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Handwerkerleistungen vor Bezug !
12.07.2007, 08:18
Beitrag: #11
RE: Handwerkerleistungen vor Bezug !
Hallo,

nun habe ich den kleinen Vorteil, dass zu meinen eigenen Gedanken ich schon die Meinungen hier lesen konnte. Hat aber im Ergebnis nichts ver�ndert.

Der Haushalt des Steuerpflichtigen liegt in der Wohnung, die er innehat.

Nimmt man die "juristische Sekunde" hier in diesen Fall herein, so hatte der Steuerpflichtige mit �bertragung der zivilrechtlichen und/oder wirtschaftlichen Eigentumsrechte die M�glichkeit das Objekt zu nutzen. Es lagen also im Erwerbszeitpunkt die Merkmale f�r einen inl�ndischen Haushalt vor.
Es ist grunds�tzlich auch nicht verboten, dass ein Steuerpflichtiger mehrere Haushalte hat.

K�nnte der Steuerpflichtige das Objekt objektiv nicht bewohnen, eben weil er hier Umbauma�nahmen vornimmt, die eine Nutzung zu Wohnzwecken unsinnig oder unm�glich macht, ist er vor�bergehend daran gehindert den Haushalt zu nutzen. Juristisch geht der Haushalt aber nicht unter, so dass ein Abzug nach � 35a EStG grunds�tzlich in Frage kommen sollte.

Dagegen k�nnte die Ursprungsausgangslage (Totalsanierung) dazu f�hren, dass eben genau die Voraussetzungen des � 35a EStG hier nicht erf�llt sind, zumal es in der Tat bei einer solch gro� angelegten Operation von Herstellungsaufwand auszugehen w�re.

Im Ergebnis wird man sich das Recht erstreiten m�ssen. Als Finanzbeamter w�rde ich nat�rlich zun�chst ablehnen m�ssen. Einfach weil die Gesetzeslage unklar ist, der Begriff "inl�ndischer Haushalt" nicht weiter definiert. Schlie�lich habe ich hier pro fiskalis zu entscheiden und es geh�rt nicht zu meinen Aufgaben juristische Deutungen vorzunehmen sondern Sachverhaltsbeurteilung anhand geltendem Gesetz.

Es wird bei der juristischen Auseinandersetzung wesentlich darauf ankommen ob hier ein Funktionsbegriff geschaffen wird oder nicht. Wird "inl�ndischer Haushalt" als reiner Funktionsbegriff angesehen, so gilt die Funktion bei Erwerb des Objektes als erf�llt.

Warum m�ssen die Gerichte dar�ber entscheiden?
Nun, weil diejenigen, die sich mit der Ausarbeitung der Gesetzesentw�rfe befassen, den notwendigen juristischen Hintergrund nicht haben, und diejenigen, die die Gesetze beschlie�en, noch viel weniger.
Dummerweise kommt noch dazu, dass es im Gesetzfindungs- und -gebungsverfahren immer nur um theoretische Ans�tze handelt, denen es am praktischen Modell mangelt, sind halt keine Ingenieure oder Bautechniker. Und man sollte nicht vergessen, dass hier in erster Linie steuerrechtliche Betrachtungen vorgenommen werden. Soweit andere Rechtsgebiete betroffen sind, w�ren ja die Fachabteilungen anderer Ministerien hinzuzuziehen. Und mal ehrlich, wer w�rde hier das Justizministerium in die Aufgaben des Finanzministeriums hineinblicken lassen wollen und Hoheitsrechte kontrollieren lassen wollen. Soviel Ego muss sein.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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12.07.2007, 10:28
Beitrag: #12
RE: Handwerkerleistungen vor Bezug !
Hallo

Diese Diskussion hatten wir hier und im Steuernetz auch schon. F�r mich ist ein Haushalt dort, wo ein Haushalt gef�hrt wird, also wirtschaftliches Leben herrscht. Das ist in einem leeren Haus absolut nicht der Fall. Diese Meinung hatte ich auch in dem thraed, wo es um Malerarbeiten vor dem Einzug in die neue Wohnung ging, wo ich jedoch ziemlich niederdiskutiert wurde. Ich bleib trotzdem bei meiner Meinung. Im Interesse der Mandanten, w�rde ich es zwar auch beantragen, aber wenn eine negative Einspruchsentscheidung kommen w�rde, w�rde ich eher nicht den Klageweg beschreiten.

Viele Gr��e
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12.07.2007, 10:58
Beitrag: #13
RE: Handwerkerleistungen vor Bezug !
Ich halte die Aussagen von zaunk�nig, f�r mich eine gute Argumentationslinie bez�glich Haushalt, f�r sehr interessant und auch schl�ssig.

Beachten sollte man auch die Intention des 35a, n�hmlich die Bek�mpfung der Schwarzarbeit.

Ich kenne auch F�lle, wo aus der Wohnung vorr�bergehend ausgezogen wurde um auf eigene Kosten eine Renovierung durchzuf�hren. Hier w�rde ich ebenfalls voll den 53a beantragen.

Ein anderes offenes Problem ist "im Rahmen eines Neubaus".

Hier hat der Gesetzgeber weder den Rahmen noch den Neubau explizit definiert.
Man k�nnte aber hilfsweise das BMF-Schreiben vom 18.07.2003 zur Abgrenzung der Begriffe nutzen.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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12.07.2007, 19:03
Beitrag: #14
RE: Handwerkerleistungen vor Bezug !
Zitat:Ich kenne auch F�lle, wo aus der Wohnung vorr�bergehend ausgezogen wurde um auf eigene Kosten eine Renovierung durchzuf�hren. Hier w�rde ich ebenfalls voll den 53a beantragen.

Diesem Fall w�rde ich mittlerweile stattgeben..!
Da hast du mich doch mittlerweile �berzeugt !
Ich w�rde diesen Fall, evtl als ruhenden vor�bergehend nicht nutzbaren Haushalt einordnen; aber eben immer noch als Haushalt !

Jedoch unterscheidet sich dieser Fall m.E. vom Grundsatz her zum Ausgangsfall..

Denn, vor Bezug ist mE noch kein Haushalt entstanden, weder ruhend, noch sonst wie!

Aber ich gebe Ihnen allen recht..! Man kann es wirklich so und so sehen!
Knifflige Sache!

Beste Gr��e
Jigsaw
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12.07.2007, 19:28
Beitrag: #15
RE: Handwerkerleistungen vor Bezug !
Hallo Jigsaw,
das ist das Sch�ne hier in diesem Forum, dass man anderer Auffassung sein kann zu einem Sachverhalt, ohne gleich angegangen zu werden. "Terrierverhalten" betrachte ich als positive Wertung.Wink

K�nntest du dich �berwinden und etwas zur umgekehrten Heimfahrt darlegen? Opa und ich stehen etwas auf verlorenen Posten hier, das Forum ist eben noch zu klein und da mu� man halt mehr ran um das Kind zu pflegen.

Das soll um Gottes Willen keine N�tigung sein, sondern nur deinerseits ein m�glicher Beitrag zu einem akademischen Problem.

Also, schaun ma mal, ob sich da was tut.

Und nun noch mal zu deinem Fall. Das ist ein Neubau vermutlich, da der Wert der Ma�nahmen den Wert der Altbausubstanz �bersteigt. Deshalb kein 35a. Falls nicht, argumentire ich wie zaunk�nig zum 35a.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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12.07.2007, 19:41
Beitrag: #16
RE: Handwerkerleistungen vor Bezug !
Zitat:K�nntest du dich �berwinden und etwas zur umgekehrten Heimfahrt darlegen? Opa und ich stehen etwas auf verlorenen Posten hier, das Forum ist eben noch zu klein und da mu� man halt mehr ran um das Kind zu pflegen.
Den Thread, muss ich zu meiner Schande gestehen, hab ich mir bisher noch gar nicht angeschaut!
Ich kuck Ihn mir mal an und schreib sp�testens morgen mittag mal meine Sicht der Dinge dazu!
Hab zuhause weder Zugriff auf Juris, noch Literatur..
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12.07.2007, 22:56
Beitrag: #17
RE: Handwerkerleistungen vor Bezug !
Hans-Christian schrieb:K�nntest du dich �berwinden und etwas zur umgekehrten Heimfahrt darlegen? Opa und ich stehen etwas auf verlorenen Posten hier, das Forum ist eben noch zu klein und da mu� man halt mehr ran um das Kind zu pflegen.

zwei gegen eine = auf verlorenem Posten?

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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13.07.2007, 08:48
Beitrag: #18
RE: Handwerkerleistungen vor Bezug !
Vorwitzig schrieb:
Hans-Christian schrieb:K�nntest du dich �berwinden und etwas zur umgekehrten Heimfahrt darlegen? Opa und ich stehen etwas auf verlorenen Posten hier, das Forum ist eben noch zu klein und da mu� man halt mehr ran um das Kind zu pflegen.

zwei gegen eine = auf verlorenem Posten?

Auf hoher See ....Wink

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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