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Zinslauf ESt
10.03.2009, 09:38
Beitrag: #1
Zinslauf ESt
ESt 2004, abgegeben bei FA 3/07
Bescheid vom 02.03.2009, und das auch nur widerwillig, keine Ahnung wieso.

Nachzuzahlende ESt iHv rund 9.000 €.

Zinslauf FA 01.04.06 - 05.03.09 = 35 volle Monate

Ich weiss, an sich ist die Verzinsung keine Frage des Verschuldens.
Hier ist doch aber schon fast mutwillig davon auszugehen, dass das FA eine Verzinsung produzieren will ( wenn die Erklärung ZWEI Jahre unbearbeitet bleibt!).

Ich möchte also jetzt gerne einen Teilerlass der Zinsen erwirken (von mir aus auch im Billigkeitswege). Was meint Ihr, Chancen?

-----------------
LG
Clematis
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10.03.2009, 10:01
Beitrag: #2
RE: Zinslauf ESt
Clematis schrieb:ESt 2004, abgegeben bei FA 3/07
...
Ich weiss, an sich ist die Verzinsung keine Frage des Verschuldens.
Hier ist doch aber schon fast mutwillig davon auszugehen, dass das FA eine Verzinsung produzieren will ( wenn die Erklärung ZWEI Jahre unbearbeitet bleibt!).
Dann frag ich mal wie bei kleinen Kindern: wer hat denn damit angefangen? Tongue

Zitat:Ich möchte also jetzt gerne einen Teilerlass der Zinsen erwirken (von mir aus auch im Billigkeitswege). Was meint Ihr, Chancen?
Großzügig geschätzt: ca. 0 %

1. Dein Mandant hätte je schon früher einreichen und zahlen können
2. Bei Inanspruchnahme KK hat er mehr eingespart als diese 17,5 %.

Ist zwar ärgerlich, aber ich schätze, da machst Du Dir nur einen Haufen Arbeit - ohne Erfolg beim FA - und der Mandant fragt Dich, warum er auch dafür noch an Dich bezahlen soll. Also ggf. nur nach vorheriger Absprache UND Honorarvereinbarung.
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10.03.2009, 10:18
Beitrag: #3
RE: Zinslauf ESt
Nur warum ist 2 Jahre (v. Erklärung bis Bescheid) nichts passiert. Keine Nachfrage des FA, keine Nachfrage an das FA nach dem Bearbeitungsstand? Klingt eigenartig.
Zu den Chancen nach dem Zinserlass kann ich nicht viel sagen, aber ich schätze sie auch eher gering ein. Aber warum nicht, "Versuch macht klug".
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10.03.2009, 10:46
Beitrag: #4
RE: Zinslauf ESt
Wir haben jetzt mal angerufen, wie´s denn ausschaut, ob wir bald mal Bescheide bekommen...

Antwort des SB: "Ja mei, dann muass i de Sachan hoid doch amoi oschaun..."

Übersetzung: Ja mei, dann muss ich mir die Unterlagen halt doch mal ansehen...

Angefangen hat da keiner.
Vorangegangen ist jedoch eine laaaangwierige BP (langwierig deshalb, weil die Prüferin die Prüfung damit begonnen hat, die Ordner der Mandanten umzubeschriften...)
Vielleicht hatte der SB bammel, er müsse die Prüfungsfeststellungen einarbeiten oder so, keine Ahnung.

Was ich zusätzlich nicht verstehe: Beginn Zinslauf 2004 lt Bescheid am 01.04.2006. Hätte der nicht am 01.04.2005 beginnen müssen?

Zugleich haben wir die Bescheide 2005 erhalten, hier beginnt laiut Bescheid der Zinslauf am 01.10.2007. Hätte der nicht am 01.04.2006 beginnen müssen?

-----------------
LG
Clematis
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10.03.2009, 10:54
Beitrag: #5
RE: Zinslauf ESt
Ähmmm, hüstel

der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Veranlagungsjahres

allerdings 01.10.2007 ist schon seltsam
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10.03.2009, 10:54
Beitrag: #6
RE: Zinslauf ESt
Zitat:Was ich zusätzlich nicht verstehe: Beginn Zinslauf 2004 lt Bescheid am 01.04.2006. Hätte der nicht am 01.04.2005 beginnen müssen?
Ist doch richtig. Zinslauf beginnt 15 Monate (nicht schon 3 Monate Wink) nach Ablauf des VZ, also Beginn 01.04.06 für VZ 04.
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10.03.2009, 11:01
Beitrag: #7
RE: Zinslauf ESt
Erster, Erster ... Tongue
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10.03.2009, 11:12
Beitrag: #8
RE: Zinslauf ESt
Mist, da bin ich ja jetzt wohl voll auf der Leitung gestanden....*schäm*

-----------------
LG
Clematis
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10.03.2009, 11:38
Beitrag: #9
RE: Zinslauf ESt
Zitat:Erster, Erster ...
Zeitgleich: 10:54 Wink
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13.03.2009, 16:30 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.03.2009 16:40 von Petz.)
Beitrag: #10
RE: Zinslauf ESt
Clematis schrieb:Zugleich haben wir die Bescheide 2005 erhalten, hier beginnt laiut Bescheid der Zinslauf am 01.10.2007. Hätte der nicht am 01.04.2006 beginnen müssen?
Wie man den Beginn des Zinslaufs am 01.10. hinbekommt, ist mir ein Rätsel.
Technisch geht das nicht, mir jedenfalls nicht bekannt......
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