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Vermietung an nahe Angeh�rige, Nebenkosten
17.11.2011, 14:14
Beitrag: #11
RE: Vermietung an nahe Angeh�rige, Nebenkosten
Hallo,

also mein Kommentar: 200 Euro Miete, aber 150 Euro NK, verbleibt ein "�berschuss" von 50 Euro. Wenn jetzt noch die AfA ber�cksichtigt wird oder noch andere Kosten, bin ich doch m�glicherweise im Verlust und dann handelt es sich um Liebhaberei, denn ein �berschuss kann dann nie entstehen. Oder sehe ich etwas falsch?

Gruss
Uwe
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17.11.2011, 14:24
Beitrag: #12
RE: Vermietung an nahe Angeh�rige, Nebenkosten
Ja.

Die Frage der Eink�nfteerzielungsabsicht f�r V+V ist ausschlie�lich im Gesetz geregelt.Sind die dort genannten Grenzen �berschritten (ab 2011 = 66%) liegt nie nimmer nie nicht Liebhaberei vor!

Ergo kommt man nur �ber Fremdvergleich ran.Und genau da liegt das Problem. Wobei ich mich frage, warum stadtkatze nicht einfach mal in ihrer Rb-stelle nachfragt, wie die das sehen.Alles diskutieren n�tzt n�mlich nix, wenn die Rb-stelle am Ende ne Stattgabe macht. da kann man sich n�mlich auch gleich den n�chste Schriftsatz samt Gehirnschmalz schenken!

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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17.11.2011, 15:30
Beitrag: #13
RE: Vermietung an nahe Angeh�rige, Nebenkosten
RbSt war nat�rlich meine erste Anlaufstelle. Sieht es wie ich, hat aber derzeit keine Idee f�r die Er�rterung und kann auch nicht schauen, weil sie gerade einen Hammeraltfall hat, den ich aus den Archivakten des Amtes gew�hlt habe, von dem die Akten zu mir gekommen sind. Dieser Fall hat hier absoluten Vorrang.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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17.11.2011, 15:44
Beitrag: #14
RE: Vermietung an nahe Angeh�rige, Nebenkosten
schau mal, ob Dir das hilft:

http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2002/XX020699.HTM
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17.11.2011, 15:45
Beitrag: #15
RE: Vermietung an nahe Angeh�rige, Nebenkosten
Hmmmm ...
Wie werden die Mieteink�nfte denn erkl�rt ??

Wird lediglich die Kaltmiete erkl�rt und daf�r auch nur die nicht auf den Mieter umlegbaren Kosten als WK abgezogen ??

Dann w�re m.E eigentlich alles gut, sofern die Kaltmiete fremd�blich w�r.

Wird dagegen die Miete zuz�glich der Umlagen als Eink�nfte erkl�rt, und auch die auf den Mieter umlegbaren kosten als WK abgezogen wirds problematisch.

Zwar f�hrt die Bruttomethode zu dem gleichen Ergebnis wie die Nettomethode ( Wenn auch etwas zeitlich verschoben)...jedenfalls dann, wenn die NK richtig abgerechnet werden.

Wenn eine ordentliche NK abrechnung jedoch nicht gefertigt wird, liegt doch de fakto eine verdeckte Miete oder eine verdeckte Mietminderung vor, je nachdem, ob die pauschalen NK-Vorrauszahlungen zu hoch oder zu niedrig sind.

Von daher w�rde ich als Finanzbeamter ganz einfach die Nettomethode anwenden, solange keine ordentliche NK Abrechnung vorgelegt wird.



lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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17.11.2011, 15:47
Beitrag: #16
RE: Vermietung an nahe Angeh�rige, Nebenkosten
Hallo,

@Kiharu
Zitat:Die Frage der Eink�nfteerzielungsabsicht f�r V+V ist ausschlie�lich im Gesetz geregelt.Sind die dort genannten Grenzen �berschritten (ab 2011 = 66%) liegt nie nimmer nie nicht Liebhaberei vor!

Das sieht Dein Arbeitgeber aber anderst
BMF-Schreibem vom 8. Oktober 2004
Einkunftserzielung bei Vermietung und Verpachtung:
Zitat:1 Bei den Eink�nften aus Vermietung und Verpachtung ist nach st�ndiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. BFH-Urteil vom 30. September 1997, BStBl 1998 II S. 771 m.w.N.) bei einer auf Dauer angelegten Vermietungst�tigkeit grunds�tzlich ohne weitere Pr�fung vom Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht auszugehen.

2 Dies gilt nur dann nicht, wenn besondere Umst�nde oder Beweisanzeichen gegen das Vorliegen einer Einkunftserzielungsabsicht sprechen oder besondere Arten der Nutzung f�r sich allein Beweisanzeichen f�r eine private, nicht mit der Erzielung von Eink�nften zusammenh�ngende Veranlassung sind.

Oder ein Artikel namens: Die verbilligte Wohnungs�berlassung – Beginnt die Steuerverg�nstigung k�nftig ab 66% ? (Handelsblatt vom 09.03.2011, Dieter Birk)
Zitat:Der Gesetzgeber m�chte in der Bandbreite von 66% – 75% Vermietungsf�lle ohne positive �berschusserwartung gegen�ber der geltenden Rechtslage besser stellen und den Charakter der Vorschrift als Steuerverg�nstigung zementieren. Dieser Schuss k�nnte aber nach hinten los gehen. Denn, wie schon die bestehende Vorschrift, legt auch der geplante � 21 Abs. 2 Satz 2 EStG nicht fest, dass eine Einkunftserzielungsabsicht entbehrlich ist. Vielmehr ist der Anwendung des � 21 Abs. 2 EStG die Frage vorgelagert, ob der Steuerpflichtige �berhaupt (positive) Eink�nfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Fingiert der Gesetzgeber nunmehr die Vollentgeltlichkeit und l�sst die Aufteilung nicht mehr zu, so muss nach der Systematik des Gesetzes der Vermietungst�tigkeit die Einkunftserzielungsabsicht zugrundeliegen, andernfalls sind die Eink�nfte nicht steuerbar, d. h. die Einnahmen werden nicht versteuert, die Werbungskosten k�nnen nicht abgezogen werden. Die Rechtsprechung k�nnte nach der neuen Vollentgeltlichkeitsfiktion auf die Idee kommen, nunmehr auch die Regelung in � 2 Abs. 1 EStG ernst zu nehmen, also eine Total�berschussprognose anzustellen. Dies w�rde zwar nicht der Intention der Entwurfsverfasser, wohl aber der objektiven Gesetzeslage entsprechen.

Und nun?

Gruss
Uwe
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17.11.2011, 16:41
Beitrag: #17
RE: Vermietung an nahe Angeh�rige, Nebenkosten
und nun, m�chte ich dich bitten, das schon angef�hrte BMF-Schreiben auch mal weiter zu lesen. So ab Rz. 11 wirds interessant f�r dich Rolleyes

Das gilt f�r verbilligte Vermietung.

Meine Aussage

Zitat:Die Frage der Eink�nfteerzielungsabsicht f�r V+V ist ausschlie�lich im Gesetz geregelt

bezog sich nat�rlich auf den Sachverhalt einer verbilligten �berlassung. Deshalb mein Verweis aufs Gesetz (Prozentangaben).

Und was die neue Rechtslage angeht, sollten wir doch mal abwarten, was das BMF, und damit "mein" Arbeitggeber daraus macht. Wink

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17.11.2011, 16:56
Beitrag: #18
RE: Vermietung an nahe Angeh�rige, Nebenkosten
Mal bl�d gefragt: was soll das hier heissen?
Zitat:Bevor ich den Fall an die RbSt abgebe muss ich noch einmal er�rtern.

Seit wann f�hrt die Veranlagung E-Termine nach � 364a AO durch?

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17.11.2011, 17:23
Beitrag: #19
RE: Vermietung an nahe Angeh�rige, Nebenkosten
Hallo,

@Kiharu
Zitat:und nun, m�chte ich dich bitten, das schon angef�hrte BMF-Schreiben auch mal weiter zu lesen. So ab Rz. 11 wirds interessant f�r dich

Das lege ich so aus, dass grunds�tzlich erstmal die Eink�nfteerzielungsabsicht zu pr�fen ist, und dann gehe ich in die Spezialf�lle wie verbilligte �berlassung (die hier nach @Stadtkatze nicht vorliegt). So sieht das auch der Verfasser des Handelsblattes ... Tongue

Gruss
Uwe
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17.11.2011, 17:28
Beitrag: #20
RE: Vermietung an nahe Angeh�rige, Nebenkosten
Kiharu schrieb:Ja.

Die Frage der Eink�nfteerzielungsabsicht f�r V+V ist ausschlie�lich im Gesetz geregelt.Sind die dort genannten Grenzen �berschritten (ab 2011 = 66%) liegt nie nimmer nie nicht Liebhaberei vor!

...2012....

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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