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V+V-Problem
17.06.2008, 20:30
Beitrag: #27
RE: V+V-Problem
zaunkönig schrieb:Es liegt kein Vertragsverhältnis vor.

Hallo,

und mich mag das alles nicht überzeugen. Wenn jemand ein Haus/Unternehmen kauft (oder sonst eine Einkünftequelle) und dann Aufwendungen hat, willst du also Werbungskosten anerkennen, wenn SPÄTER der Vertrag rückgängig gemacht wird (bspw. Rücktritt). Nun erschließt sich mir deine Idee aus folgenden Gründen nicht:

Folgende Stadien willst du unterscheiden:


1. Wir haben hier keinen Vertrag, aber waren (zivilrechtlich) im Stadium der Vertragsverhandlungen (sh. Rspr. zur sog. Culpa in Contrahendo).
2. Wir haben einen wirksamen Vertrag, der wird später "aufgehoben".
Bspw. ein Unternehmenskauf
a) Der nach 6 Monaten rückgängig gemacht wird (rücktritt), weil der Verkäufer zuviel versprochen hatte und der Käufer Sachmängelrechte o.ä. geltend macht
b) Der nach 6 Monaten vernichtet wird, weil der Verkäufer den Käufer getäuscht hat, bspw. über Ertragsaussichten

Wenn du nun hier zwischen 1. und 2. unterscheiden willst (nehme ich mal an), du aber nicht siehst, dass 2b. zivilrechtlich das gleiche Ergebnis zeitigt wie 1., dann gehst du fehl. Nichtigkeit durch Anfechtung im Zivilrecht führt zur ex-tunc Vernichtung der Verträge, so als ob nie ein Vertrag bestand. Insoweit wirkt 2b genauso "hart" wie die Feststellung, dass wir bei 1. dann doch keinen Vollzug haben.

Das starre festhalten am Zivilrecht führt hier nicht weiter. Richtig ist die wirtschaftliche Betrachtungsweise und hier ist allein entscheidend, welche Aussichten (nachprüfbare) die zukünftige Käuferin hatte und weshalb sie Investitionen vorgenommen hat.

Um dein Vertragsargument nochmals an einen anderen Bspw. aufzugreifen:

Bauunternehmer B sieht beim Händler H einen LKW, er einigt sich "übern Zaun" mit dem Angestellten auf Preis und will morgen vorbeikommen "das schriftliche" zu machen. B bestellt beim X schon einmal Zubehör für 10.000 Euro. Am nächsten Tag geht der wieder zu H und stellt fest, dass der Angestellte nur ein anderer Kunde war und keinerlei Vertretungsmacht hatte und das H außerdem den LKW an einen Unbekannten Dritten bar verkauft hat. Die H Ltd. meldet außerdem Insolvenz an. Nun meldet sich X und will das Zubehör liefern, B lehnt ab, X verlangt 1.000 Euro Schadenersatz wegen grundloser Vertragsverletzung. B zahlt.

Würdest du (mangels zivilrechtlichen Vertrages) die Zahlung von 1.000 Euro nicht als Betriebsausgabe anerkennen?


Mfg

showbee
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V+V-Problem - Petz - 17.06.2008, 10:59
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