Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
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25.11.2009, 22:01
Beitrag: #21
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RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
meyer schrieb:Jedenfalls hoffe ich das für alle Beteiligten. Ich auch. Wir haben bei uns schon Excel-Tabellen für die bei uns so genannten Masseneinsprüche. Da braucht man dann nur noch Kreuzchen in die entsprechenden Felder machen und die St-Nr dazu schreiben. Anders ist das zeitlich nicht mehr in den Griff zu bekommen. Echt ätzend. Für alle. |
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26.11.2009, 11:47
Beitrag: #22
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RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
Hallo,
sehe das wegen der rechtlichen Wirkung wie @meyer. Keine Rückwirkung sondern die Auflage des Gerichts zur Beseitigung in der Zukunft. Und wer mal ehrlich ist, die sich ergebende Lücke wird an anderer Stelle wieder geschlossen werden müssen. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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26.11.2009, 11:52
Beitrag: #23
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RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
Ich sehe das ähnlich. Aber es geht auch um die Wirkung beim Mandanten.
"Wenn die Spatzen sowas schon von den Dächern pfeifen und der StB tut nichts, obwohl doch in der Apothekenrundschau UND in der Bäckerblume steht, dass der SolZ nun weg ist (sic!), was soll ich da von meinem StB halten?" ® |
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26.11.2009, 11:54
Beitrag: #24
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RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
Petz schrieb:Wir haben bei uns schon Excel-Tabellen Wie sieht denn sowas aus? Kannst du das mal ein wenig vorstellen? Würde mich mal interessieren. ® |
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26.11.2009, 12:16
Beitrag: #25
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RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
Der StB ist natürlich gezwungen bei den Masseneinsprüchen mitzumachen, jedenfalls wenn das welche sind, die in der Öffentlichkeit groß breitgetreten werden. Ich erinnere mich, dass es da mal eine Hysterie wegen der Grundsteuer gab.
Bei ESt-Einsprüchen macht das Ganze auch verfahrensrechtlich noch einen gewissen sind, da die jedenfalls bis zu Teil-Einspruchsentscheidungen den gesamten Fall offenhalten, was sich bisweilen als Vorteil herausstellen kann. Beim Soli bringt das aber alles nichts. |
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26.11.2009, 14:27
Beitrag: #26
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RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
Hallo,
möchte nicht wissen wieviele Stuerpflichtige bei ihrem Berater aufschlagen und zahlen am Ende gar keinen Soli. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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26.11.2009, 14:29
Beitrag: #27
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RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
Dann wollen sie aber doch wenigstens welchen zurückkriegen :-)
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26.11.2009, 14:51
Beitrag: #28
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RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
Bingo! Ich habe gerade aufgelegt.
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26.11.2009, 15:14
Beitrag: #29
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RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
Was macht Ihr?
Einspruch? Ich krieg noch die Krise... Ich werd nen Vordruck gestalten, auf dem man nur noch die StNr und den Namen eintragen muss. Mandant hat bei mir noch keiner angerufen, aber die Angestellten haben schon gefragt was wir tun. Ich hoffe auf einen schnellen Vorläufigkeitsvermerk... ----------------- LG Clematis |
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26.11.2009, 15:25
Beitrag: #30
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RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
Ich auch, aber noch gibt es ja nicht mal ein Az (außer dem FG). Oder?
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