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"Ich-mach-meine-Steuer-selber"
13.06.2008, 00:41 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.06.2008 00:45 von meyer.)
Beitrag: #23
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Wurde denn die Steuererklärung innerhalb der Einspruchsfrist gegen den Schätzbescheid eingereicht?

Wenn ja, wäre dies m. E. als Einspruch mit Verweis auf die Steuererklärung zur Begründung zu werten.

Da würde ich aus dem Bauch raus sagen: Wird nicht erklärungsgemäß veranlagt, ist das Einspruchsverfahren ohne Erlass eines Einspruchsbescheides noch nicht beendet. Habe aber nicht nachgelesen, ob es zu dem Sonderfall der Einreichung im Einspruchsverfahren nach einer Schätzung vielleicht Rechtsprechung gibt.

Wenn nein, stellt sich die Frage, nach welcher Norm das FA überhaupt geändert hat.
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RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber" - meyer - 13.06.2008 00:41

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