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Handwerkerleistungen vor Bezug !
12.07.2007, 08:18
Beitrag: #11
RE: Handwerkerleistungen vor Bezug !
Hallo,

nun habe ich den kleinen Vorteil, dass zu meinen eigenen Gedanken ich schon die Meinungen hier lesen konnte. Hat aber im Ergebnis nichts verändert.

Der Haushalt des Steuerpflichtigen liegt in der Wohnung, die er innehat.

Nimmt man die "juristische Sekunde" hier in diesen Fall herein, so hatte der Steuerpflichtige mit Übertragung der zivilrechtlichen und/oder wirtschaftlichen Eigentumsrechte die Möglichkeit das Objekt zu nutzen. Es lagen also im Erwerbszeitpunkt die Merkmale für einen inländischen Haushalt vor.
Es ist grundsätzlich auch nicht verboten, dass ein Steuerpflichtiger mehrere Haushalte hat.

Könnte der Steuerpflichtige das Objekt objektiv nicht bewohnen, eben weil er hier Umbaumaßnahmen vornimmt, die eine Nutzung zu Wohnzwecken unsinnig oder unmöglich macht, ist er vorübergehend daran gehindert den Haushalt zu nutzen. Juristisch geht der Haushalt aber nicht unter, so dass ein Abzug nach § 35a EStG grundsätzlich in Frage kommen sollte.

Dagegen könnte die Ursprungsausgangslage (Totalsanierung) dazu führen, dass eben genau die Voraussetzungen des § 35a EStG hier nicht erfüllt sind, zumal es in der Tat bei einer solch groß angelegten Operation von Herstellungsaufwand auszugehen wäre.

Im Ergebnis wird man sich das Recht erstreiten müssen. Als Finanzbeamter würde ich natürlich zunächst ablehnen müssen. Einfach weil die Gesetzeslage unklar ist, der Begriff "inländischer Haushalt" nicht weiter definiert. Schließlich habe ich hier pro fiskalis zu entscheiden und es gehört nicht zu meinen Aufgaben juristische Deutungen vorzunehmen sondern Sachverhaltsbeurteilung anhand geltendem Gesetz.

Es wird bei der juristischen Auseinandersetzung wesentlich darauf ankommen ob hier ein Funktionsbegriff geschaffen wird oder nicht. Wird "inländischer Haushalt" als reiner Funktionsbegriff angesehen, so gilt die Funktion bei Erwerb des Objektes als erfüllt.

Warum müssen die Gerichte darüber entscheiden?
Nun, weil diejenigen, die sich mit der Ausarbeitung der Gesetzesentwürfe befassen, den notwendigen juristischen Hintergrund nicht haben, und diejenigen, die die Gesetze beschließen, noch viel weniger.
Dummerweise kommt noch dazu, dass es im Gesetzfindungs- und -gebungsverfahren immer nur um theoretische Ansätze handelt, denen es am praktischen Modell mangelt, sind halt keine Ingenieure oder Bautechniker. Und man sollte nicht vergessen, dass hier in erster Linie steuerrechtliche Betrachtungen vorgenommen werden. Soweit andere Rechtsgebiete betroffen sind, wären ja die Fachabteilungen anderer Ministerien hinzuzuziehen. Und mal ehrlich, wer würde hier das Justizministerium in die Aufgaben des Finanzministeriums hineinblicken lassen wollen und Hoheitsrechte kontrollieren lassen wollen. Soviel Ego muss sein.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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12.07.2007, 10:28
Beitrag: #12
RE: Handwerkerleistungen vor Bezug !
Hallo

Diese Diskussion hatten wir hier und im Steuernetz auch schon. Für mich ist ein Haushalt dort, wo ein Haushalt geführt wird, also wirtschaftliches Leben herrscht. Das ist in einem leeren Haus absolut nicht der Fall. Diese Meinung hatte ich auch in dem thraed, wo es um Malerarbeiten vor dem Einzug in die neue Wohnung ging, wo ich jedoch ziemlich niederdiskutiert wurde. Ich bleib trotzdem bei meiner Meinung. Im Interesse der Mandanten, würde ich es zwar auch beantragen, aber wenn eine negative Einspruchsentscheidung kommen würde, würde ich eher nicht den Klageweg beschreiten.

Viele Grüße
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12.07.2007, 10:58
Beitrag: #13
RE: Handwerkerleistungen vor Bezug !
Ich halte die Aussagen von zaunkönig, für mich eine gute Argumentationslinie bezüglich Haushalt, für sehr interessant und auch schlüssig.

Beachten sollte man auch die Intention des 35a, nähmlich die Bekämpfung der Schwarzarbeit.

Ich kenne auch Fälle, wo aus der Wohnung vorrübergehend ausgezogen wurde um auf eigene Kosten eine Renovierung durchzuführen. Hier würde ich ebenfalls voll den 53a beantragen.

Ein anderes offenes Problem ist "im Rahmen eines Neubaus".

Hier hat der Gesetzgeber weder den Rahmen noch den Neubau explizit definiert.
Man könnte aber hilfsweise das BMF-Schreiben vom 18.07.2003 zur Abgrenzung der Begriffe nutzen.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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12.07.2007, 19:03
Beitrag: #14
RE: Handwerkerleistungen vor Bezug !
Zitat:Ich kenne auch Fälle, wo aus der Wohnung vorrübergehend ausgezogen wurde um auf eigene Kosten eine Renovierung durchzuführen. Hier würde ich ebenfalls voll den 53a beantragen.

Diesem Fall würde ich mittlerweile stattgeben..!
Da hast du mich doch mittlerweile überzeugt !
Ich würde diesen Fall, evtl als ruhenden vorübergehend nicht nutzbaren Haushalt einordnen; aber eben immer noch als Haushalt !

Jedoch unterscheidet sich dieser Fall m.E. vom Grundsatz her zum Ausgangsfall..

Denn, vor Bezug ist mE noch kein Haushalt entstanden, weder ruhend, noch sonst wie!

Aber ich gebe Ihnen allen recht..! Man kann es wirklich so und so sehen!
Knifflige Sache!

Beste Grüße
Jigsaw
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12.07.2007, 19:28
Beitrag: #15
RE: Handwerkerleistungen vor Bezug !
Hallo Jigsaw,
das ist das Schöne hier in diesem Forum, dass man anderer Auffassung sein kann zu einem Sachverhalt, ohne gleich angegangen zu werden. "Terrierverhalten" betrachte ich als positive Wertung.Wink

Könntest du dich überwinden und etwas zur umgekehrten Heimfahrt darlegen? Opa und ich stehen etwas auf verlorenen Posten hier, das Forum ist eben noch zu klein und da muß man halt mehr ran um das Kind zu pflegen.

Das soll um Gottes Willen keine Nötigung sein, sondern nur deinerseits ein möglicher Beitrag zu einem akademischen Problem.

Also, schaun ma mal, ob sich da was tut.

Und nun noch mal zu deinem Fall. Das ist ein Neubau vermutlich, da der Wert der Maßnahmen den Wert der Altbausubstanz übersteigt. Deshalb kein 35a. Falls nicht, argumentire ich wie zaunkönig zum 35a.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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12.07.2007, 19:41
Beitrag: #16
RE: Handwerkerleistungen vor Bezug !
Zitat:Könntest du dich überwinden und etwas zur umgekehrten Heimfahrt darlegen? Opa und ich stehen etwas auf verlorenen Posten hier, das Forum ist eben noch zu klein und da muß man halt mehr ran um das Kind zu pflegen.
Den Thread, muss ich zu meiner Schande gestehen, hab ich mir bisher noch gar nicht angeschaut!
Ich kuck Ihn mir mal an und schreib spätestens morgen mittag mal meine Sicht der Dinge dazu!
Hab zuhause weder Zugriff auf Juris, noch Literatur..
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12.07.2007, 22:56
Beitrag: #17
RE: Handwerkerleistungen vor Bezug !
Hans-Christian schrieb:Könntest du dich überwinden und etwas zur umgekehrten Heimfahrt darlegen? Opa und ich stehen etwas auf verlorenen Posten hier, das Forum ist eben noch zu klein und da muß man halt mehr ran um das Kind zu pflegen.

zwei gegen eine = auf verlorenem Posten?

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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13.07.2007, 08:48
Beitrag: #18
RE: Handwerkerleistungen vor Bezug !
Vorwitzig schrieb:
Hans-Christian schrieb:Könntest du dich überwinden und etwas zur umgekehrten Heimfahrt darlegen? Opa und ich stehen etwas auf verlorenen Posten hier, das Forum ist eben noch zu klein und da muß man halt mehr ran um das Kind zu pflegen.

zwei gegen eine = auf verlorenem Posten?

Auf hoher See ....Wink

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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