Abzinsung unverzinslicher Forderungen?
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24.09.2008, 09:26
Beitrag: #11
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RE: Abzinsung unverzinslicher Forderungen?
tolledeu schrieb:die Bewertung erfolgt in der Regel ja erst mit Erstellung der Bilanz zum Ende des Wirtschaftsjahres. Unter diesem Gesichtspunkt bin ich der Meinung muss bei der Darlehnsausreichung der volle Betrag gebucht werden und zum Jahresende erfolgt die Bewertung und eine Teilwert-Afa. In den Folgejahren erfolgt eine Zuschreibung. Hi, also plädierst auch du für einen Nettoausweis (Barwert) der Forderung. Die Frage kommt ja nur auf, weil Catja was von pRAP schrieb, was ja zwangsweise den Bruttoausweis (Nennwert) der Forderung erfordert. Danke & Gruß, showbee |
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24.09.2008, 09:30
Beitrag: #12
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RE: Abzinsung unverzinslicher Forderungen?
Hallo,
ja, ich würde auch den Nettoausweis wählen. Kurze Erläuterung im Anhang noch vornehmen und fertig. LG T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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