Abfluss- oder Verursachungsprinzip?
|
15.12.2009, 21:07
Beitrag: #11
|
|||
|
|||
RE: Abfluss- oder Verursachungsprinzip?
Zitat:Der StB kann doch schon die Höhe seiner Forderung beziffern, nachdem er die Anlage SO erstellt hat, und damit in die Ermittlung der Einkünfte nach § 23 einfließen lassen. Zitat:Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern, Beweismittel dürfte hier die Rechnung des Beraters sein und wenn dieser die Rechnung erst nach Bescheiderteilung stellt, bin ich im § 173 drin. Ob der Berater schon früher in der Lage gewesen wäre, die Rechnung zu stellen, hat keinen Einfluss darauf. In diesem Fall kann man nicht damit argumentieren, dass die "verspätetete" Rechnungstellung des Beraters als Verschulden des Steuerpflichtigen anzusehen ist. So zumindest meine Meinung. Natürlich kann man sich auf stur auf den Standpunkt stellen, dass das Verschulden (einer Steuerberaterrechnung erst nach Bescheiderteilung ?) des Beraters dem Steuerpflichtigen zuzurechnen ist. Aber finde da beisst sich die Katze gerade in den Schwanz.[/quote] Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
15.12.2009, 21:36
Beitrag: #12
|
|||
|
|||
RE: Abfluss- oder Verursachungsprinzip?
Die Rechnung ist keine neue Tatsache, da es auf die Rechungserstellung nicht ankommt.
Das ist in der Theorie meiner Meinung nach eindeutig. Und warum sich die Katze in den Schwanz beißen sollte, wenn das Verschulden dem StB zuzurechnen ist, erschließt sich mir nicht. In der Praxis wird man wohl bei den meisten Bearbeitern mit meyers ursprünglichen Vorschlag durchkommen, keine Frage...... |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 11 Gast/Gäste