ----------------- LG Clematis |
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01.04.2009, 14:25
Beitrag: #2
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RE: # 11: § 35a EStG und fehlende stl Auswirkung
Ist erledigt durch Urteil vom 29.01.09: Klageabweisung
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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01.04.2009, 14:38
Beitrag: #3
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RE: # 11: § 35a EStG und fehlende stl Auswirkung
Klageabweisung?
Wieso? (*grummel, - hab mich erst die Woche drauf berufen - *grummelgrummel** ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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01.04.2009, 14:43
Beitrag: #4
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RE: # 11: § 35a EStG und fehlende stl Auswirkung
Hab auf die Schnelle nur dies gefunden, aber nichts beim BFH.
Schade |
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01.04.2009, 14:48
Beitrag: #5
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RE: # 11: § 35a EStG und fehlende stl Auswirkung
Sch.......ade
Danke trotzdem. ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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