Vertretungsbefugnis StB beim Elterngeld ?
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24.02.2011, 14:44
Beitrag: #11
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RE: Vertretungsbefugnis StB beim Elterngeld ?
Hallo,
naja, bin ja nicht verantwortlich für die aktuellen Inhalte der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe. Die Sachverhaltsproblematik hat sich allerdings auch nie für mich gestellt, da in den Kanzleien, in denen ich tätig war, immer auch ein Rechtsanwalt ein- bzw. angegliedert war. Somit war es immer sein Job. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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25.02.2011, 21:19
Beitrag: #12
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RE: Vertretungsbefugnis StB beim Elterngeld ?
zaunkönig schrieb:naja, bin ja nicht verantwortlich für die aktuellen Inhalte der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe. Wahrlich nicht. Ich wollte ja auch nur darauf hinweisen, dass der jahrelange Streitpunkt, was StB's in dem Bereich dürfen, wenn auch nur für die beiden im SGG aufgeführten Bereiche inzwischen geregelt sind und da jetzt der StB sogar offiziell vor dem Sozialgericht auftreten kann (Problem ist nur, dass viele StB, mich eingeschlossen, vielleicht mit AO/FGO einigermaßen klarkommen, aber im sozialrechtlichen Verfahrensrecht nicht ganz so zu Hause sind). |
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27.02.2012, 21:47
Beitrag: #13
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RE: Vertretungsbefugnis StB beim Elterngeld ?
Die Elterngeldstelle macht da beim StB Probleme-ich durfte den Widerspruch nicht mal für meinen Mann einlegen.
Und zur Einkunftserzielung aus der Gemeinschaft: Vereinbarung der Mitunternehmer darüber, dass dem elterngeldbeantragendem MU in der Zeit des Elterngeldbezugs kein Gewinnanteil zusteht ist die Lösung! ----------------- LG Clematis |
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