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Kleine Frage zum neuen ErbStG
19.03.2009, 11:54
Beitrag: #1
Kleine Frage zum neuen ErbStG
Huhu :-)

Nu hats mich mal wieder mit einer Erbschaftsteuergeschichte erwischt und ich wollte Euch mal fragen ob Ihr den Fall genauso seht wie ich :-)

Im Grunde geht es nur um die Auslegung von � 13 Abs. 1 Nr. 4 b ErbStg (neues Recht)...und hier um den letzten Satz:


Die Steuerbefreiung f�llt mit Wirkung f�r die
Vergangenheit weg, wenn der Erwerber das Familienheim innerhalb von zehn Jahren
nach dem Erwerb nicht mehr zu Wohnzwecken selbst nutzt, es sei denn, er ist aus
zwingenden Gr�nden an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert


Demnach k�nnte doch der erbende Ehegatte das Grundst�ck sofort unter Nie�brauchvorbehalt weiterverschenken... solange er nur darin wohnen bleibt ist das f�r die Steuerfreiheit unsch�dlich.

Seht ihr das genauso ??

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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21.03.2009, 12:11 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.03.2009 12:14 von Lemgun.)
Beitrag: #2
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG
Rein vom Gesetzeswortlaut sehe ich das auch so, dass es alleine auf die Nutzung ankommt.

Im Hinblick auf die Thematiken Kettenschenkung oder 42 AO bekomme ich aber leichte Bauchschmerzen.

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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23.03.2009, 13:18
Beitrag: #3
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG
Naja.. ich hab hier ein Berliner Testament .. EF ist Alleinerbin.

Der Sohn soll nach dem Tode des l�ngerlebenden das Haus bekommen.

Jetzt soll der Sohn das Haus ( wo derzeit die EF wohnt) aber schon jetzt bekommen... EF will sich den Nie�brauch vorbehalten.

Eine Kettenschenkung liegt also nicht vor.... und auch � 42 AO finde ich greift nicht wirklich ....

Die Frage ist halt nur, ob das verschenken unter Nie�brauchsvorbehalt und wohnen bleiben die Steuerfreiheit zerdeppert ....


lg, Jive

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23.03.2009, 13:40
Beitrag: #4
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG
Der Vater ist schon gestorben?
Wenn Ja, ist m.E. eine �nderung des Berliner Testaments im nachhinein nur von der EF allein nicht mehr �nderbar. Ob dies mit Nie�brauch m�glich ist, kann ich nicht sagen, w�re wohl mit einem RA bzw. Notar zu kl�ren.
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23.03.2009, 14:49
Beitrag: #5
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG
Genau ...

Eheleute EM und EF

EM ist k�rzlich verstorben.

Lt. gemeinschaftlichem Testament soll der Sohn S das Grundst�ck bekommen ( grunds�tzlich nach dem Tode des l�ngstlebenden)

EF meint nun ..eigentlich kann er es dann ja auch schon jetzt bekommen .. ich will nur den Nie�brauch behalten...

Das steht mit dem Testament eigentlich in keinem Widerspruch...

Stichwort vorweggenommene Erbfolge..... das ist lt. Aussage vom Notar wohl auch so m�glich.

lg, Jive


lg, Jive

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25.03.2009, 19:51 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.03.2009 19:51 von Lemgun.)
Beitrag: #6
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG
� 13 Abs. 1 Nr. 4 b ErbStG gilt nur von Todes wegen. Die Schenkung an den Sohn w�re somit m.E. nicht beg�nstigt. Schenkungen unter Lebenden sind nur steuerfrei bei Ehegatten nach � 13 Abs. 1 Nr. 4 a ErbStG.

Gruß Lemgun
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26.03.2009, 14:50
Beitrag: #7
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG
Die Ehefrau bekommt das Grundst�ck ja auch von todes wegen ...


die frage ist, ob die darauffolgende Schenkung an den sohn die Befreiung kaputt macht.

lg, Jive

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26.03.2009, 20:09 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.03.2009 20:29 von Lemgun.)
Beitrag: #8
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG
Achso, sorry.

Hm, muss mal S�tze 2 bis 4 ein wenig lesen:

Zitat:2 Ein Erwerber kann die Steuerbefreiung nicht in Anspruch nehmen, soweit er das beg�nstigte Verm�gen auf Grund einer letztwilligen Verf�gung des Erblassers oder einer rechtsgesch�ftlichen Verf�gung des Erblassers auf einen Dritten �bertragen muss. 3 Gleiches gilt, wenn ein Erbe im Rahmen der Teilung des Nachlasses beg�nstigtes Verm�gen auf einen Miterben �bertr�gt. 4 �bertr�gt ein Erbe erworbenes beg�nstigtes Verm�gen im Rahmen der Teilung des Nachlasses auf einen Dritten und gibt der Dritte dabei diesem Erwerber nicht beg�nstigtes Verm�gen hin, das er vom Erblasser erworben hat, erh�ht sich insoweit der Wert des beg�nstigten Verm�gens des Dritten um den Wert des hingegebenen Verm�gens, h�chstens jedoch um den Wert des �bertragenen Verm�gens.
Satz 2 trifft nicht zu, ein �bertragen-M�ssen liegt nicht vor.
Satz 3 wohl auch nicht, da durch das Berliner Testament der Sohn kein Miterbe geworden ist.
Satz 4 wohl ebenfalls nicht.

Wo ist der Haken? *gr�bel

Nach dem letzten Satz ist laut dem nackten Gesetzestext nur die weitere Selbstnutzung von 10 Jahren Voraussetzung. Scheint also wirklich zu funktionieren, ohne dass die Steuerbefreiung kaputt geht.

Gruß Lemgun
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27.03.2009, 09:33
Beitrag: #9
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG
Hallo,

@lemgun sieht das schon ganz richtig.

Der Gesetzgeber hat keine Behaltensfrist an den Erben vorgeschrieben, sondern lediglich die Selbstnutzung �ber 10 Jahre als Voraussetzung festgeschrieben.

Die anzitierte Zwangs�bertragung aufgrund Verm�chtnis oder Auflage durch den Erblasser soll hier nur klarstellen, dass der Beg�nstigte von vornherein in der beg�nstigten Position des verpflichteten Erben aufgeht.


Einem Eigentums�bergang nach erfolgter Erbschaft unter Vorbehalt des Nie�brauchs (Selbstnutzung) ist somit unsch�dlich.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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27.03.2009, 23:33
Beitrag: #10
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG
So sehe ich das auch :-)

Danke f�r eure Meinungen.

lg und sch�nes Wochenende, Jive

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