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Beendigung unbeschrämkte Stpfl.
09.11.2011, 16:06
Beitrag: #11
RE: Beendigung unbeschrämkte Stpfl.
...und der gaaaanz wichtige Hinweis auf die Größenklasse.

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11.11.2011, 09:01
Beitrag: #12
RE: Beendigung unbeschrämkte Stpfl.
Hallo,

Wie wäre es mit einem entsprechenden Erläuterungsbericht dazu. Ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber allein der Anstoß des Berichts bringt so um die 25 Seiten.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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11.11.2011, 10:52
Beitrag: #13
RE: Beendigung unbeschrämkte Stpfl.
Na dann kann eigentlich noch ein Lagebericht dazu. Obwohl - der dürfte eher kurz ausfallen.

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11.11.2011, 15:52
Beitrag: #14
RE: Beendigung unbeschränkte Stpfl.
:(SchnieeffffSad

Ihr könnt Euch ja lustig machen. Aber was soll man machen, wenn der MAndant mit Zwangsgeldfestsetzungen!!! ankommt und die (Sach-)Bearbeiterin im FA meint - ich hätte ja nicht, wenn nicht die Chefin gesagt hätte!

Na ja - jedenfalls sind die Dinger raus und ich hoffe der Liquidator meldet die Löschung beim HR an.

Ciao Dragon
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11.11.2011, 16:41
Beitrag: #15
RE: Beendigung unbeschrämkte Stpfl.
Naja, aber das ist doch wirklich was Leute mit im Nacken sitzendem Schalk.

Vergiss nicht den Management Letter. Eventuell möchte der Mandant ja den JA auch freiwillig prüfen lassen?

Aber....kann denn der JA überhaupt auf Null enden? Da müsste die Rückstellung für JA und Steuererklärungen ja ein Treffer ins Schwarze gewesen sein, oder? Oder werden dann die ehemaligen Gesellschafter belastet?

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11.11.2011, 17:27
Beitrag: #16
RE: Beendigung unbeschrämkte Stpfl.
ecro schrieb:Aber....kann denn der JA überhaupt auf Null enden?
Könnte er wohl nicht!!! Aber das interessiert mich erstmal noch nicht.

Zitat: Da müsste die Rückstellung für JA und Steuererklärungen ja ein Treffer ins Schwarze gewesen sein, oder? Oder werden dann die ehemaligen Gesellschafter belastet?
So würde ich das sehen und entsprechend den Liqu. bescheid geben, ob er das Geld dann noch bekommt oder wir, dass ist hier die Große Frage - Rg. ist noch nicht geschrieben und wird je nach Laune des Liqu. (= einer von ehemals drei Gesellschaftern) entweder an Ihn oder in drei Rgn. an die ehem. Gesellschafter gesendet.

Wären dann in meinen Augen nachträgliche Ausgaben i.S.d. § 17 EStG.[/quote]

Ciao Dragon
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11.11.2011, 17:29 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.04.2012 13:16 von Catja.)
Beitrag: #17
RE: Beendigung unbeschrämkte Stpfl.
Dragon schrieb:W�ren dann in meinen Augen nachtr�gliche Ausgaben i.S.d. � 17 EStG.

Na das ist schon klar.

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